Unterstützungskasse: Die bAV für Gutverdienende

In einem ersten Übersichtsartikel zu den >5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge haben wir uns mit verschiedenen Aspekten der bAV beschäftigt. Nun steigen wir tiefer in die Materie ein. Wir wollen verstehen wie die einzelnen Wege funktionieren, was sie tatsächlich bieten und für wen sie sich eignen.

Los geht’s mit der Unterstützungskasse, dem ältesten betrieblichen Konzept zur Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Was macht diesen Durchführungsweg so besonders und wer kann hier die größten Vorteile herausschlagen?

Eine Frau läuft an einem freundlichen Herbsttag auf einer von Bäumen gesäumten Straße und denkt an ihre Unterstützungskasse.

Was ist eine Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungswerk der betrieblichen Altersvorsorge. Sie dient dazu, den Arbeitnehmern zusätzliche Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen zu gewähren. Das Besondere an der Unterstützungskasse: Sie ist rechtlich vom Unternehmen getrennt und funktioniert über Zuwendungen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber zahlt also Beiträge an die Unterstützungskasse, die wiederum die Altersversorgung der Mitarbeiter organisiert.

Was diese Form der Altersvorsorge von anderen unterscheidet, ist, dass die Beiträge unbegrenzt steuerfrei einzahlbar sind. Erst bei der Auszahlung im Rentenalter werden Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben fällig. Das sorgt für eine steuerliche Entlastung sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.

Die allgemeinen Freigrenzen für eine betriebliche Altersvorsorge haben wir in unserem >Leitfaden zur bAV bereits erklärt.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse im Detail?

1. Gründung und Verwaltung

Eine Unterstützungskasse wird vom Arbeitgeber oder von einem Zusammenschluss mehrerer Arbeitgeber gegründet. Sie ist rechtlich eigenständig und vom Unternehmen getrennt, das heißt, die Unterstützungskasse verwaltet die Beiträge unabhängig vom Unternehmen. Sie kann entweder unternehmensintern organisiert sein (Arbeitgeber- oder Konzerneigene Unterstützungskasse) oder als branchenübergreifende Lösung existieren, die mehreren Unternehmen offensteht (Branchenunterstützungskassen).

Die Unterstützungskasse selbst ist keine Versicherung, sie verwaltet die eingezahlten Beiträge und zahlt später die zugesagten Versorgungsleistungen an die Arbeitnehmer aus. Die Finanzierung kann direkt vom Unternehmen erfolgen oder durch Entgeltumwandlung, wobei der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der Altersvorsorge verzichtet.

2. Einzahlung von Beiträgen

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Unterstützungskasse ein. Diese Beiträge können direkt vom Unternehmen oder durch Entgeltumwandlung des Mitarbeiters finanziert werden, bei der ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in die Kasse fließt. Das Besondere bei der Unterstützungskasse ist, dass es keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der steuerfreien Beiträge gibt. Das bedeutet, dass auch höhere Beträge eingezahlt werden können, was vor allem für gutverdienende Arbeitnehmer attraktiv ist.

  • Steuervorteile: Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind während der Ansparphase steuerfrei. Das bedeutet, dass weder auf Seiten des Arbeitgebers noch des Arbeitnehmers Steuern oder Sozialabgaben auf die eingezahlten Beiträge anfallen. Diese Steuerfreiheit endet jedoch bei der Auszahlung der Rentenleistungen im Alter, da diese dann voll versteuert werden müssen.

3. Verwendung der Beiträge

Die Unterstützungskasse investiert die eingezahlten Beiträge, um später die Versorgungsleistungen zu finanzieren. Hierbei gibt es zwei Hauptansätze:

  • Rückdeckungsversicherung: Häufig wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Dabei schließt die Unterstützungskasse eine Versicherung ab, die im Rentenfall die Auszahlung der zugesagten Leistungen sicherstellt. Dies reduziert das Risiko für die Unterstützungskasse und bietet dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit.
  • Freie Kapitalanlage: Die Unterstützungskasse kann das Kapital frei anlegen und selbst entscheiden, in welche Anlagen (zum Beispiel Wertpapiere, Immobilien) investiert wird. Dies bietet größere Flexibilität, birgt jedoch auch höhere Risiken, da es keine Garantien gibt. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko für die späteren Rentenzahlungen.

