Basisinformationsblatt: Den Inhalt richtig lesen & verstehen

Beim Auto- oder Computerkauf gehen wir meist gründlich vor. Wir recherchieren, welche Modelle es gibt, wo Vor- und Nachteile sind, fahren das Auto Probe, lassen uns zu Funktionen beraten. Die gleiche Akribie sollten wir auch beim Kauf eines ETFs zeigen.

Gerade, wenn wir mit einer Geldanlage für unseren Ruhestand vorsorgen wollen, sollten wir genau wissen, wie so ein Finanzprodukt funktioniert und worauf ich mich einlasse. Das wichtigste Dokument, welches sich wirklich jede Anlegerin und jeder Anleger zu Gemüte führen sollte, ist das Basisinformationsblatt.

Dieses Infoblatt hilft nicht nur dabei, ein Produkt zu verstehen; durch den einheitlichen Aufbau kann ich mehrere Produkte bequem miteinander vergleichen. In diesem Beitrag nehmen wir das Basisinformationsblatt auseinander und gehen anhand eines Beispiels Schritt für Schritt durch, was alles enthalten ist und was es genau bedeutet.

Eine Frau steht bei Sonnenaufgang in einem Feld. Im Hintergrund breitet sich Nebel aus.

Zweck

Gleich ganz oben im Basisinformationsblatt steht der Zweck dieses Dokuments. Hier steht unter anderem, dass diese Informationen gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies bezieht sich auf die >Richtlinie des Europäischen Parlament und Rates Nr. 1286/2014 vom November 2014.

Es gibt eine ganze Reihe von Produkten, die ein Basisinformationsblatt erfordern. Die meisten kennen es von Fonds und ETFs, aber auch Versicherungsprodukte (zum Beispiel fondsgebundene Rentenversicherungen) und alternativen Investmentanlagen müssen ein solches Blatt zur Verfügung stellen.

Die Richtlinie legt fest, was alles im Basisinformationsblatt enthalten sein muss und wie es gestaltet sein soll. Zum Beispiel darf es nicht länger als 3 Seiten sein und es muss in verständlicher Sprache geschrieben sein, weil es für Produkte gilt, die sich an Kleinanleger richten.

Artikel 8 der Richtlinie legt zudem fest, dass der oben stehende Abschnitt bezüglich des Zwecks wortwörtlich so enthalten sein muss. Diesen Abschnitt werden wir demnach in allen Basisinformationsblättern lesen können.

Der gesamte folgende Aufbau ist ebenfalls in der Richtlinie geregelt. Damit wird nicht nur festgelegt, welche Themen enthalten sein müssen, Interessenten können die Anlageprodukte so auch leichter miteinander vergleichen.

Produkt

Im Abschnitt „Produkt“ stehen unter anderem der volle Produktname und die ISIN. Am Namen lässt sich bereits erkennen, dass wir es hier mit einem ETF zu tun haben und dieser den MSCI World Index abbildet. Das UCITS steht für das deutsche OGAW (Organismen gemeinsamer Anlagen in Wertpapiere). Wie wir bereits im >Artikel zu UCITS geklärt haben, können wir daran erkennen, dass der Fonds europäischen Richtlinien folgt – zum Beispiel zu Sondervermögen und Diversifizierung.

Die ISIN ist die internationale Wertpapierkennnummer. Mit dieser Nummer lässt sich das Produkt mit der jeweiligen Anteilsklasse eindeutig zuordnen. In diesem Fall können wir an der Anteilsklasse ablesen, dass der ETF in US-Dollar notiert ist und es sich um ein thesaurierendes Produkt handelt („Accu“). Das wird im nächsten Abschnitt beschrieben.

Außerdem finden wir hier Informationen zur Verwaltungsgesellschaft und Kontaktmöglichkeiten.

Bei bestimmten Produkten steht zusätzlich: „Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.“ Das ist bei Alternativen Investmentanlagen (AIF) der Fall. Diese Produkte sind meist intransparenter, komplexer und riskanter. Wer sich dafür interessiert, sollte sich ausführlich beraten lassen. Diese Produkte sind nicht für jeden geeignet. Aber auch bei Versicherungsprodukten steht dieser Satz.

