Erben und Vererben: Tipps für Planung, Steuern & Recht

Erbschaft bedeutet nicht nur unverhoffter Geldsegen, es geht auch viel Verantwortung damit einher. Steht ein Erbe an, befindet man sich meist in einer Ausnahmesituation. Zusätzliche Überraschungen können da leicht überfordern. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit solchen Themen zu beschäftigen und sie in der persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen.

Egal ob ich etwas zu vererben habe oder selbst einmal erben werden: es gibt einige Dinge, die ich bereits im Vorhinein planen und auf die ich achten kann.

Erben und Vererben: Eine junge Frau sitzt am Schreibtisch und plant ihren Nachlass.

Was steht im Erbschaftsrecht?

Das Erbschaftsrecht in Deutschland ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab >Paragraph 1922 geregelt. Es regelt, wer als Erbe in Frage kommt, wie der Nachlass verteilt wird und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. Hier sind einige grundlegende Aspekte des Erbschaftsrechts in Deutschland:

Erben und Vermächtnisnehmer: Nach deutschem Recht können Erben und Vermächtnisnehmer unterschieden werden. Erben erhalten das gesamte Vermögen des Erblassers, während Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögenswert oder Gegenstand erhalten.

Verwandtschaftsverhältnis: Die erbrechtliche Rangfolge – also die Reihenfolge, in der Personen unterschiedlicher Verwandtschaftsgrade erben können – ist ebenfalls im BGB geregelt. Dort werden Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt, je nach ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser:

  • Erben erster Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel)
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten und Neffen)
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen)
  • Erben vierter Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Die Zugehörigkeit zur jeweiligen Ordnung bestimmt die erbrechtliche Rangfolge, wobei die höhere Ordnung alle niedrigeren Ordnungen ausschließt. Das bedeutet, wenn Kinder vorhanden sind, erben diese. Alle anderen (Eltern, Großeltern und so weiter) gehen komplett leer aus. Sind keine Kinder vorhanden, erben Angehörige der zweiten Ordnung. Großeltern und Urgroßeltern würden dann nichts bekommen.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: Neben der Verwandtschaft hat auch die Ehegattin und der Ehegatte Anspruch auf das Erbe. Die Höhe des Erbes hängt davon ab, welche Erben aus welcher Ordnung vorhanden sind. Sind zum Beispiel Kinder (erste Ordnung) vorhanden, erbt der Ehegatte ein Viertel der Hinterlassenschaft. Sind keine Kinder da und leben die Eltern des Erblassers noch (zweite Ordnung), hat der Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des Vermögens.

Eingetragene Lebenspartner sind hier den Ehegatten gleich gestellt.

Ausschlagung: Gehöre ich zu den Erben bin ich jedoch nicht verpflichtet, das Erbe anzunehmen. Das Gesetz sieht vor, dass ich innerhalb einer bestimmten Frist das Erbe auch ausschlagen kann. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn die Zahlungsverpflichtungen des Erblassers sein Vermögen übersteigen – ich also netto Schulden erben würde.

Eine Teilausschlagung ist nicht möglich.

Testament und gesetzliche Erbfolge: Ich muss mich als Erblasser jedoch nicht an die rechtliche Erbfolge halten. Sind Immobilien vorhanden, kann es sinnvoller sein, einen Alleinerben einzusetzen, damit das Haus nicht verkauft werden muss. Vielleicht möchte ich mein Vermögen lieber an einen oder mehrere Vereine vererben.

Ist dies der Fall, kann ich durch ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis meine individuellen Vorstellungen festhalten.

Pflichtteil: Auch wenn ein Testament vorhanden ist, das gesetzliche Erben ausschließt, haben nahe Verwandte in Deutschland einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Nachlass.

Die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder oder Enkel), die Eltern und der Ehegatte erhalten dann die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Wie die Erbschaftssteuer geregelt ist

Nachdem wir uns nun einen Überblick darüber verschafft haben, wer wem was vererben kann, schauen wir uns die finanziellen Auswirkungen an: die Erbschaftssteuer. Egal ob rechtliche Erbfolge, Testament oder Vermächtnis – wer vererbt oder Ansprüche aus dem Nachlass hat und diese geltend macht, sollte sich mit diesem Thema auseinandersetzen.

Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des Erbes, das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und der persönliche Freibetrag des Erben. Geregelt wird alles im >Erbschaftssteuergesetz.

Freibeträge: In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen Erbschaften und Schenkungen steuerfrei sind. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben.

Zum Beispiel beträgt der Freibetrag für Kinder und Ehegatten in der Regel höhere Beträge als für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte.

Paragraph 16 Erbschaftssteuergesetz

Für Ehegatten und Kinder können besondere Versorgungsfreibeträge hinzu kommen. Bei Ehegatten können bis 256.000 Euro sein, bei Kindern können es je nach Alter bis zu 52.000 Euro sein.