4. Rentenansprüche und Versorgungsleistungen

Die Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern Versorgungsansprüche, die sich in der Regel auf Altersrenten beziehen, aber auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen umfassen können. Diese Ansprüche hängen von den eingezahlten Beiträgen und den erzielten Renditen ab.

Die Höhe der Rentenansprüche ist nicht wie bei einer Versicherung garantiert, es sei denn, der Arbeitgeber gibt explizit eine Garantie ab oder es wird eine Rückdeckungsversicherung genutzt, die eine bestimmte Leistung sichert.

5. Besteuerung und Sozialabgaben bei Auszahlung

Die Rentenleistungen, die die Unterstützungskasse später auszahlt, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Du als Arbeitnehmer die Renten in der Auszahlungsphase voll versteuern musst. Dies ist vergleichbar mit anderen Formen der bAV. Außerdem fallen in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, sofern Du gesetzlich krankenversichert bist.

6. Insolvenzschutz

Ein wichtiger Punkt bei der Unterstützungskasse ist der Insolvenzschutz. Da die Kasse rechtlich vom Unternehmen getrennt ist, bleiben Deine Ansprüche auch im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers bestehen. Sollte der Arbeitgeber insolvent werden und die Unterstützungskasse nicht mehr in der Lage sein, die zugesagten Leistungen zu zahlen, greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein. Der PSV sichert die Versorgungsansprüche aus der Unterstützungskasse und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer im Rentenalter ihre Leistungen erhalten.

7. Anpassungsmöglichkeiten und Flexibilität

Die Unterstützungskasse bietet eine hohe Flexibilität in der Gestaltung. Arbeitgeber können die Höhe der Einzahlungen je nach ihrer finanziellen Situation anpassen und auch entscheiden, ob sie die Beiträge vollständig übernehmen oder eine Entgeltumwandlung nutzen. Zudem gibt es keine starren gesetzlichen Vorgaben, wie die Leistungen der Unterstützungskasse auszusehen haben, was sie besonders für individuelle Vorsorgelösungen attraktiv macht.

  • Einmalzahlungen oder laufende Renten: Bei der Auszahlung können Arbeitnehmer in einigen Fällen zwischen einer Einmalzahlung oder einer laufenden monatlichen Rentenzahlung wählen, je nach den Regelungen der Unterstützungskasse und den persönlichen Präferenzen.

8. Kein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Ein entscheidender Punkt ist, dass Arbeitnehmer bei der Unterstützungskasse keinen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, wie es beispielsweise bei einer Direktversicherung der Fall ist. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er eine Unterstützungskasse als betriebliche Altersvorsorge anbietet und ob er die Entgeltumwandlung erlaubt. Es ist also wichtig, mit dem Arbeitgeber zu klären, welche Möglichkeiten der bAV im Unternehmen bestehen.

9. Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel

Im Gegensatz zu anderen bAV-Modellen kann es bei der Unterstützungskasse schwieriger sein, die angesparten Rentenansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Das hängt von der jeweiligen Struktur und den Regelungen der Unterstützungskasse ab. Während es bei versicherungsbasierten Modellen (z. B. Direktversicherung) oft problemlos möglich ist, die Verträge zu übertragen, kann die Unterstützungskasse in einigen Fällen weniger flexibel sein.

10. Zusätzliche Leistungen

Neben der Altersvorsorge können viele Unterstützungskassen auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen bieten. Das bedeutet, dass Du als Arbeitnehmer nicht nur im Rentenalter von der Kasse profitierst, sondern auch im Falle einer Erwerbsminderung oder Deine Familie im Todesfall abgesichert wird.

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Welche Besonderheiten gibt es bei der Unterstützungskasse?

