Einfach erklärt: Was zur Hölle sind UCITS?

Bei der Suche nach geeigneten Anlageprodukten begegnen uns oft lange, kompliziert wirkende Namen. Die meisten ETFs setzen sich aus über 5 Begriffen zusammen, wie zum Beispiel der „iShares Core MSCI World UCITS ETF USD Acc.“ oder der „Vanguard FTSE All-World UCITS ETF Distributing“. Das kann auf den ersten Blick verwirren.

Im Artikel >Was ist ein ETF? haben wir bereits kurz angerissen, wofür die einzelnen Worte und Buchstaben stehen. Heute soll es dagegen um einen einzigen Begriff gehen: UCITS. Wobei dieser auch für aktiv gemanagte Fonds von Bedeutung ist.

Wir schauen uns genau an, was dahinter steckt und warum Anlegerinnen und Anleger darauf achten sollten.

Eingroßer graubrauner Hund hebt seine Tatze in die Luft.

Was sind UCITS?

UCITS steht für „Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities“. Im Deutschen entspricht dies den OGAWs, den „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“. UCITS sind eine Art von Investmentfonds oder Investmentvehikeln, die für ein breites Publikum gedacht sind. Das heißt, dass sie vor allem auch für Privatanleger geeignet sind und nicht nur für professionelle und institutionelle Anleger.

Um diese Gruppe der Privatanleger zu schützen, wurde 1985 eine spezielle >EU-Richtlinie eingeführt. Diese erleichtert und harmonisiert grenzüberschreitende Investitionen in Investmentfonds innerhalb der Europäischen Union und legt grundlegende Regeln fest, die Mindeststandards zu Themen wie Transparenz oder Diversifikation gewährleisten sollen.

Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Seit 2013 finden sich entsprechende Regelungen im >Kapitalanlagegesetzbuch. Wir werden uns im Artikel aber ausschließlich mit der EU-Richtlinie befassen.

Die wichtigsten Merkmale von UCITS

In der EU-Richtlinie werden zahlreiche Regelungen festgehalten, die Themen wie Zulassung, Verwahrung, Informationen, Risikomanagement und Organisation behandeln. Die Anforderungen an UCITS-Fonds sind hoch, weil sie darauf abzielen, die Anlegerinnen und Anleger zu schützen.

Hat ein Investmentprodukt die UCITS-Bezeichnung im Namen, kann ich also davon ausgehen, dass es bestimmte Merkmale erfüllt.

Liquidität: UCITS-Fonds bieten Anlegern in der Regel hohe Liquidität. Das bedeutet, dass Anleger ihre Anteile täglich zu den aktuellen Kursen kaufen oder verkaufen können. Diese hohe Liquidität bietet Flexibilität.

Sicherheit und Regulierung: UCITS-Fonds unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen und sind darauf ausgelegt, das Anlegerkapital zu schützen. Die Investmentgesellschaft benötigt eine staatliche Zulassung, muss bestimmte Verwaltungsvorschriften befolgen und unterliegt der Aufsicht einer staatlichen Kontrollbehörde. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die BAFIN.

Die Vermögenswerte des Fonds werden außerdem von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten, um das Risiko von Insolvenz oder Missmanagement zu minimieren. Eine sogenannte Verwahrstelle wird beauftragt, die Gelder zu verwahren. Das kann zum Beispiel eine Depotbank sein.

In Kapitel 4 der Richtlinie wird geregelt, welche Anforderungen die Verwahrstelle erfüllen muss, um eingesetzt zu werden. Sie muss zum Beispiel sicher stellen, dass Verkauf, Ausgabe, Rücknahme und Auszahlung gemäß nationalem Recht und entsprechend der Vertragsbedingungen erfolgt.

Sie kümmert sich auch darum, dass das Vermögen im Falle einer Insolvenz an die Anleger ausgezahlt wird.

Transparenz: UCITS-Fonds sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Performance und die Zusammensetzung ihres Portfolios zu veröffentlichen.

In Kapitel 9 wird klar geregelt, dass Verwaltungsgesellschaften einen Prospekt, einen Jahresbericht und Halbjahresberichte veröffentlichen müssen. Der Prospekt muss zum Beispiel Angaben enthalten, die es Anlegern ermöglichen, sich ein fundiertes Urteil zu bilden. Er muss auch eine Erläuterung zum Risikoprofil enthalten.

Ein UCITS-Fonds muss außerdem seine Preise veröffentlichen und das Basisinformationsblatt. Anleger haben somit Zugang zu wichtigen Informationen, die ihnen bei Investitionsentscheidungen helfen.

Diversifikation: Die Richtlinie enthält auch Vorschriften zur Anlagepolitik der Verwaltungsgesellschaften. Diese gewährleisten ein Mindestmaß an Diversifikation innerhalb des Fonds-Portfolios. Im nächsten Abschnitt gehen wir etwas genauer auf diese Vorschriften ein.

Wie dürfen UCITS Geld anlegen?

