Versorgungswerke: Sichere Rente für freie Berufe?

42 Rentenkassen? Das klingt viel.

Im letzten Artikel hatten wir uns das >Rentensystem von Frankreich angeschaut und sind dabei über diese Zahl gestolpert. Aber ist das wirklich so viel? Werfen wir einen Blick zurück nach Deutschland: Hier gibt es neben der gesetzlichen Rente und der Beamtenversorgung die Versorgungswerke der freien Berufe.

Und davon gibt es sehr viele: mittlerweile ganze 91! Daher schauen wir uns in diesem Artikel die Versorgungswerke etwas genauer an. Warum gibt es so viele? Und wie funktioniert das dort mit der Rente?

Ein alter Mann mit Strohhut blickt aufs Meer.

Was sind Versorgungswerke?

Berufsständische Versorgungswerke sind Altersvorsorgeeinrichtungen für Angehörige der freien Berufe. Neben der Rente bieten sie auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall für die Hinterbliebenen.

Sie werden auf landesrechtlicher Grundlage errichtet und sind somit in der Regel Anstalten des Öffentlichen Rechts. Sie geben sich aber selbst eine Satzung und werden in Selbstverwaltung durch Angehörige des jeweiligen Berufsgruppe vertreten.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist Pflicht. Daher wird diese Form der Altersvorsorge der ersten Schicht des deutschen Rentensystems zugeordnet – genauso wie die gesetzliche Rente und die Beamtenversorgung.

Die Einrichtungen werden zudem nach den jeweiligen Berufsgruppen unterteilt. Zu diesen Berufsgruppen zählen Ärzte, Apotheker, Architekten, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer / Vereidigte Buchprüfer und außerordentliche Mitglieder (Ingenieure/Psychotherapeuten).

Dadurch dass die meisten Berufsgruppen jeweils ihre eigenen Versorgungswerke haben und aufgrund rechtlicher Regelungen in jedem Bundesland eigenständige Versorgungswerke errichtet wurden, erklärt sich die hohe Anzahl von >91 Einrichtungen.

2021 wurden zuletzt mehr als 1 Millionen Mitglieder gezählt, die meisten davon Ärztinnen und Ärzte.

Aber wie kam es überhaupt zur Notwendigkeit für Versorgungswerke?

Warum gibt es berufsständische Versorgungswerke?

Die älteste Einrichtung ist die Bayerische Ärzteversorgung, die 1923 gegründet wurde. Damals existierte die gesetzliche Rentenversicherung bereits seit 34 Jahren. Mitglieder konnten nur Arbeiter und Angestellte werden. Freie Berufe gehörten von Anfang an nicht zum Versorgungskreis.

Die Weltwirtschaftskrise und die einschneidende Inflationsphase sorgten dafür, dass die private Vorsorge nichts mehr wert war. Auf Drängen der bayerischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte wurde ein Versorgungswerk errichtet, das von Beginn an unter Selbstverwaltung arbeitete.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Rentensystem neu geordnet. Mit der Rentenreform 1957 startete das Umlageverfahren, die Rente wurde dynamisiert und erhielt den Charakter der Mindestlebensstandardsicherung.

Selbständige und Angehörige freier Berufe wurden aber auch hier von vornherein ausgeschlossen. Die Gruppe der freien Berufe sollte ihre Altersvorsorge in Eigenverantwortung regeln, da sie auf eine gesellschaftliche Solidargemeinschaft nicht angewiesen wären.

Dies gab den Anstoß für die Gründung weiterer Versorgungswerke in der damaligen BRD und ab 1990 in den neuen Bundesländern.

Was wird eingezahlt und was kommt raus?

Grundsätzlich orientieren sich die Beiträge in den Versorgungswerken an den Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitrag: 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.300 Euro pro Monat). Es wird dabei noch einmal zwischen selbständig tätigen und angestellten Angehörigen der freien Berufe unterschieden.

Die Beiträge der selbständig Tätigen unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung und können der jeweiligen Satzung entnommen werden. Die Bayerische Ärzteversorgung hat zum Beispiel festgelegt, dass ihre Mitglieder bis zur Beitragsbemessungsgrenze >18 Prozent einzahlen müssen und auf Einkommen, das darüber hinaus geht, 7 Prozent.