Um welche Art von Produkt handelt es sich?

Die Informationen zur Art des Produkts sollte sich jeder Interessent gründlich durchlesen. Hier nur Ausschnittsweise gezeigt, enthält er alle Informationen über die Funktionsweise des Produkts. Bevor Anlegerinnen und Anleger ein Produkt kaufen, sollten sie verstehen wie es funktioniert.

Art

„Der Fonds ist ein Teilfonds“ heißt nichts anderes als dass „iShares Core“ eine Produktreihe von 12 ETFs ist und der ETF, den wir hier vor uns haben, einer dieser 12 Fonds ist. Und es wird noch einmal explizit erwähnt, dass es sich hier um OGAW handelt – also ein Produkt, welches für Privatanleger geeignet ist.

Laufzeit

In diesem Fall hat der Fonds keine feste Laufzeit. Theoretisch kann er ewig laufen, außer die Fondsgesellschaft entschließt sich dazu, diesen ETF einzustellen. Daneben gibt es auch Produkte, die von vornherein eine feste Laufzeit haben. Dazu gehören Europäische Langzeitfonds (ELTIF). Mehr Informationen zu ELTIF findest Du >hier.

Ziele

In diesem Unterabschnitt finden wir die Anlagepolitik und -instrumente sowie Hinweise zur Umsetzung dieser. Nach dem Lesen wissen wir beispielsweise, ob es sich um einen aktiv oder passiv gemanagten Fonds handelt, welcher Referenzindex oder Benchmark zugrunde liegt oder um welche Anlageklasse es sich handelt.

Hier befinden sich auch Informationen zur Ertragsverwendung (thesaurierend oder ausschüttend) oder der Währung.

Manche Punkte können möglicherweise Irritationen hervorrufen. Etwa wenn davon die Rede ist, dass Finanzderivate verwendet werden. Laut UCITS-Richtlinie ist dies bei OGAW erlaubt, wird aber stark beschränkt.

Auch Ausleihungen sind möglich. So kann das Fondsmanagement entscheiden, die hinterlegten Wertpapiere an Shortseller zu verleihen. Für diese Wertpapiere müssen Shortseller Sicherheiten hinterlegen, die in der Regel über 100 Prozent des Werts besichern. Zusätzlich zahlen sie eine Leihgebühr an das Management, welche dem Fonds zugute kommt.

Zielgruppe und Versicherungsleistungen

Hier steht explizit drin, ob dieses Produkt für Kleinanleger geeignet ist, andernfalls sollte man die Finger davon lassen.

Bei Versicherungsprodukten kann man spätestens an dieser Stelle nachlesen, ob es sich um eins handelt.

Individuelle Honorarberatung anfragen: Gibt dir einen klaren Plan an die Hand, um das Beste aus deinem Einkommen zu machen.


Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?

Risikoindikator

Der Risikoindikator ist ein Instrument, das Anlegern dabei hilft, das Risiko von Kapitalanlageprodukten besser einzuschätzen. Jedes Anlageprodukt unterliegt gewissen Risiken, wie etwa Schwankungen durch wirtschaftliche Krisen, Zinsänderungen oder andere externe Einflüsse. Diese Schwankungen können je nach Anlageart stark variieren: Während Geldmarktfonds relativ stabil sind, weisen Aktienfonds größere Schwankungen auf. Um Anlegern eine Orientierung zu bieten, inwieweit sie bereit oder in der Lage sind, solche Schwankungen hinzunehmen, werden die Produkte in sieben Risikoklassen eingeteilt. Die Risikoklassen reichen von 1 (geringstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko).

Die Einstufung in diese Klassen erfolgt anhand eines Risikoindikators, der im Basisinformationsblatt eines jeden Anlageprodukts ausgewiesen wird. Diese Klassifizierung geht davon aus, dass das Produkt über einen Zeitraum von 5 Jahren gehalten wird (in manchen Fällen können es auch 3 Jahre sein, das hängt auch davon ab wie lange es dieses Produkt bereits gibt). Ein früherer Verkauf könnte zu höheren Verlusten führen.