Der Grund, warum man in eine Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei einzahlen darf, während bei der Pensionskasse oder anderen Varianten der bAV gesetzliche Höchstgrenzen bestehen, liegt in den unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen dieser Durchführungswege. Die Unterstützungskasse hat unterschiedliche Ziele und Funktionsweisen, die dazu führen, dass sie flexibler ist, während andere Varianten stärker reguliert werden. Im Folgenden erkläre ich, warum diese Unterschiede bestehen:

1. Rechtliche Grundlage und Regulierungsunterschiede

Die Unterstützungskasse unterliegt nicht denselben strengen aufsichtsrechtlichen Regelungen wie eine Pensionskasse oder Direktversicherung, weil sie nicht als Versicherung organisiert ist. Sie ist rechtlich und steuerlich als ein förderfähiger Durchführungsweg anerkannt, der jedoch eine höhere Flexibilität in der Beitragsgestaltung zulässt. Da die Unterstützungskasse oft von Unternehmen selbst betrieben oder von spezialisierten Trägern verwaltet wird und nicht die Versicherungsaufsicht einbindet, sind die Einzahlungen in der Ansparphase steuerlich nicht begrenzt.

In der Unterstützungskasse erfolgt keine direkte Garantie wie bei einer Versicherung, daher gibt es weniger regulatorische Eingriffe. Die Unterstützungskasse kann frei über die Anlagestrategie entscheiden und muss keine Versicherungsleistungen garantieren, was die Einschränkungen der steuerlichen Förderung lockerer macht. Dies führt dazu, dass Arbeitgeber in die Unterstützungskasse theoretisch unbegrenzt steuerfrei einzahlen können.

2. Unterschiedliche Verantwortung für die Rentenzahlung

Bei einer Unterstützungskasse trägt der Arbeitgeber letztlich das Risiko und die Verantwortung für die späteren Rentenleistungen, nicht die Unterstützungskasse selbst. Sie muss keine Garantie für die Rentenzahlungen übernehmen, sodass keine strengen regulatorischen Anforderungen an die Einzahlungen und Rückstellungen gestellt werden. Da das Unternehmen die Verantwortung für die Finanzierung der Altersvorsorge trägt, gibt es auch keine festgelegte Obergrenze für die Einzahlungen, da es im Ermessen des Unternehmens liegt, wie viel es für die betriebliche Altersvorsorge aufwenden möchte.

Die steuerliche Unbegrenztheit der Einzahlungen in die Unterstützungskasse bedeutet, dass das Unternehmen die Beiträge flexibel gestalten kann, und zwar auch in Abhängigkeit von der Liquidität und den individuellen Vorsorgebedürfnissen der Arbeitnehmer. Das Unternehmen kann dabei die Steuervorteile voll ausschöpfen, ohne dass der Gesetzgeber dieselben strengen Obergrenzen einführt wie zum Beispiel bei der Pensionskasse.

3. Risikostruktur und Schutzmechanismen

Die Unterstützungskasse ist kein Versicherungsprodukt, sondern eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung. Es gibt keine garantierten Mindestleistungen, und das Unternehmen trägt das Risiko, die zugesagten Renten später zu zahlen. Sollte das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder insolvent werden, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein, um die Rentenansprüche zu sichern. Da diese Form der Vorsorge jedoch mehr Flexibilität in der Beitragsgestaltung bietet und keine strengen Auflagen wie bei Versicherern bestehen, gibt es keine gesetzlichen Obergrenzen für steuerfreie Beiträge.

4. Verteilungsgerechtigkeit und Sozialstaatsprinzip

Die Unterstützungskasse richtet sich primär an besser verdienende Arbeitnehmer und Führungskräfte, da sie aufgrund der flexiblen Beitragsgestaltung und der fehlenden Begrenzung höhere Einzahlungen ermöglicht. Diese Möglichkeit, auch sehr hohe Beiträge steuerfrei einzuzahlen, ist ein Grund, warum die Unterstützungskasse besonders in Unternehmen für Top-Manager und Führungskräfte genutzt wird.