Die Sächsische Ärzteversorgung hat ihren >Regelbeitrag für Selbständige auf den Regelbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt.

Angestellte Mitglieder zahlen in der Regel die Beiträge, die auch für die gesetzliche Rentenversicherung gelten, wobei der Arbeitgeber entsprechend dieser Regelungen die Hälfte des Beitrags übernimmt.

Mindest- und Höchsteinzahlungen werden individuell in den Satzungen geregelt.

Wann können die Mitglieder in Rente gehen?

Auch hinsichtlich des Regelrenteneintritts orientieren sich die Versorgungswerke an der gesetzlichen Rentenversicherung. Als 2012 für die letztere ein Anheben der Altersgrenze beschlossen wurde, zogen auch die Versorgungswerke nach.

Mitglieder können also mit 67 Jahren regulär in Rente gehen. Die Satzungen haben aber auch hier individuelle Regelungen, beispielsweise zum frühestmöglichen Eintritt und Aufschub des Renteneintritts, getroffen.

Die Bayerische Ärzteversorgung sieht zum Beispiel einen vorgezogenen Ruhestand ab 60 Jahren vor, der spätestmögliche Zeitpunkt ist mit 72 Jahren. Dabei muss man mit Abschlägen zwischen >0,3 und 0,44 Prozent pro Monat rechnen. Die Zuschläge liegen zwischen >0,42 und 0,5 Prozent pro Monat.

In der Satzung der Sächsischen Ärzteversorgung wurde das Fenster auf 62 Jahren bis 70 Jahre begrenzt. Die Abschläge belaufen sich auf 0,5 Prozent und die Zuschläge auf 0,6 Prozent pro Monat.

Wie viel Rente bekommen Mitglieder?

Die durchschnittliche Rente von Mitgliedern der Versorgungswerke liegt – wenig überraschend – deutlich über dem Durchschnitt in der gesetzlichen Rentenversicherung. 2019 lag der Durchschnitt bei >2.135 Euro pro Monat in einem Versorgungswerk versus 954 Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei dieser Zahl sollte man bedenken, dass zum einen nicht alle Versorgungswerke ihre Zahlen veröffentlichen und zum anderen einige Versorgungswerke noch relativ „jung“ sind und daher geringere Rentenzahlungen leisten.

Ein allgemeines Rentenniveau – also das Verhältnis von Rentenauszahlung zum Gehalt – lässt sich nicht ermitteln. Auch hier werden nicht alle Zahlen veröffentlicht.

Wie sieht es bei Berufsunfähigkeit aus?

Versorgungswerke bieten neben Rentenzahlungen und Hinterbliebenenversorgung auch eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit. In solch einem Fall wird ein Ruhegeld gezahlt. Die Regelungen zu Höhe und Zeitpunkt unterscheiden sich wieder von Einrichtung zu Einrichtung.

Grundlage für die Berechnung ist der Rentenanspruch zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Berufsunfähigkeit. Manche Versorgungswerke machen zusätzliche Abschläge geltend.

Tritt die Berufsunfähigkeit ab 62 Jahren (sächsische Ärzteversorgung) oder ab 63 (bayerische Ärzteversorgung) ein, gelten die jeweiligen Regelungen zum vorgezogenen Ruhestand.

Ab wann die Berufsunfähigkeit besteht, darüber sind sich die meisten Versorgungswerke einig. So kann man den Satzungen der sächsischen und bayerischen Ärzteversorgung folgenden Satz entnehmen: „Der Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit entsteht so lange nicht, als das Mitglied nicht
nachweislich jegliche ärztliche oder tierärztliche Berufstätigkeit aufgegeben hat.“

Das bedeutet nichts anderes als eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit.

Zum Vergleich: private Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Für den Einzelnen scheint diese Regelung sehr nachteilig.

Aus der Perspektive des Versichertenkollektivs macht dies durchaus Sinn: Mitglieder der Versorgungswerke treten diesen aufgrund der langen Ausbildung erst spät bei, eine Wartezeit wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es in der Regel nicht – oder sie ist nur sehr kurz – und Gesundheitsprüfungen wie bei den privaten Versicherungen auch nicht.

Und wir sollten auch nicht vergessen, dass Versorgungswerke nicht vom Staat subventioniert werden.

