Das Rentensystem von Österreich: Wie nachhaltig ist es wirklich?

Wenn es um effektive und nachhaltige Rentensysteme geht, hatte ich Österreich gar nicht auf dem Schirm. Aber bei meiner Recherche zu Skandinavien und internationalen Vergleichen stieß ich auf eine Zahl, die mich erstaunt und neugierig gemacht hat: 80 Prozent. Das soll das Rentenniveau von unserem Nachbarstaat sein. Doch damit nicht genug. Diese 80 Prozent sollen fast vollständig auf eine umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zurückzuführen sein, bei der kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte fast gar keine Rolle spielen.

Dem möchte ich in diesem Artikel auf den Grund gehen. Wie kommt diese Zahl zustande? Wie finanziert sich das Rentensystem von Österreich? Und kann das angesichts der demografischen Herausforderungen überhaupt nachhaltig sein?

Das Rentensystem von Österreich: Ältere fröhlich wirkende Frau steckt sich eine Blume in den Mund

Wie in Schweden, Norwegen oder Deutschland besteht auch das Rentensystem von Österreich aus mehreren Bausteinen, die wir uns im Folgenden anschauen werden:

1. Gesetzliche Rente
2. Mindestrente
3. Betriebsrente
4. private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist das Herzstück des Systems

Als die österreichische Regierung Anfang der 2000er Jahre das Rentensystem reformierte, war eines der zentralen Ziele die Sicherung des Lebensstandards im Alter. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch hohe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. 22,8 Prozent fließen vom Bruttoeinkommen dahin. Der Arbeitgeber:innenanteil beträgt dabei 12,55 Prozent, der Arbeitnehmer:innenanteil 10,25 Prozent.

In Österreich zahlen fast alle in die gesetzliche Rente ein. Beamte waren bisher davon ausgenommen. Seit 2004/05 werden nun auch Beamte schrittweise in das System eingegliedert. Das hat wiederum dazu geführt, dass die Pensionen für Beamte inflationsbereinigt sinken.

Einen Anspruch auf Rentenauszahlungen erhalten die gesetzlich Versicherten nach 15 Beitragsjahren (zum Vergleich: in Deutschland sind es 5 Jahre). Die Höhe der Auszahlungen kann jede Österreicher:in mitverfolgen. Teil der Rentenreform war die Einrichtung eines individuellen Pensionskontos, auf das jährliche Gutschriften eingehen. Bei dem Konto handelt es sich um ein virtuelles Konto, das den kalkulatorischen Rentensatz jeder Person wiedergibt.

Die Höhe der Teilgutschriften errechnet sich folgendermaßen: vom Jahresbruttogehalt werden 1,78 Prozent auf das Konto verbucht, maximal 5.000 Euro. Auch für Zeiten der Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit oder Pflege werden entsprechende Beträge angerechnet.

Diese Teilgutschriften addieren sich bis zur Rente auf und werden jeweils an den jährlichen Verbraucherpreisindex angepasst. Die Höhe der monatlichen Rente erhält man, indem man die Gesamtgutschrift durch 14 teilt. Warum 14?

In Österreich erhalten sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Pensionäre zwei Sonderzahlungen im Jahr (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), was zusammen 14 Monatsgehälter ergibt.

Bei der errechneten Rente handelt es sich um einen Bruttobetrag, auf den Abzüge folgen. Nach Abzug der Krankenversicherung von 5,1 Prozent (eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt es in Österreich nicht) wird die individuelle Lohnsteuer abgezogen.

Ein Ausgleich für geringe Renten

Eine Mindestrente wie in Schweden oder Norwegen gibt es nicht. Dennoch zahlt der Staat eine Ausgleichszulage bei sehr geringen Renten. Sollte eine alleinstehende Person weniger als 1.030 Euro pro Monat Rente erhalten, kann sie diese aufstocken lassen. Der Richtsatz liegt im Jahr 2022 bei 1.364 Euro, es ist jedoch nur eine maximale Zulage von 396 Euro möglich.

Anspruch darauf haben Pensionäre, die mindestens 30 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei mindestens 40 Beitragsjahren wird der volle Richtsatz zugrunde gelegt. Dieser Ausgleich soll die Altersarmut verringern und wird durch Steuern finanziert.