Vor 2023 wurde der Risikoindikator durch den SRRI (Synthetic Risk and Reward Indicator) bestimmt. Dieser basierte auf den Wertentwicklungen der letzten fünf Jahre, die wöchentlich ermittelt wurden. Mithilfe statistischer Methoden wurde die Volatilität berechnet, die zeigte, wie stark ein Produkt schwanken kann. Diese Berechnungen gaben eine relative Zahl an, die angab, um wie viel Prozent ein Produkt nach oben oder unten schwanken könnte.

Seit 2023 wird der Risikoindikator durch den SRI (Summary Risk Indicator) bestimmt. Hier wird neben dem Marktrisiko auch das Kreditrisiko des Emittenten einbezogen, also das Risiko, dass der Herausgeber des Produkts zahlungsunfähig wird. Bei Fonds und ETFs spielt das Kreditrisiko jedoch keine Rolle, da die Anteile als Sondervermögen separat verwahrt werden. In solchen Fällen hat die Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft keinen wesentlichen Einfluss auf das Vermögen der Anleger.

Der SRI berechnet das Marktrisiko etwas anders als der frühere SRRI. Dabei werden mindestens die Wertentwicklungen der letzten zwei Jahre herangezogen, die, wenn möglich, täglich aktualisiert werden. Der zentrale Berechnungsfaktor ist der Value-at-Risk (VaR), der ausdrückt, welcher Verlust mit einer Wahrscheinlichkeit von 97,5 Prozent nicht überschritten wird. So wird beispielsweise ein Verlust von 10 Prozent bei einem bestimmten Produkt mit einer Wahrscheinlichkeit von 97,5 Prozent als maximaler Verlust berechnet.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen SRRI und SRI besteht darin, dass der SRRI sowohl mögliche Verluste als auch Gewinne berücksichtigt, während der SRI sich ausschließlich auf potenzielle Verluste fokussiert. Obwohl beide Indikatoren die gleichen sieben Risikoklassen verwenden, können Produkte in unterschiedliche Klassen eingeteilt werden, da sich die Berechnungsmethoden und die Einteilung der Schwankungsbreiten für die jeweilige Risikoklasse verändert haben. Dies bedeutet, dass Produkte nach der neuen Methode möglicherweise in eine niedrigere Risikoklasse eingestuft werden, obwohl sich am Produkt selbst nichts geändert hat.

Die Risikoklassen reichen von 1, der niedrigsten, bis 7, der höchsten Risikoklasse. Risikoklasse 1 beinhaltet Anlageprodukte wie bestimmte Anleihe- oder Geldmarktfonds, die als risikoarm gelten. Risikoklasse 7 hingegen umfasst hochriskante Derivate, bei denen das Verlustpotenzial größer sein kann als das eingesetzte Kapital. Zwischen diesen Extremen befinden sich verschiedene andere Produkte wie Immobilienfonds, Mischfonds, Aktienfonds oder ETFs.

Unser Beispielprodukt wurde vor 2023 in die Risikoklasse 5 eingestuft. Nun befindet es sich in Risikoklasse 4, ohne dass das Produkt an Risiko verloren hat. Wichtig ist auch zu verstehen, dass es sich hier immer um Vergangenheitswerte handelt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses oder andere Produkte in Zukunft nicht noch höhere Verluste verzeichnen werden. Ganz ausführlich haben wir >hier über den Risikoindikator geschrieben.

Die EU-Richtlinie für das Basisinformationsblatt schreibt vor, dass in diesem Abschnitt auch vermerkt sein muss, ob Anleger potenziell ihr gesamtes Kapital verlieren können. Eine weitere Vorschrift sieht vor, dass im Basisinformationsblatt gegebenenfalls die Information enthalten sein muss, „ob der Kleinanleger das Risiko trägt, für zusätzliche finanzielle Zusagen oder Verpflichtungen, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, über das angelegte Kapital hinaus aufkommen zu müssen“. Bei OGAW ist dies nicht der Fall, bestimmte AIF sehen dies aber vor.