Letztendlich ist hier wichtig, dass den Mitgliedern die Regelungen bewusst sind und sie bei Bedarf entsprechend handeln können.

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Wie finanzieren sich die Versorgungswerke?

Die Versorgungswerke müssen sich eigenständig um die Finanzierung der Renten ihrer Mitglieder kümmern. Eine Querfinanzierung über Steuern findet im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht statt.

2017 erhielten ungefähr 250.000 Mitglieder Ruhestandszahlungen und die Rücklagen der Einrichtungen betrugen etwas mehr als 200 Milliarden Euro.

Jedes Versorgungswerk kann für sich entscheiden wie es die Finanzierung sicherstellen möchte. Dabei haben sich 2 Verfahren durchgesetzt: das Anwartschaftsdeckungsverfahren und das Deckungsplanverfahren.

Das Anwartschaftsdeckungsverfahren

Das Anwartschaftsdeckungsverfahren ist dem von Lebensversicherungen sehr ähnlich und funktioniert nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Die Einzahlenden bauen >individuelle Ansprüche auf. Ihre Leistungen richten sich nach den gezahlten Beiträgen.

Die Beiträge werden aufgeteilt in einen Sparanteil und eine Risikorücklage. Letztere soll Versorgungslücken schließen. Sollte es dennoch zu einer Lücke kommen, wird diese durch die Risikoanteile der Mitversicherten abgedeckt.

Die Vorteile dieses Verfahren liegen darin, dass es viel weniger vom demografischen Wandel beeinflusst wird. Bei funktionierenden Kapitalmärkten wird außerdem langfristig ein Ertrag erwirtschaftet, der Lücken schließen kann. Und die Ansprüche sind eindeutig zuordenbar.

Allerdings bedarf das Verfahren einer Vorauskalkulation von mehreren Jahrzehnten. Dadurch, dass der Sparanteil den weitaus größten Teil ausmacht, könnte es Herausforderungen bei einer dynamischen Entwicklung der Renten kommen. Denn der Zins auf den Sparanteil könnte in diesem Zuge neutralisiert werden.

Viele Versorgungswerke haben sich in den letzten Jahren vom Anwartschaftsverfahren verabschiedet. Die meisten arbeiten 2023 nach dem offenen Deckungsplanverfahren.

Das offene Deckungsplanverfahren

Dieses Verfahren arbeitet sowohl nach dem Umlageprinzip als auch nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Das bedeutet, dass es hier wie bei der gesetzlichen Rente ein Versicherungskollektiv gibt. Die eingezahlten Beiträge werden direkt an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

Die Überschüsse, die dabei entstehen können, kommen in einen gemeinsamen Kapitalstock, der bei Versorgungslücken Ausgleich schaffen soll. Im Laufe der Zeit wächst der Kapitalstock und kann zusammen mit den Beitragszahlungen zu bestimmten Zeitpunkten mit den aktuellen und künftigen Versorgungsansprüchen verglichen werden. Hiermit lässt sich der „Deckungsgrad“ des Kapitals feststellen.

In die Rechnung werden nicht nur die laufenden Beiträge berücksichtigt, sondern auch die künftig zu erwartenden Beiträge. Das bedeutet auch, dass die Versorgungswerke bei diesem Verfahren den demografischen Wandel im Blick haben müssen. Durch das Umlageverfahren benötigen sie stetig neue Mitglieder.

Durch die Kombination von Umlage und Kapitaldeckung ist das Verfahren recht stabil und kann auf sich ändernde Bedingungen am Arbeitsmarkt und an den Finanzmärkten reagieren. Dennoch besteht auch hier eine Abhängigkeit von wirtschaftlichen Veränderungen.

Es wird aber grundsätzlich sehr vorsichtig gerechnet. Und die Pflicht zur jährlichen Bilanzaufstellung bietet eine regelmäßige Kontrollmöglichkeit.

Wie sieht das Portfolio von Versorgungswerken aus?

Zur Kapitaldeckung investieren die Versorgungswerke in unterschiedliche Anlageklassen. Was die genaue Zusammensetzung angeht, arbeiten die Einrichtungen eher intransparent. Auch Mitglieder erfahren oft nicht, worin genau investiert wird.