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Die Betriebsrente gewinnt an Bedeutung

Die österreichische Betriebsrente ist seit 1990 gesetzlich geregelt. Einen flächendeckenden Anspruch seitens der Arbeitnehmer:innen gibt es nicht. Vor allem große und international tätige Unternehmen bieten Teilen ihrer Belegschaft Betriebspensionen an, die auf einem kapitalgedeckten System basieren.

Das Gesetz sieht 3 Arten von Leistungszusagen vor:

– Pensionskassenzusagen
– betriebliche Kollektivversicherung
– direkte Leistungszusagen

Im Allgemeinen kann die Arbeitgeber:in bis zu 10 Prozent der Gehaltszahlung in die betriebliche Vorsorge einzahlen; Arbeitnehmer:innen können bis zur Höhe der Arbeitgeber:in-Beiträge einzahlen. Steuerlich begünstigt sind die Beiträge der Arbeitnehmer:innen. Auf die Leistungen zahlen sie später jedoch Lohnsteuer.

2021 erhielten 128.000 von insgesamt 1,01 Millionen Anspruchsberechtigten eine Betriebspension von durchschnittlich 445 Euro pro Monat. Auch hier erhalten Pensionäre eine 13. und 14. Auszahlung. Die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt kontinuierlich, doch aufgrund der fehlenden Verpflichtung gibt es immer wieder Forderungen an die Politik, die Regelungen auszuweiten.

Die österreichische Riesterrente

Im Bereich der privaten Vorsorge ist grundsätzlich alles möglich, was wir in Deutschland auch kennen: private Rentenversicherungen, Einzahlungen in Investmentfonds etc. Auch hier bietet der Staat eine geförderte Alternative, die so ähnlich wie die hiesige Riesterrente funktioniert. Die sogenannte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge wurde 2003 eingeführt und ermöglicht es steuerpflichtigen Personen, für bestimmte Vorsorgeprodukte eine staatliche Förderung zu erhalten.

Dabei zahlen sie monatlich in ein Lebensversicherungsprodukt ein und erhalten pro Jahr einen staatlichen Prämiensatz der zwischen 4,25 und 6,75 Prozent der eingezahlten Beträge schwankt. Dieser Satz schwankt deshalb, weil er sich aus zwei Teilen zusammensetzt. Der eine Teil ist der feste Prämiensatz von 2,75 Prozent, der andere orientiert sich am Zinssatz für die Bausparförderung, der zwischen 1,5 und 4 Prozent schwankt.

Für Einzahler:innen bis 50 Jahre gilt, dass die Beiträge zu 15 bis 60 Prozent in Aktien angelegt werden, ab 50 Jahren beträgt die Aktienquote 5 bis 50 Prozent.

Zusätzlich zur staatlichen Prämie sind die Produkte auch steuerlich begünstigt. Während der Ansparphase fallen keine Kapital-, Lohn- oder Versicherungssteuern an und auch die Rentenauszahlung ist lohnsteuerfrei – allerdings nur, wenn bis zum Renteneintritt eingezahlt und die Leistung danach als monatliche Rente ausgezahlt wird. Andernfalls müssen Steuern und Prämien anteilig oder komplett zurückgezahlt werden.

Wie die Riesterrente wird auch die Zukunftsvorsorge kritisiert. Das fängt bei der Auswahl der Aktien an und endet mit der Gestaltung der Verträge.

Wer vor 2013 begonnen hat in die Zukunftsvorsorge einzuzahlen, durfte nur in Aktien der Wiener Börse investieren. Seit 2013 dürfen zumindest 40 Prozent der Aktienquote in EU-Aktien investiert werden. Das schränkt die Möglichkeiten zur Anlage allerdings immer noch ein und wirkt sich negativ auf die Diversifikation aus, wenn zum Beispiel Aktien aus den Schwellenländern oder Nordamerika nicht oder nur zu einem geringen Anteil Teil des Portfolios sind.

Hinzu kommt, dass die staatlichen Prämien in den letzten Jahren mehrfach gekürzt wurden, viele Verträge hohe Kostenanteile enthalten und Fonds oft schlecht gemanagt sind.

Beim Renteneintritt wird nachgebessert

Bisher gab es für Männer und Frauen unterschiedliche Regelungen.