Es ist auch zu beachten, dass nicht alle Risiken hier vermerkt sind. Nur weil eine Risikoart (Zinsänderungsrisiko, Branchenrisiko, …) nicht vermerkt ist, können wir es für das jeweilige Produkt nicht ausschließen.

Performance-Szenarien

Die Performance-Szenarien im Basisinformationsblatt dienen dazu, Anlegern eine Vorstellung davon zu geben, wie sich eine Anlage in verschiedenen Marktlagen entwickeln könnte. Sie zeigen mögliche Ergebnisse unter verschiedenen Annahmen und helfen so, das Potenzial für Gewinne oder Verluste besser einzuschätzen. Diese Szenarien sollen Anlegern veranschaulichen, wie das Produkt in guten, mittleren oder schlechten Marktbedingungen abschneiden könnte.

Im Beispiel wird angenommen, dass 10.000 US-Dollar in das Produkt investiert werden und es 1 beziehungsweise 5 Jahre gehalten wird, wobei die Wertentwicklung der letzten 10 Jahre zugrunde gelegt werden.

Diese Zahlen werden in der EU-Richtlinie nicht vorgeschrieben, diese Annahmen trifft die Fondsgesellschaft.

Bei Basisinformationsblätter für Versicherungsmäntel findet man eher keine Performanceszenarien.

Berechnung der Performance-Szenarien:

Die Szenarien werden auf Basis der historischen Wertentwicklung und statistischer Modelle erstellt. Es gibt in der Regel drei Hauptszenarien:

  1. Das Stressszenario im Basisinformationsblatt wird verwendet, um zu zeigen, wie sich eine Anlage in extrem schlechten Marktlagen entwickeln könnte.
  2. Ungünstiges Szenario: Hier wird eine sehr negative Marktentwicklung angenommen, um das mögliche Verlustpotenzial zu verdeutlichen.
  3. Mittleres Szenario: Dieses Szenario zeigt eine moderate, realistische Entwicklung des Produkts, basierend auf typischen Marktentwicklungen.
  4. Günstiges Szenario: Hier wird gezeigt, wie sich das Produkt in einer sehr positiven Marktphase entwickeln könnte.

Die Berechnung erfolgt in der Regel mithilfe von Modellen, die vergangene Preis- und Marktbewegungen analysieren. Es wird dabei nicht nur die historische Entwicklung betrachtet, sondern auch verschiedene statistische Annahmen über zukünftige Marktschwankungen getroffen.

Ergänzend dazu kann man lesen, wann es in den letzten Jahren zu solchen Szenarien kam. Der wichtigste Satz in diesem Abschnitt ist aber: „Es gibt keine garantierte Mindestrendite.“

Aussagekraft der Performance-Szenarien:

Obwohl diese Szenarien eine Orientierungshilfe bieten, gibt es Einschränkungen in ihrer Aussagekraft.

Rahmenbedingungen: Sie gehen davon aus, dass das Produkt eine bestimmte Zeit lang (in der Regel fünf Jahre) gehalten wird. Vorzeitige Verkäufe (nach 1 Jahr) können zu abweichenden Ergebnissen führen, was ebenfalls gezeigt wird. Im Beispielblatt geht das früheste Szenario auf das Jahr 2016 zurück. Wenn wir uns Entwicklungen der letzten Jahrzehnte anschauen, waren Verluste auch mal höher und Verlustphasen konnten länger als 5 Jahre dauern. Das sollten sich Anleger bewusst machen.

Vergangenheit ≠ Zukunft: Die Szenarien basieren auf historischen Daten und statistischen Annahmen, können jedoch keine zukünftigen Entwicklungen zuverlässig vorhersagen. Märkte sind volatil und können sich unerwartet ändern.