Zwischenfazit:

Der Grund, warum man in eine Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei einzahlen kann, während es bei anderen Durchführungswegen gesetzliche Grenzen gibt, liegt in der unterschiedlichen Regulierung und den unterschiedlichen Risikoprofilen. Pensionskassen oder Direktversicherungen sind strenger reguliert und müssen Garantieleistungen bieten, weshalb der Gesetzgeber steuerliche Obergrenzen gesetzt hat, um das System finanziell stabil zu halten. Die Unterstützungskasse hingegen bietet mehr Flexibilität, da der Arbeitgeber das Risiko trägt und keine Garantien gegeben werden müssen, weshalb hier keine festen Beitragsobergrenzen bestehen.

Können Unterstützungskassen Garantien und Versicherungslösungen bieten?

Ja, eine Unterstützungskasse kann theoretisch Garantien bieten, und sie kann auch Versicherungsprodukte einsetzen, um die Rentenleistungen abzusichern. Allerdings sind diese Möglichkeiten flexibel gestaltet, und es gibt Unterschiede in der Ausgestaltung im Vergleich zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge.

1. Kann eine Unterstützungskasse Garantien bieten?

Grundsätzlich sind Garantien in einer Unterstützungskasse nicht zwingend vorgesehen, weil diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht reguliert und überwacht wird wie eine Pensionskasse oder Direktversicherung. Allerdings können Arbeitgeber, die eine Unterstützungskasse nutzen, ihren Arbeitnehmern durchaus Garantien für die späteren Rentenleistungen zusichern.

  • Arbeitgeberseitige Garantien: Der Arbeitgeber kann entscheiden, eine bestimmte Mindestleistung oder eine garantierte Rente über die Unterstützungskasse anzubieten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die Finanzierung dieser garantierten Leistungen trägt. Sollte das Unternehmen jedoch insolvent werden oder Schwierigkeiten haben, diese Garantien zu erfüllen, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein, um die Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern. Garantien in einer Unterstützungskasse bedeuten also ein gewisses Risiko für den Arbeitgeber, weil er verpflichtet ist, die zugesagten Leistungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
  • Keine gesetzlich vorgeschriebenen Garantien: Anders als bei der Pensionskasse oder der Direktversicherung, bei denen Versicherungen gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Garantien zu bieten, gibt es bei der Unterstützungskasse keine gesetzlichen Vorgaben für Garantien. Das Unternehmen kann somit entscheiden, ob es eine Garantie aussprechen möchte oder nicht. Die Flexibilität in der Gestaltung ist ein Vorteil der Unterstützungskasse, geht aber mit dem Risiko für den Arbeitgeber einher.

2. Kann eine Unterstützungskasse Versicherungsprodukte bieten?

Ja, Unterstützungskassen können auch Versicherungsprodukte einsetzen, um die Rentenansprüche oder andere Versorgungsleistungen abzusichern. Obwohl die Unterstützungskasse selbst nicht als Versicherung fungiert, kann sie durch den Einsatz von Versicherungsprodukten das Risiko für die Altersvorsorge minimieren und eine Rückdeckung für die zugesagten Leistungen sicherstellen.

In manchen Fällen schließt die Unterstützungskasse direkt Versicherungsverträge für die einzelnen Mitarbeiter ab. Diese Versicherungen können Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Rentenversicherungen sein, die dann die zugesagten Leistungen (Altersrente, Invaliditätsrente oder Hinterbliebenenversorgung) absichern. Auch hier dient die Versicherung dazu, die finanziellen Risiken des Arbeitgebers zu begrenzen.