Der Regelrenteneintritt bei Männern ist 65 Jahre, bei Frauen 60.

Voraussetzung für beide Gruppen ist, dass sie mindestens 15 Jahre gesetzlich rentenversichert waren. Da diese unterschiedliche Behandlung langfristig nicht tragfähig für das Rentensystem von Österreich ist, hat der Gesetzgeber nachgebessert. Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter für Frauen schrittweise nach oben gesetzt, sodass sie ab 2033 ebenfalls regulär erst mit 65 Jahren in Rente gehen können.

Wer vorzeitig aus der Arbeitswelt ausscheiden möchte, muss seit 2022 in jedem Fall mit Abschlägen rechnen. Zuvor konnte man nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Regelung wurde jedoch wieder abgeschafft. Nun gibt es unterschiedliche Konstrukte – je nach Berufsbild und Versicherungsart – die einen früheren Eintritt ermöglichen, wobei die Abschläge zwischen 1,8 und 5,1 Prozent liegen¹. Wer später in Rente geht, erhält einen jährlichen Bonus von 4,2 Prozent, der auf 3 Jahre gedeckelt ist².

Wie nachhaltig ist die österreichische Rente?

Die Kernaussage des Rentensystems von Österreich wird in vielen Texten in der Zahlenfolge 45-65-80 zusammengefasst:

Wer nach 45 Beitragsjahren mit 65 in Rente geht, erhält eine Pension von 80 Prozent des individuellen durchschnittlichen Verdiensts.

Davon sind wir in Deutschland sehr weit entfernt und dennoch rangieren wir im Mercer Nachhaltigkeitsindex für Renten einige Plätze vor Österreich. Wie kann das sein?

Mercer LLC ist ein Konzern, der international im Bereich Unternehmensberatung tätig ist. Zu seinem Kerngeschäft gehören unter anderem die Betriebliche Altersvorsorge und Investment Consulting. Jährlich veröffentlicht das Unternehmen ein Ranking mit mittlerweile über 30 Ländern, in dem diese auf die Nachhaltigkeit ihrer Rentensysteme untersucht werden.

Anhand der folgenden 3 Kriterien werden die Länder miteinander verglichen und eingeordnet:

Angemessenheit: Dazu zählen derzeit gewährte Versorgungsleistungen, das Versorgungsniveau, steuerliche Anreize, Gestaltung der Altersvorsorgemodelle, die Sparquote, aber auch der Aktienanteil bei kapitalgedeckten Pensionen. Dieses Kriterium macht 40 Prozent der Gesamtwertung aus.

Nachhaltigkeit: Bei diesem Kriterium geht es darum, ob ein gegenwärtiges System in Zukunft aufrecht erhalten werden kann. In die Rechnung fließen das Wirtschaftswachstum, die Finanzierung der Renten, die demografische Lage und die Staatsverschuldung. Insgesamt macht dies 35 Prozent der Wertung aus.

Integrität: Das letzte Kriterium konzentriert sich auf den Bereich Privatvorsorge und Vertrauenswürdigkeit des Vorsorgesystems. Dazu zählen auch Governance, Risikosteuerung und Kommunikation. Dieser Teil macht 25 Prozent aus.

Ein großer Kritikpunkt an das österreichische Rentensystem sind in diesem Zusammenhang die steigenden Ausgaben für den öffentlichen Teil des Systems.

2019 gab Österreich 13,3 Prozent seines Bruttoinlandsprodukt für die gesetzliche Rente aus (in Deutschland waren es 10,3 Prozent)³.

Laut Prognose soll dieser Wert bis 2045 auf 14,9 Prozent ansteigen und bis 2070 wieder auf 14,3 Prozent absinken (Deutschland steigt auf 12,1 bzw. 12,4 Prozent). EU-weit gesehen ist Österreich damit weder das Land mit den höchsten anteiligen Ausgaben noch das Land mit der höchsten Steigerungsrate – und das trotz eines sehr hohen Rentenniveaus. Einzelne Anpassungen innerhalb des Systems sorgen für einen moderaten Anstieg und spätere Senkung. Dazu gehören zum Beispiel die Angleichung und Integrierung der Beamtenpensionen und der Anstieg des Renteneintrittsalters für Frauen.