Annahmen: Die Szenarien beruhen auf bestimmten Annahmen über Marktbedingungen und können daher nicht alle möglichen Entwicklungen abdecken. Extremere Ereignisse oder sogenannte „Schwarze Schwäne“ (unvorhersehbare Krisen) werden oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Was sich Anlegerinnen und Anleger zudem bewusst machen sollten, und was teilweise auch im Basisinformationsblatt vermerkt ist:

  • Es handelt sich hier um nominale Renditen. Das bedeutet, die Inflation ist hier nicht berücksichtigt.
  • Weitere Kosten (Vermittlungsgebühr, Honorar, Ausgabeaufschläge) sind hier nicht weiter berücksichtigt.
  • Eine steuerliche Betrachtung wird und kann hier auch nicht vorgenommen werden.

Anleger sollten diese Szenarien als Teil einer umfassenden Risikoabwägung betrachten und sich nicht allein auf die dargestellten Szenarien verlassen.

Was geschieht, wenn die Fondsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?

Wenn eine Fondsgesellschaft nicht in der Lage ist, Auszahlungen vorzunehmen, kommt es darauf an, um welche Art von Fonds es sich handelt und wie die Vermögenswerte rechtlich strukturiert sind. Hier ist ein Überblick über die möglichen Szenarien und Schutzmechanismen:

1. Fonds als Sondervermögen (Investmentfonds und ETFs):

Die meisten Investmentfonds und ETFs sind als Sondervermögen konzipiert. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte des Fonds strikt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt sind und in einer unabhängigen Verwahrstelle (Depotbank) verwahrt werden.

  • Insolvenz der Fondsgesellschaft: Sollte die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig werden, bleibt das Sondervermögen unangetastet. Die Anleger sind also durch diese rechtliche Trennung geschützt. In einem solchen Fall würde die Verwaltung des Fonds an eine andere Fondsgesellschaft übertragen oder liquidiert, sodass die Anleger ihr Vermögen (minus etwaige Verluste durch Marktentwicklungen) ausgezahlt bekommen.
  • Rolle der Verwahrstelle: Die Verwahrstelle, in der das Sondervermögen liegt, stellt sicher, dass die Fondsanteile nicht Teil der Insolvenzmasse der Fondsgesellschaft werden. Dies bietet zusätzlichen Schutz vor einer finanziellen Krise der Fondsgesellschaft.

2. Garantiefonds oder strukturierte Produkte:

In einigen Fällen, wie bei Garantiefonds oder strukturierten Produkten, kann das Vermögen nicht vollständig als Sondervermögen geführt werden, und das Kreditrisiko der Fondsgesellschaft oder des Garantiegebers (z. B. einer Bank) spielt eine Rolle.

  • Insolvenz des Garantiegebers: Wenn die Fondsgesellschaft oder der Garantiegeber insolvent wird und keine Sondervermögensstruktur vorhanden ist, besteht die Gefahr, dass die Anleger Verluste erleiden. In solchen Fällen können die Garantien nicht mehr erfüllt werden, was bedeutet, dass das zugesicherte Kapital möglicherweise nicht zurückgezahlt werden kann.
  • Kreditrisiko: Bei Produkten, bei denen das Kreditrisiko eine Rolle spielt (zum Beispiel Garantiefonds), sind Anleger stärker von der Solvenz des Emittenten oder Garantiegebers abhängig. Sollte dieser in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann es zu Problemen bei der Auszahlung kommen.

3. AIF

Ähnlich wie bei klassischen Investmentfonds sind die Vermögenswerte in vielen alternativen Fonds ebenfalls als Sondervermögen strukturiert. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft die Vermögenswerte des Fonds nicht Teil der Insolvenzmasse der Gesellschaft werden.

Alternative Investmentfonds haben oft eingeschränktere Liquidität als traditionelle Fonds, da sie in Vermögenswerte investieren, die nicht täglich gehandelt werden (zum Beispiel Immobilien oder Private-Equity-Beteiligungen). Dies bedeutet, dass Anleger nicht jederzeit ihre Anteile verkaufen oder Auszahlungen vornehmen können.