Vorteile des Einsatzes von Versicherungsprodukten in der Unterstützungskasse:

  1. Sicherung der Rentenansprüche: Durch den Einsatz von Rückdeckungsversicherungen oder direkten Versicherungsverträgen kann die Unterstützungskasse sicherstellen, dass die Rentenansprüche der Arbeitnehmer auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder bei anderen finanziellen Schwierigkeiten gedeckt sind.
  2. Risikominimierung für den Arbeitgeber: Wenn der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung abschließt, trägt er weniger Risiko, da der Versicherer für die Erfüllung der Rentenansprüche sorgt. Dies macht die Unterstützungskasse insbesondere für mittelständische Unternehmen attraktiv, die ihren Mitarbeitern dennoch eine gewisse Sicherheit bieten möchten.
  3. Steuerliche Vorteile bleiben erhalten: Trotz des Einsatzes von Versicherungsprodukten bleiben die steuerlichen Vorteile der Unterstützungskasse erhalten. Die Beiträge zur Unterstützungskasse können weiterhin steuerfrei eingezahlt werden, und die Rückdeckungsversicherung sorgt dafür, dass die späteren Rentenzahlungen gesichert sind.

Nachteile des Einsatzes von Versicherungsprodukten in der Unterstützungskasse:

  1. Kosten: Der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen kann zusätzliche Kosten verursachen, die das Unternehmen tragen muss. Diese Versicherungsprämien können die finanzielle Belastung für den Arbeitgeber erhöhen, auch wenn sie gleichzeitig das Risiko reduzieren.
  2. Begrenzte Flexibilität: Während die Unterstützungskasse ohne Versicherungsprodukte eine große Flexibilität in der Anlage der Mittel bietet, kann der Einsatz von Versicherungen die Flexibilität in der Kapitalanlage einschränken. Versicherungen haben oft konservative Anlagestrategien, die möglicherweise nicht die höchsten Renditen bieten.

Obwohl eine Unterstützungskasse von Haus aus keine garantierten Leistungen wie eine Pensionskasse bieten muss, kann sie Garantien gewähren, wenn der Arbeitgeber dies wünscht. Diese Garantien bergen jedoch ein Risiko für das Unternehmen. Um dieses Risiko zu mindern, können Unterstützungskassen Versicherungsprodukte, wie Rückdeckungsversicherungen, nutzen, um Renten- oder Invaliditätsansprüche abzusichern. Dies bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zusätzliche Sicherheit und kombiniert die Flexibilität der Unterstützungskasse mit den Sicherheiten einer Versicherung.

Welche Arten von Unterstützungskassen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Unterstützungskassen, die sich in ihrer Trägerschaft, ihrer Zielgruppe und in der Art ihrer Verwaltung unterscheiden. Generell lassen sich Unterstützungskassen in zwei Hauptkategorien einteilen: arbeitgebergebundene Unterstützungskassen und branchenbezogene oder gemeinsame Unterstützungskassen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Typen:

1. Arbeitgebergebundene Unterstützungskassen

Diese Unterstützungskassen werden von einzelnen Unternehmen für ihre Mitarbeiter gegründet. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens und dessen Belegschaft zugeschnitten.

  • Einzelunterstützungskassen:
    Dies ist die häufigste Form der Unterstützungskasse. Hier richtet ein einzelnes Unternehmen eine Unterstützungskasse ein, die ausschließlich für die eigenen Mitarbeiter gilt. Diese Kassen werden oft in größeren Unternehmen oder Konzernen eingerichtet, um den Mitarbeitern eine maßgeschneiderte betriebliche Altersvorsorge zu bieten. Beispiel: Ein großer Industriekonzern könnte eine Unterstützungskasse gründen, um den Führungskräften und Angestellten ein attraktives Altersvorsorgemodell anzubieten. Die Kasse würde dann für die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung der eigenen Belegschaft sorgen.
  • Konzerneigene Unterstützungskassen:
    Bei großen Konzernen mit verschiedenen Tochterunternehmen oder Unternehmenszweigen kann eine Unterstützungskasse für die gesamte Unternehmensgruppe eingerichtet werden. Diese Kassen decken dann mehrere Unternehmen innerhalb des Konzerns ab und ermöglichen es, die Vorsorge für alle Mitarbeiter im Konzern zentral zu verwalten.