Weitere Kritikpunkte sind das unflexible allgemeine Renteneintrittsalter (eine automatische Anpassung an die höhere Lebenserwartung gibt es nicht) und die untergeordnete Rolle der betrieblichen Altersvorsorge, die nicht verpflichtend ist und gerade mal ein Viertel der Erwerbstätigen umfasst.

Gleichzeitig gibt es aber auch Kritik an der Kritik. Der Mercer Studie wird vorgeworfen, dass sie die Nachhaltigkeit eines Rentensystems nur einseitig anhand vorhandener kapitalgedeckter Vorsorge misst. Es wird dabei in Frage gestellt, dass kapitalgedeckte Lösungen immer effizienter als umlagefinanzierte Lösungen sind und die Herausforderungen der Rente wie demografische Entwicklungen, Langlebigkeit oder Erwerbsunfähigkeit besser bewältigen können.

Auch stellt sich die Frage, warum Österreich im Bereich Angemessenheit deutlich hinter Deutschland steht, obwohl das Rentenniveau so viel höher ist.

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Ist das Rentensystem von Österreich die Lösung für Deutschland?

Darauf gibt es keine einfache Antwort.
Österreich steht in Sachen Demografie momentan besser da als Deutschland. Ein geringeres Durchschnittsalter und eine höhere Migrationsrate wirken sich stabilisierend auf das Umlagesystem aus.

Doch bleibt auch Österreich vor dem demografischen Wandel nicht verschont. Die Lebenserwartung steigt und mit ihr die Kosten des öffentlichen Rentensystems. Entsprechend gab es seit der großen Rentenreform 2003 immer wieder Anpassungen und Ergänzungen. Ist die Eingliederung der Beamten in die gesetzliche Rente abgeschlossen, zahlen alle Erwerbstätigen in diesen Topf ein. Ebenso wirkt sich die Anhebung des Renteneintritts der Frauen von 60 auf 65 positiv auf die Kosten aus.

Automatismen, die den Renteneintritt an die steigende Lebenserwartung koppeln, gibt es nicht.

Dass allein die umlagefinanzierte Variante nicht ausreicht, hat auch die österreichische Regierung gemerkt und mehrere kapitalgedeckte Vorsorgemöglichkeiten eingeführt. Neben der betrieblichen Vorsorge gibt es auch eine staatlich geförderte private Lebensversicherung – die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Doch auch hier sollte nachgebessert werden.

Die betriebliche Vorsorge wird meist von großen Unternehmen genutzt, um einen Anreiz für Fachkräfte auf Leitungsebene zu schaffen. Kleine und mittlere Unternehmen bieten sie aus Kostengründen meist nicht an. Hinzu kommt, dass Pensionskassen hohe Kapitalgarantien für die kapitalgedeckten Produkte zugesagt haben, diese jedoch nicht einhalten konnten. Daher kam es in den vergangenen Jahren bereits zu Kürzungen bei den Auszahlungen.

Gleiches gilt für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. So wurde die staatliche Zulage seit Erschaffung dieses Produkts mehrmals gekürzt. Und genauso wie bei der hiesigen Riesterrente sind die Vertragsgestaltungen ineffektiv. Einschränkungen bei der Geldanlage und hohe Vertragskosten drücken die Rendite.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rentensystem von Österreich zwar hohe Auszahlungen bietet und die Ziele der Lebensstandardsicherung und Prävention vor Altersarmut erreicht. Dennoch ist sie eher einseitig aufgestellt. Auch heute werden Rentenlücken durch Steuergelder geschlossen. Und die privaten Vorsorgemöglichkeiten sind schlecht konstruiert oder werden oft nur von denen genutzt, die sowieso gut verdienen. Inwiefern dies nachhaltig ist, kann durchaus kritisch betrachtet werden.

Wir sollten uns vielleicht von der Vorstellung befreien, dass es das perfekte Rentensystem gibt. Und auch der Weg zu einem besseren Rentensystem muss gut durchdacht sein, denn Übergangsregelungen können für alle Seiten teuer werden.

Quellen

¹ https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Frueher_in_Pension.html

² https://www.sozialministerium.at/Services/Leichter-Lesen/Soziales/Pensionsarten/Alterspension.html

³ https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/economy-finance/ip148_en.pdf, S. 68

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.