Geregelt ist das Ganze unter anderem in Kapitel 7 der EU-Richtlinie. Dort wird klar festgelegt, welche Anlagearten und in welcher Höhe in den Fonds aufgenommen werden dürfen – und welche Ausnahmen es gibt.

Die Aufteilung des Sondervermögens

In der Regel dürfen UCITS aus Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten bestehen, die auf geregelten Märkten gehandelt werden. Andere Anlagen dürfen maximal 10 Prozent des Sondervermögens einnehmen. Das bedeutet, dass UCITS neben Aktien und Anleihen zum Beispiel auch Finanzderivate (wie Futures oder Optionen) ins Portfolio aufnehmen darf. Diese dürfen aber in der Summe 10 Prozent nicht überschreiten.

Edelmetalle und Zertifikate für Edelmetalle dürfen gar nicht ins Portfolio. Aktien von Unternehmen, die Goldminen betreiben sind okay, ein physischer Klumpen Gold ist nicht okay.

Laut Artikel 52 darf ein UCITS maximal 5 Prozent seines Sondervermögens in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten anlegen. Wer sich jetzt fragt, wie es sein kann, dass in vielen ETFs zum Beispiel Apple mit mehr als 5 Prozent vertreten ist oder warum dann ETFs für Staatsanleihen eines bestimmten Landes erlaubt sind, dem sei gesagt, es gibt so einige Ausnahmen.

Die Ausnahmen

Die erste Ausnahme befindet sich in Abschnitt 2 des Artikels. Dort heißt es, dass Mitgliedstaaten, die 5 Prozent auf 10 Prozent hoch setzen dürfen. Vorausgesetzt, dass die Anlagen, die über dieser Grenze liegen zusammen nicht mehr als 40 Prozent des Portfolios ausmachen.

Eine weitere dieser Ausnahmen befindet sich in Artikel 53. Dort steht, dass die Obergrenze auf 20 Prozent erhöht werden darf, wenn ein UCITS in seiner Anlagestrategie festgelegt hat, dass er einen anerkannten Aktien- oder Schuldtitelindex nachbildet. Voraussetzungen sind, dass der Index ausreichend diversifiziert ist, eine aqäquate Bezugsgrundlage für den Markt ist, den er darstellt, und in angemessener Weise veröffentlicht wird.

Daher ist es okay, dass im Vanguard ETF mit Schwellenländer Staatsanleihen China 12 Prozent am Sondervermögen einnimmt.

Und was ist jetzt mit Staatsanleihen-ETFs? Dazu blicken wir in Artikel 54. Danach dürfen UCITS bis zu 100 Prozent ihres Sondervermögens in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat begeben oder garantiert werden.

Daher ist es rechtlich völlig in Ordnung einen ETF zu wählen, der nur Staatsanleihen enthält, die die Bundesrepublik Deutschland emittiert hat. Das gilt natürlich auch für aktiv gemanagte Fonds.

Wie sieht es mit Einzelaktien aus?

Auch für Einzelaktien gibt es Vorschriften in der Richtlinie. In Artikel 56 steht: „Eine Investmentgesellschaft oder eine Verwaltungsgesellschaft erwirbt für keine der von ihr verwalteten Investmentfonds, …, Aktien, die mit einem Stimmrecht verbunden sind, das es ihr ermöglicht, einen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung eines Emittenten auszuüben.“

Das ist meiner Meinung nach etwas schwammig formuliert, da nicht klar definiert ist, ab wann ein nennenswerter Einfluss ausgeübt werden kann. Im nächsten Abschnitt wird außerdem eine Höchstgrenze für den Erwerb von stimmrechtslosen Aktien festgeschrieben, aber keine für Aktien mit Stimmrechten. (Wer hierzu Genaueres weiß, kann das gern in den Kommentarbereich schreiben.)

Ein UCITS-Fonds darf hiernach nicht mehr als 10 Prozent stimmrechtslose Aktien von ein und demselben Emittenten ins Portfolio aufnehmen. Auch diese Regel kann zur Diversifikation beitragen. Es müssen also mindestens 10 unterschiedliche Emittenten im Portfolio vertreten sein. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.

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Welche Anlagen unterstehen nicht den UCITS?

Die UCITS-Regulierung wurde entwickelt, um speziell Investmentfonds für den breiten Einzelanlegermarkt in der EU zu standardisieren und zu schützen. Anlageinstrumente, die nicht unter diese Regulierung fallen, sind oft komplexer, riskanter oder illiquider, und sie richten sich in der Regel an erfahrenere oder institutionelle Anleger, die bereit sind, diese zusätzlichen Risiken und Einschränkungen zu akzeptieren.

Alternative Investmentfonds (AIFs)

AIFs sind eine breite Kategorie von Investmentfonds, die verschiedene Anlagestrategien verfolgen, darunter Hedgefonds, Private Equity-Fonds, Immobilienfonds und mehr. AIFs unterliegen in der Regel nicht den UCITS-Regulierungen aufgrund ihrer Vielfalt und Komplexität. Sie werden per Gesetz klar von UCITS beziehungsweise OGAW (im deutschen Recht) abgegrenzt.