2. Gemeinsame Unterstützungskassen (branchen- oder tarifgebunden)

Gemeinsame oder branchenweite Unterstützungskassen werden von mehreren Unternehmen oder Verbänden gegründet und bieten den Unternehmen einer bestimmten Branche oder Region die Möglichkeit, sich an einer gemeinsamen Kasse zu beteiligen. Dies ist besonders für kleinere Unternehmen attraktiv, die keine eigene Unterstützungskasse einrichten möchten.

  • Branchenunterstützungskassen:
    Diese Kassen werden von einem Branchenverband oder mehreren Unternehmen aus einer bestimmten Branche getragen. Sie richten sich speziell an die Mitarbeiter in dieser Branche und bieten diesen eine standardisierte betriebliche Altersversorgung an. Beispiel: Die MetallRente Unterstützungskasse ist eine branchenweite Versorgungseinrichtung, die von Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie genutzt wird. Mitarbeiter aus diesen Industriezweigen können sich der MetallRente anschließen und über diese Unterstützungskasse Altersversorgungsleistungen erhalten.
  • Regionale Unterstützungskassen:
    In einigen Fällen werden Unterstützungskassen auch für bestimmte Regionen eingerichtet, in denen mehrere Unternehmen angesiedelt sind. Diese Kassen ermöglichen es Unternehmen in einer Region, sich zusammenzuschließen und gemeinsam die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter zu organisieren. Beispiel: Eine regionale Unterstützungskasse könnte von mittelständischen Unternehmen in einer bestimmten Stadt oder Region gegründet werden, um den Verwaltungsaufwand zu teilen und den Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorge zu bieten.

3. Extern unterstützte Unterstützungskassen

Manche Unternehmen greifen auf extern verwaltete Unterstützungskassen zurück, die von spezialisierten Dienstleistern oder Finanzinstituten betrieben werden. Diese externen Unterstützungskassen bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter zu organisieren, ohne selbst eine eigene Kasse zu gründen.

4. Versorgungswerke und kirchliche Unterstützungskassen

Einige Unterstützungskassen werden speziell für bestimmte Berufsgruppen oder kirchliche Organisationen gegründet und sind somit auf eine spezifische Zielgruppe zugeschnitten.

  • Berufsständische Unterstützungskassen:
    Diese Kassen richten sich an bestimmte Berufe oder Berufsgruppen. Sie werden oft von Berufsverbänden oder Kammern eingerichtet, um den Mitgliedern dieser Berufe eine zusätzliche Altersvorsorge zu bieten. Beispiel: Ein Versorgungswerk für Ärzte oder Rechtsanwälte könnte eine Unterstützungskasse betreiben, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen ausgerichtet ist.
  • Kirchliche Unterstützungskassen: Diese Kassen werden von kirchlichen Organisationen, wie der Caritas oder der Diakonie, eingerichtet, um ihren Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Diese Kassen arbeiten oft im Rahmen des kirchlichen Dienstrechts und richten sich sowohl an Angestellte in kirchlichen Einrichtungen als auch an kirchliche Führungskräfte. Sie können neben der Altersvorsorge auch Leistungen wie Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente bieten.

5. Unterstützungskassen für spezielle Zielgruppen

Es gibt auch Unterstützungskassen, die speziell für bestimmte Spezialberufe oder Nischenbranchen gegründet wurden, beispielsweise für bestimmte Gewerke oder für Mitarbeiter von Organisationen mit besonderen Anforderungen.

Diese Kassen richten sich an eine klar definierte Gruppe von Arbeitnehmern, oft in Berufen mit besonderen Anforderungen, die nicht durch allgemeine Versorgungswerke oder große branchenübergreifende Unterstützungskassen abgedeckt werden.

Beispiel: Unterstützungskassen, die für Mitarbeiter bestimmter Handwerksbetriebe oder für Berufe wie Berufspiloten eingerichtet wurden, können auf die besonderen Altersvorsorgebedürfnisse dieser Berufe eingehen.

Was solltest Du beachten?