Auf der Seite der >Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. kann man jedoch eine Übersicht von 2021 finden, die einen Einblick in die Zusammensetzung der Vermögensanlage bietet.

Versorgungswerke unterliegen dem Versicherungsaufsichtsgesetz und und müssen sich daher an die Anlageverordnung halten. Grundsätzlich arbeiten sie nach dem Prinzip „Sicherheit geht vor Rendite“, müssen sie eine Mindestdiversifizierung beachten und haben Höchstquoten für die jeweiligen Anlageklassen.

Durch die Zinssenkungen in der Folge der Weltfinanzkrise 2007/08 ging der Anteil von festverzinslichen Wertpapieren zurück und liegt 2021 im Schnitt bei 17 Prozent. Der Immobilienanteil wurde dagegen erhöht und liegt bei knapp 20 Prozent. Aktien machen knapp 26 Prozent aus. Der Rest ist unter anderem in Private Equity (zum Beispiel Infrastrukturprojekte), Rohstoffe und Schuldverschreibungen investiert.

Herausforderungen der Versorgungswerke

Versorgungswerke haben einen guten Ruf. Sie zahlen meist hohen Renten und scheinen auch flexibel auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können. Dennoch stehen auch sie vor Herausforderungen.

Wie wir bereits beim Deckungsplanverfahren gesehen haben, soll der Mix aus Umlage und Kapitaldeckung Stabilität bieten. Doch was, wenn die Herausforderungen aus mehreren Richtungen kommen?

Das Verfahren ist auf stetigen Nachschub junger Mitglieder angewiesen. Und auch das Anwartschaftsverfahren sieht vor, dass die Finanzierung der Versorgungslücken auf die Risikorücklagen des bestehenden Kollektivs angewiesen ist. Verschiebt sich das Verhältnis von Einzahlern zu Empfängern entsprechend des demografischen Wandels kann sich dies negativ auf die Rechnung auswirken.

Auch die steigende Lebenserwartung spielt eine wichtige Rolle für die Finanzierung. Im Schnitt leben Mitglieder von Versorgungswerken sogar 4 Jahre länger als Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.

Von Seiten der Wirtschaft und Finanzmärkte kommt ebenfalls Druck. Die niedrigen Zinsen der vergangenen Jahre mussten im Portfolio durch andere risikoarme Anlagen kompensiert werden, denn Versorgungswerke dürfen nicht mehr als 35 Prozent in risikoreiche Anlagen investieren.

Personen, die eine Rente eines Versorgungswerks beziehen, sollten sich zudem bewusst sein, dass es keinen automatischen Inflationsausgleich gibt. Auch wenn die Zinsen steigen, muss das nicht zu höheren Renten führen. Im Zuge von Finanzkrisen kann die Rente sogar gekürzt werden.

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Resümee

Versorgungswerke haben einen guten Ruf, doch ihre Arbeit ist nicht einfach. Sie orientieren sich unter anderem mit ihren Beiträgen und dem regulären Renteneintritt an der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Finanzierung haben sie sich jedoch für andere Wege entschieden.

Das offene Deckungsplanverfahren bietet mit einer Mischung aus Umlage und Kapitalabdeckung eine Variante, die Stabilität verspricht und Flexibilität bei gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen bietet. Damit geben sie ihren Mitgliedern Sicherheit für ihren Ruhestand.

Daneben stehen Versorgungswerke – genauso wie die gesetzliche Rente und Lebensversicherungen – vor Herausforderungen. Der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung, eine lange Niedrigzinsphase und hohe Inflationsraten sorgen dafür, dass die Einrichtungen ihre Rechnung stetig anpassen müssen.

In der Vergangenheit ist es bereits vorgekommen, dass Leistungen gekürzt wurden. Ein automatischer Inflationsausgleich ist außerdem nicht vorgesehen und es ist nicht garantiert, dass genügend Nachwuchs beitritt.

Auch beim Thema Berufsunfähigkeit sollten sich Mitglieder bewusst sein, dass es nur Leistungen gibt, wenn der Beruf überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann.

Alles in allem arbeiten Versorgungswerke immer unter Maßgabe der Vorsicht und Sicherheit, was nicht nur in Krisenzeiten zu einer guten Kalkulation für die Zukunft gehört.

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.