Viele alternative Investmentfonds nutzen Fremdkapital (Leverage), um ihre Renditen zu steigern, was das Kreditrisiko erhöhen kann. Dieses Risiko entsteht, wenn der Fonds Kredite aufnimmt, um größere Positionen zu erwerben. Dadurch können potenzielle Gewinne verstärkt werden, aber auch Verluste. Wenn der AIF über Emittenten (wie Banken oder Finanzinstitute) Kreditaufnahmen tätigt, spielt das Bonitätsrisiko dieser Emittenten eine Rolle. Fällt einer dieser Kreditgeber aus, kann dies die Liquidität und die Stabilität des Fonds gefährden.

Welche Kosten entstehen?

Auch wenn wir uns nicht sicher sein können, welche Renditen unsere Geldanlage am Ende erwirtschaftet, gibt es einen Faktor, der mit Sicherheit Auswirkungen auf den Ertrag hat und dessen Höhe auf absehbare Zeit feststeht: die Kosten des Produkts.

Laut EU-Richtlinie muss das Basisinformationsblatt alle mit einer Anlage in das vorliegende Produkt verbundenen Kosten, „einschließlich der dem Kleinanleger entstehenden direkten und indirekten Kosten, einschließlich einmaliger und wiederkehrender Kosten, dargestellt in Form von Gesamtindikatoren dieser Kosten und, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, die aggregierten Gesamtkosten in absoluten und Prozentzahlen, um die kombinierten Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Anlage aufzuzeigen“.

Zu den direkten Kosten gehören zum Beispiel die Verwaltungsgebühren, indirekte Kosten können Transaktionskosten oder Erfolgsgebühren sein. Transaktionskosten entstehen, wenn das Fondsmanagement Wertpapiere kauft oder verkauft, wenn sich zum Beispiel der zugrunde liegende Index verändert.

Im Beispiel sehen wir auch die Aufteilung in absolute und relative Kosten. Es wird hier wieder angenommen, dass 10.000 US-Dollar angelegt werden und gezeigt, welche Kosten auf einen Zeitraum von 1 und 5 Jahren entstehen. Dabei wird eine durchschnittliche Rendite pro Jahr zugrunde gelegt. Da es sich um ein wiederanlegendes Produkt handelt, sorgt der Ertrag dafür, dass die absoluten Kosten pro Jahr steigen.

ETFs haben in der Regel keine Ein- oder Ausstiegskosten. Aktiv gemanagte Fonds können dagegen Ausgabeaufschläge und Rückgabeabschläge enthalten.

Im Falle von Versicherungen werden die Effektivkosten ausgewiesen und auf verschiedene Haltedauern berechnet. In der Regel wird der Begriff Reduction in Yield (RIY, Renditeminderung) verwendet. Diese Zahl gibt an, um wie viel sich die Rendite der zugrunde liegenden Fonds aufgrund der Kosten verringert. Dazu zählen laufende Verwaltungskosten und Vertriebskosten.

Außerdem muss der Abschnitt über die Kosten einen klaren Hinweis enthalten, „dass Berater, Vertriebsstellen oder jede andere Person, die zu dem Produkt berät oder es verkauft, detaillierte Informationen zu etwaigen Vertriebskosten vorlegen muss, die nicht bereits in den oben beschriebenen Kosten enthalten sind“.

Falls dies vor der Beratung nicht geschehen ist, sollte alle Interessenten spätestens jetzt ihren Berater oder Vermittler fragen, welche Kosten zusätzlich entstehen.

Finanzküche Newsletter abonnieren: Enthält das Thema der Woche, aktuelle Beiträge und die Empfehlung des Hauses.


Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?

Je nachdem um welches Produkt es sich handelt, sollte dieser Abschnitt die folgenden Informationen enthalten:

Bedenkzeit, Widerrufsfrist

Bei Fonds und ETFs wird keine Widerrufsfrist ausgewiesen, da diese täglich an der Börse verkauft oder an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können.

Bei Laufzeitfonds wie zum Beispiel ELTIF sieht das etwas anders aus. Grundsätzlich kann ich diese auch an der Börse verkaufen, muss dafür allerdings hohe Abschläge in Kauf nehmen. Nach dem Kauf gibt es hier eine Stornierungsfrist, innerhalb derer ich mein Geld ohne Abschläge wieder an die Fondsgesellschaft zurückgeben kann.