Wenn Du als Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse in Betracht ziehst, gibt es einige wichtige Punkte, die Du beachten solltest, um sicherzustellen, dass das Modell Deinen individuellen Bedürfnissen entspricht und Du die bestmöglichen Vorteile daraus ziehst. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

1. Nachgelagerte Besteuerung

Bei der Unterstützungskasse erfolgt die Besteuerung der Auszahlungen im Rentenalter, nicht während der Einzahlungsphase. Das bedeutet, dass Deine Einzahlungen zwar steuerfrei sind, die Rentenleistungen im Alter jedoch voll versteuert werden müssen. Abhängig von Deiner Steuerklasse im Rentenalter könnte dies zu einer erheblichen Steuerlast führen. Du solltest also prüfen, wie sich diese nachgelagerte Besteuerung auf Deine Einkünfte im Ruhestand auswirkt.

2. Sozialabgaben im Alter

Neben der Besteuerung musst Du auch bedenken, dass auf die Rentenzahlungen aus der Unterstützungskasse Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden können, sofern Du gesetzlich krankenversichert bist. Diese zusätzlichen Abgaben mindern die tatsächliche Rentenleistung. Besonders für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können diese Abgaben höher ausfallen. Es lohnt sich, im Vorfeld zu klären, wie hoch die Abzüge voraussichtlich sein werden.

3. Keine gesetzlichen Garantien

Die Unterstützungskasse bietet im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (wie der Pensionskasse oder der Direktversicherung) keine gesetzlichen Mindestleistungen oder Garantien. Das bedeutet, dass es keine festen Zusagen über die Höhe der späteren Renten gibt, es sei denn, der Arbeitgeber garantiert dies explizit. Du solltest daher klären, ob Dein Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung oder andere Sicherungsmaßnahmen ergreift, um die Rentenansprüche abzusichern.

4. Insolvenzschutz

Da die Unterstützungskasse rechtlich vom Unternehmen getrennt ist, sind Deine Ansprüche im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Dennoch solltest Du Dich informieren, wie die Unterstützungskasse finanziell strukturiert ist und ob eine Rückdeckung über Versicherungen existiert. Dies kann zusätzliche Sicherheit geben. Außerdem solltest Du wissen, welche Leistungen der PSV im Insolvenzfall genau übernimmt und ob es eventuell zu Kürzungen kommen könnte.

5. Beitragsflexibilität

Einer der großen Vorteile der Unterstützungskasse ist die Flexibilität bei der Beitragshöhe. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Höhe der steuerfreien Einzahlungen, was insbesondere für Gutverdiener attraktiv ist. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du den Einzahlungsbetrag entsprechend Deinen Bedürfnissen und Möglichkeiten wählst. Zu hohe Einzahlungen können Dein verfügbares Einkommen in der Gegenwart stark reduzieren. Du solltest daher sicherstellen, dass die Einzahlungen in einem für Dich sinnvollen Verhältnis zu Deinem aktuellen Einkommen stehen.

6. Auszahlungsform (Rente oder Kapital)

Prüfe, welche Auszahlungsformen die Unterstützungskasse bietet. Oft werden die Rentenleistungen monatlich ausgezahlt, aber es gibt auch Modelle, bei denen eine Einmalzahlung möglich ist. Abhängig von Deinen finanziellen Zielen im Ruhestand solltest Du überlegen, welche Form der Auszahlung für Dich am besten geeignet ist. Manche Menschen bevorzugen eine einmalige Kapitalauszahlung, um flexibel über das Geld zu verfügen, während andere die Sicherheit einer lebenslangen Rente bevorzugen.

7. Anlagestrategie und Renditechancen

Unterstützungskassen haben in der Regel größere Freiheiten bei der Kapitalanlage als beispielsweise eine Pensionskasse. Daher lohnt es sich, zu prüfen, wie die Kasse die eingezahlten Beiträge anlegt und welche Renditechancen bestehen. Bietet die Unterstützungskasse eine konservative Anlagestrategie mit sicheren, aber niedrigen Renditen, oder wird das Kapital eher chancenorientiert, aber auch risikobehafteter investiert? Du solltest Dich mit der Anlagestrategie der Kasse vertraut machen und verstehen, wie diese Deine späteren Rentenansprüche beeinflussen kann.