Steuerklassen: Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland in drei Steuerklassen unterteilt, für die unterschiedliche Steuersätze gelten. Auch hier spielt das Verwandtschaftsverhältnis eine entscheidende Rolle:

Paragraph 15 Erbschaftssteuergesetz

Enge Verwandte (z.B., Kinder und Ehegatten) haben in der Regel niedrigere Steuersätze als entferntere Verwandte oder Nichtverwandte:

Paragraph 19 Erbschaftssteuergesetz

Schenkungssteuer: Eng mit der Erbschaftssteuer verbunden ist auch die Schenkungssteuer. Um zu verhindern, dass die Erben später hohe Steuerbeträge zahlen müssen, entscheiden sich viele, zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens an die Erben zu verschenken. In diesem Fall wird die Schenkungssteuer erhoben.

Für die Schenkungssteuer gelten die gleichen Freibeträge und Steuerklassen wie für die Erbschaftssteuer. So lässt sich auch hier die Steuerbelastung verringern. Gleichzeitig gelten für Schenkungen alle 10 Jahre ein erneuter Anspruch auf die vollen Freibeträge.

Sowohl für die Erbschaft als auch für die Schenkung gilt, dass diese innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden muss. Eine Steuererklärung ist in der Regel nur dann vonnöten, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Wie regle ich meinen persönlichen Nachlass?

In der Finanzplanung reden wir immer auch über existenzielle Risiken und eines dieser Risiken ist das eigene Ableben. Wie wir gesehen haben, regelt das BGB in diesem Falle eine Ganze Menge. Damit gilt es sich erst einmal auseinander zu setzen und anschließend zu schauen, wie ich meinen Nachlass regeln möchte. Dabei gibt es einiges zu beachten:

Gesetzliche Erbfolge oder Testament?

Im Gesetz ist klar geregelt, wer wie viel bekommt. Möchte ich davon abweichen, muss ich dies rechtzeitig regeln. Mit einem Testament, einem Erbvertrag oder einem Vermächtnis kann ich ganz klar festlegen, an wen meine Hinterlassenschaft gehen soll.

Gerade wenn Immobilien oder Unternehmensanteile im Spiel sind, bietet es sich an, entsprechende Regelungen zu treffen.

Bei Ehepaaren mit Kindern ist zum Beispiel das „Berliner Testament“ sehr beliebt. Bei diesem gemeinschaftlichen Ehegattentestament wird der jeweils andere Partner als Alleinerbe eingesetzt. dies soll sicherstellen, dass der hinterbliebene Ehegatte nicht aus dem gemeinsamen Haus ausziehen muss und ausreichend versorgt ist.

Für unverheiratete Paare kommt ein Berliner Testament rechtlich nicht in Frage, stattdessen können sie sich über einen Erbvertrag gegenseitig beerben.

Egal ob Testament oder Erbvertrag, Kinder und Ehegatten haben immer einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Das sollte bei der Kalkulation des liquiden und illiquiden Vermögens berücksichtigt werden.

Freibeträge nutzen

Weiter oben haben wir bereits über Freibeträge gesprochen und wie diese gestaltet sind. Bei der Planung meiner Hinterlassenschaft kann ich mir bereits Gedanken machen, welche Freibeträge für meine Erben gelten und wie hoch die anfallenden Steuern sein werden.

Setze ich meinen Ehegatten als Alleinerben ein, wird die Belastung entsprechend höher. Das kann ich in meiner Planung berücksichtigen und dafür sorgen, dass beispielsweise genügend liquides Vermögen vorhanden ist, um die Steuerzahlungen begleichen zu können.

Schenkung

Wird die Erbschaftssteuer für meine Erben zu hoch, kann ich mir überlegen, ob ich einen Teil meines Vermögens vorher an diese übertragen möchte. Dann fällt zwar eine Schenkungssteuer an, doch auch gibt es (wie oben erwähnt) Freibeträge, die in diesem Fall alle zehn Jahre erneut gelten.

Beratung

Es kann ratsam sein, sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen der Nachlassplanung zu verstehen und optimale Strategien zu entwickeln.

Ein Notar kann bei der Beratung und der Erstellung der Dokumente hilfreich sein. Testamente können zwar selbst angefertigt werden. Ein offiziell beglaubigtes Dokument kann aber für Rechtssicherheit sorgen. Erbverträge müssen persönlich vor dem Notar geschlossen werden.

Bei der ganzen Nachlassplanung sollte nicht vergessen werden, die eigenen Wünsche an diejenigen, die unmittelbar betroffen sind, zu kommunizieren. Wer mit seinem Partner, den Kindern oder Eltern über die eigenen Vorstellungen und das, was auf die Erben zukommt, spricht, kann Missverständnissen oder gar Streitigkeiten vorbeugen.

Und es gibt den zukünftigen Hinterbliebenen die Möglichkeit, selbst entsprechend vorzusorgen. Was dabei zu beachten ist, besprechen wir in den folgenden Abschnitten.

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Was muss ich bei einem zukünftigen Erbe beachten?