Im Falle von Versicherungen steht mir in der Regel eine Widerrufsfrist von 30 Tagen zu.

Mindesthaltedauer

Bei Fonds und ETFs werden meist 5 Jahre als empfohlene Haltedauer empfohlen. Alle Angaben zu Kosten, Risiken und Performance beziehen sich meist auf diesen Zeitraum. Allerdings sollten sich Anleger nicht an dieser Zahl festklammern. Sie ist keine Garantie dafür, dass man einen bestimmten Betrag zurück erhält.

Grundsätzlich gilt: je länger ich ein sinnvolles Produkt halte, desto höher sind meine Chancen auf eine positive Rendite.

Mindesthaltedauern gibt es vor allem bei Laufzeitfonds. Diese können schon mal 2 Jahre betragen.

Bei Fondsversicherungen richtet sich die empfohlene Haltedauer auf die Laufzeit bis zur Rentenzahlen. Bin ich bei Vertragsschluss 27 Jahre alt, werden im Basisinformationsblatt 40 Jahre empfohlen. Dabei spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle. Die Ertragserwartungen werden auf diese Laufzeit berechnet und die Kosten. Die Effektivkosten können zum Beispiel steigen, je früher ich aus dem Vertrag aussteige.

Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung der Anlage

Dies bezieht sich vor allem auf Laufzeitfonds. In der Regel gibt es Kündigungsfristen, wenn ich vor Laufzeitende meine Anteile verkaufen möchte. Sind die hinterlegten Anlageinstrumente illiquide (zum Beispiel bei Immobilienfonds) kann es auch sein, dass es eine Weile dauert, bis ich das Geld zurück erhalte.

Möglichen Folgen

Bei den möglichen Folgen eines vorzeitigen Ausstiegs geht es meist um Kosten (eventuell zusätzliche Gebühren, höhere Effektivkosten) oder Ertragsentwicklung. Wenn ich meinen ETF nach einem Jahr wieder verkaufe, weil ich vielleicht ein schlechtes Jahr erwischt habe, dann fehlen mir die guten Jahre, um den Verlust auszugleichen.

Wie kann ich mich beschweren?

Natürlich müssen die Fondsgesellschaften Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen, wenn Anleger Kritik äußern möchten. Egal ob sich die Beschwerde auf das Produkt oder das Verhalten der Fondsgesellschaft oder einer Person, die über das Produkt berät oder es verkauft, bezieht, muss Anlegern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an eine autorisierte Stelle zu wenden.

Sonstige zweckdienliche Angaben

In diesem Abschnitt finden sich Hinweise auf etwaige zusätzliche Informationsunterlagen, die dem Kleinanleger vor oder nach Vertragsabschluss vorlegt werden können. Bei Fonds sind das zum Beispiel Jahres- und Halbjahresberichte. Bei Versicherungen sind es das persönliche Angebot, der Versicherungsschein oder Vorvertragliche Informationen.

Resümee

Das Basisinformationsblatt enthält viele wichtige Informationen und erleichtert den Vergleich von unterschiedlichen Finanzprodukten.

An einigen Stellen kann es aber auch zu Verwirrung führen. Vor allem was den Risikoindikator oder die Performanceszenarien angeht, ist nicht immer klar, was hier berechnet wurde und wie aussagekräftig die Ergebnisse wirklich sind.

Für alle, die sich für ein Finanzprodukt interessieren sollte das Basisinformationsblatt unbedingt Pflichtlektüre sein. Gerade wenn sich daraus noch Fragen ergeben, sollte man dem nachgehen.

Jede Anlegerin und jeder Anleger sollte sich zudem bewusst machen, dass sich allein auf Grundlage des Basisinformationsblattes keine effiziente oder individuelle Strategie für die langfristige Geldanlage aufbauen lässt. Hierfür sollte man sich an einen geeigneten Experten wenden.

Individuelle Anlageberatung anfragen: Wir entwickeln eine Anlage, die dazu geeignet ist, deine Ziele effizient zu erreichen.


Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.