8. Übertragbarkeit bei Jobwechsel

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Portabilität Deiner Ansprüche aus der Unterstützungskasse bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Während bei einigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (zum Beispiel der Direktversicherung) ein einfacher Transfer der Vorsorgeansprüche möglich ist, kann dies bei einer Unterstützungskasse komplexer sein. Du solltest Dich daher informieren, ob und wie Du Deine angesparten Ansprüche bei einem Wechsel des Arbeitgebers behalten oder übertragen kannst, um sicherzustellen, dass Du Deine Vorsorge bei einem Jobwechsel nicht verlierst.

9. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen

Viele Unterstützungskassen bieten nicht nur Altersvorsorge, sondern auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen an. Du solltest prüfen, ob Deine Unterstützungskasse auch solche Leistungen enthält und welche Bedingungen dafür gelten. Diese zusätzlichen Leistungen können im Falle einer Berufsunfähigkeit oder im Todesfall Deiner Hinterbliebenen eine wertvolle Absicherung sein. Es lohnt sich, genau zu prüfen, wie hoch diese Leistungen ausfallen und welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen.

10. Kosten und Gebühren

Es ist wichtig, die Verwaltungskosten der Unterstützungskasse zu verstehen, da diese direkten Einfluss auf die Rentenleistungen haben können. Oft werden die Beiträge zur Unterstützungskasse von externen Dienstleistern oder Versicherern verwaltet, die dafür Gebühren erheben. Du solltest sicherstellen, dass die Kostenstruktur transparent ist und keine unangemessen hohen Verwaltungskosten Deine Rentenansprüche mindern.

11. Ansprechpartner und Beratung

Da die Unterstützungskasse ein komplexes Vorsorgemodell ist, solltest Du darauf achten, dass Du im Unternehmen oder bei der Kasse einen kompetenten Ansprechpartner hast, der Dir alle Fragen zur Funktionsweise, den Leistungen und den Risiken beantworten kann. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine externe Beratung durch einen Finanzexperten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Du das Modell der Unterstützungskasse vollständig verstehst und es zu Deinen finanziellen Bedürfnissen passt.

Eine Unterstützungskasse kann für Dich als Arbeitnehmer ein attraktives Modell der betrieblichen Altersvorsorge sein, insbesondere wenn Du gut verdienst und von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchtest. Es ist jedoch wichtig, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen, bevor Du Dich für diese Form der Vorsorge entscheidest. Dabei solltest Du vor allem auf die Besteuerung im Alter, die Sozialabgaben, mögliche Garantien, die Anlagestrategie sowie die Übertragbarkeit bei einem Jobwechsel achten. Indem Du diese Faktoren im Blick behältst, kannst Du sicherstellen, dass die Unterstützungskasse langfristig eine solide Basis für Deine Altersvorsorge bildet.

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Resümee

Die Unterstützungskasse ist eine der vielseitigsten und flexibelsten Lösungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche steuerliche Vorteile und eine breite Gestaltungsmöglichkeit. Gerade wenn Du als Unternehmer Wert darauf legst, qualifizierte Fachkräfte langfristig zu binden und gleichzeitig Kosten zu sparen, solltest Du die Unterstützungskasse als Option in Betracht ziehen.

Für Dich als Arbeitnehmer bietet die Unterstützungskasse eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine solide Altersversorgung aufzubauen. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten. Es kann sich lohnen, dieses Modell genauer zu prüfen und mit Deinem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen. Besonders geeignet ist dieser Durchführungsweg für Gutverdienende, die über andere Durchführungswege bereits ihre Höchstgrenzen für Sozialbeiträge und Steuern ausgereizt haben und gern etwas mehr Risiko eingehen wollen.

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.