Grundsätzlich sind AIFs alle Investmentvermögen, die nicht den Anforderungen der UCITS entsprechen. Es gibt sie als offene und geschlossene Publikumsfonds. Sie unterscheiden sich von UCITS in verschiedener Hinsicht.

AIFs investieren den Großteil ihres Sondervermögens in Sachwerte. Bei Immobilienfonds wird zum Beispiel direkt in Immobilien in verschiedenen Städten und Regionen investiert, anstatt die Aktien von Immobilienunternehmen zu erwerben. Gleiches gilt für Schiffsfonds oder Flugzeugfonds.

Das führt dazu, dass diese Fonds weniger liquide sind als UCITS. Meist gibt es eine Mindesthaltedauer und lange Kündigungsfristen. Offene Immobilienfonds müssen mindestens 2 Jahre gehalten werden und habe eine Kündigungsfrist von einem Jahr.

Bei geschlossenen Fonds kommt noch hinzu, dass hier in einem bestimmten Zeitraum Geld für ein Großprojekt eingesammelt wird. Das investierte Kapital bleibt dann in der Regel für den festgelegten Zeitraum im Fonds. Hier kommt zusätzlich zur Illiquidität noch die mangelnde Diversifikation innerhalb des Portfolios hinzu.

Daneben gibt es Spezial-AIFs. Diese sind für semiprofessionelle und professionelle Investoren gedacht und damit keine Publikumsfonds. Diese beiden Investorengruppen werden per Gesetz weniger geschützt als die privaten Anleger, da davon ausgegangen wird, dass sie über mehr Erfahrungen und Kenntnisse in diesem Bereich verfügen.

Außerdem beginnt die Mindestbeteiligung ab 200.000 Euro und die Anlagebedingungen können individuell gestaltet werden. Sie sind meist mit einem höheren Risiko verbunden und noch illiquider.

Auch Hedgefonds gehören zu den AIFs, da sie oft eine breite Palette von Anlagestrategien verfolgen, die riskanter und komplexer sind. Wie UCITS investieren sie in Wertpapiere, aber Hedgefonds können in viel größerem Maße Leerverkäufe tätigen, Derivate verwenden und zusätzlich alternative Anlagen wie Private Equity und Rohstoffe nutzen, was zu höheren Risiken führt. Diese Fonds sind oft für erfahrene und gut informierte Anleger gedacht.

Private Equity-Fonds sind ebenfalls AIFs. Sie investieren in nicht börsennotierte Unternehmen und ihre Investitionen zielen auf langfristige Unternehmensbeteiligungen und -entwicklungen. Diese Fonds sind oft illiquider und erfordern eine längere Anlagedauer, was nicht mit den UCITS-Anforderungen zur täglichen Liquidität vereinbar ist.

Gleiches gilt für Venture Capital-Fonds, die in Start-up-Unternehmen in einer frühen Entwicklungsphase investieren. Sie unterliegen nicht den UCITS-Regulierungen, da sie langfristige Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen tätigen.

Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?

Zunächst einmal bedeutet es, dass private Anleger per Gesetz einen höheren Schutz genießen als semiprofessionelle und professionelle Anleger. Mit dem Hinweis auf UCITS oder OGAW kann ich als private Anlegerin darauf vertrauen, dass die jeweiligen ETFs oder Fonds bestimmte Auflagen befolgen.

Ich habe die Möglichkeit, mich entsprechend über die Produkte zu informieren. Ich weiß, dass ich in ein liquides Produkt mit einer Mindestdiversifikation investiere. Und ich kann davon ausgehen, dass mein angelegtes Vermögen sicher in einer Verwahrstelle liegt.

Das alles soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei UCITS meist um risikoreiche Anlagen handelt und Verluste erwartbar sind. Die Möglichkeit zur Information sollte daher jeder Anleger nutzen und sich zumindest das Basisinformationsblatt durchlesen. Es ist empfehlenswert das Produkt zu verstehen bevor ich es kaufe.

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Resümee

UCITS sind Publikumsfonds, die sich aufgrund ihrer Struktur und Anlagepolitik besonders für private Anlegerinnen und Anleger eignen.

Mit der EU-Richtlinie zu den UCITS werden Anleger besonders geschützt. Die Mindestanforderungen, die Fonds und ETFs erfüllen müssen, um sich als UCITS bezeichnen zu dürfen, umfassen zahlreiche Regelungen.

Anlegerinnen und Anleger können davon ausgehen, dass Anlageprodukte mit der Bezeichnung UCITS liquide und transparent sind. Vorschriften zur Anlagepolitik und Verwahrung des Geldes sorgen dafür, dass gewisse Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Nichtsdestotrotz sollten sich Anleger bewusst sein, dass es sich hier in der Regel um risikoreiche Anlagen handelt und sich anhand der veröffentlichten Prospekte und Berichte entsprechend informieren.

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.