Den Zeitpunkt des Ablebens von Angehörigen wünscht man sich in ferner Zukunft. Dennoch ist es wichtig, vorher mit der Planung zu beginnen. Wenn ich bereits weiß, dass ich ein größeres Erbe erwarten kann, ist es für beide Seiten gut, wenn Klarheit besteht.

Berechnung der Erbschaftssteuer

Wie wir weiter oben gesehen haben, hängt die Höhe der Erbschaftssteuer von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert des Erbes, das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und der persönliche Freibetrag.

Der Wert des Erbes kann über die Zeit schwanken. Auch die Zusammensetzung – also wie viele liquide (Barvermögen oder Aktien) und illiquide Werte (Immobilien) vorhanden sind – kann sich ändern. Was sich in der Regel nicht ändert, ist das Verwandtschaftsverhältnis. Daher ist es es sinnvoll, sich über die aktuellen Freibeträge und Steuersätze zu informieren, um eine grobe Vorstellung von den Steuerkosten zu erhalten.

Planung

Kenne ich die Vermögenswerte und Steuersätze, kann ich diese bei meiner persönlichen Finanzplanung berücksichtigen. Auch hier ist es sinnvoll, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu rate zu ziehen, um mich über Auswirkungen und Fallstricke zu informieren.

In meinem Finanzplan sollte eine zukünftig erwartete Erbschaft jedoch keinen existenziellen Baustein darstellen. Niemand kann mir garantieren, dass das Vermögen, so wie es jetzt besteht, auch in der Zukunft vorhanden sein wird.

Meine Eltern können zum Beispiel pflegebedürftig werden und verbrauchen dadurch das vorhandene Kapital auf. Andere möchten vielleicht zu Lebzeiten einen Großteil ihres Vermögens spenden oder an andere Personen übertragen.

Ich sollte in meiner Planung nicht auf das Erbe angewiesen sein.

Dokumente

In den meisten Fällen erstellen Erblasser Testament, Vermächtnisse oder Erbverträge. Dabei sollte ich zum einen sicher stellen, dass jegliche mündliche Absprachen auch schriftlichen in diesen Dokumenten festgehalten werden. Sonst kann es passieren, dass sich im Nachhinein niemand daran erinnern kann.

Zum anderen kann ich darauf achten, dass diese Dokumente korrekt erstellt und aufbewahrt werden. Transparenz und Klarheit können meistens verhindern, dass es später zu größeren Problemen kommt.

Was muss ich beachten, wenn ich gerade geerbt habe?

Egal ob ich vorher viel Zeit für die Planung hatte oder überrascht werde: wenn der Erbfall tatsächlich eintritt, beginnt eine herausfordernde Zeit.

Meldepflicht

Erbschaften müssen in der Regel dem Finanzamt gemeldet werden. Laut Erbschaftssteuergesetz muss die Meldung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme erfolgen. Beim meinem zuständigen Finanzamt kann ich mich auch darüber informieren, welche Daten für die Meldung notwendig sind. Gleiches gilt für die Schenkung.

Bewertung des Erbes

Die Bewertung des geerbten Vermögens ist wichtig, da sie die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer bildet. Die Erben sind selbst dafür verantwortlich, den gesamten Wert des Nachlasses aufzulisten.

Um den genauen Wert zum Stichtag (Todestag) zu ermitteln, kann ich mich an verschiedene Stellen wenden. Banken und Versicherungen des Erblassers können mir Auskunft über Bankguthaben, Geldanlagen und andere Ansprüche geben. Um den Wert einer vorhandenen Immobilie zu ermitteln, kann ich mich an das Finanzamt des Verstorbenen wenden.

Die Unterlagen gehen dann an das Nachlassgericht, das auf dieser Grundlage den genauen Wert errechnet.

Steuerverpflichtung und Zahlungsfristen

Wenn ich weiß, wie viel ich erben werde, kann ich selbst überprüfen, ob ich Erbschaftssteuer zahlen muss. Dabei sollte ich auf die Freibeträge, die jeweilige Steuerklasse und den Steuersatz achten. Liegt mein Erbe über dem Freibetrag wird voraussichtlich eine Steuererklärung notwendig.

Erbschaftssteuer muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden. Verpasse ich die Frist, können Verzugszinsen auf mich zukommen.

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Resümee

Wer sein Erbe und Nachlass frühzeitig plant, kann sich einige Überraschungen sparen. Egal ob ich erbe oder vererbe, Themen wie Testament, Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und Erbansprüche sollten bei der Planung eine Rolle spielen.

Neben Erbschaftsrecht und Steuern gibt es zwei Dinge, die mindestens genauso wichtig sind: Kommunikation und Beratung.

Sowohl als Erblasser als auch als potenzieller Erbe sollte ich mit meinen Angehörigen über meine Vorstellungen sprechen oder nachfragen, welche Wünsche bestehen. Das kann Missverständnissen und Streitigkeiten vorbeugen.

Eine Beratung durch einen Experten ist immer sinnvoll. Steuerberater, Anwälte oder Notare sind die richtigen Ansprechpartner, um Planungs- und Rechtssicherheit zu erlangen.

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.