Leitfaden: Die 5 Varianten der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für viele ein wichtiger Baustein für eine sichere finanzielle Zukunft im Alter. Während die gesetzliche Rente zunehmend unter Druck gerät, gewinnen alternative Vorsorgemodelle wie die bAV immer mehr an Bedeutung. Doch die Vielfalt der Möglichkeiten und die damit verbundenen Regelungen können auf den ersten Blick verwirrend wirken.

In diesem Leitfaden möchten wir Dir einen klaren Überblick über die betriebliche Altersvorsorge geben, die verschiedenen Durchführungswege und deren Vor- und Nachteile vorstellen. Wir klären den Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und Arbeitgeber finanzierter bAV und zeigen dir, worauf Du bei Deiner Entscheidung achten solltest.

Ein Mann steht am Strand, schaut in den Sonnenuntergang und denkt an die Varianten der betrieblichen Altersvorsorge.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Deutschland haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Du verlangen kannst, dass ein Teil Deines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird.

Dadurch kannst Du zum einen Steuern sparen: Auf die Einzahlungen fallen bis zum Höchstbetrag keine Steuern an. Der Höchstbetrag liegt bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (2024: 604 Euro pro Monat). Das heißt, Du kannst 604 Euro pro Monat steuerfrei in Deine bAV einzahlen.

Zum anderen kannst Du Sozialbeiträge sparen. Der Höchstbetrag für Einzahlungen liegt hier bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (2024: 302 Euro pro Monat).

Durch die Entgeltumwandlung sinken wiederum die Zahlungen in die sozialen Sicherungssysteme. Denn die Zahlungen in die bAV senken Dein Bruttoeinkommen, auf welches Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Beispielsweise zahlst Du dadurch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was Deinen Anspruch auf spätere Rentenzahlung verringert.

Bei Rentenbezug werden die Leistungen dann versteuert. Es wird häufig davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz haben und dadurch insgesamt Steuern sparen. Das muss aber nicht immer zutreffen.

Zudem fallen Sozialabgaben an:

  • Zahlung der vollen Beiträge für die Pflegeversicherung bei Rentenleistung (also sowohl des Arbeitgeber- als auch des Arbeitnehmeranteils)
  • Zahlung der vollen Beiträge für die Krankenversicherung bei Rentenleistung (Freibetrag 2024: 176,75 Euro pro Monat)

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber können die bAV komplett oder teilweise finanzieren, indem sie selbst Beiträge leisten. Dies kann als Zusatzleistung zur Entgeltumwandlung erfolgen oder auch unabhängig davon als Arbeitgeberleistung.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anzubieten. Das bedeutet, dass sie eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen müssen, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht. Sollten Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben sparen, sind sie verpflichtet, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazu zu geben.

Die Beiträge, die ein Arbeitgeber zur bAV leistet, sind für das Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zudem sind sie sozialversicherungsfrei, wenn sie unterhalb bestimmter Grenzen liegen.

Durchführungswege

Es gibt fünf Hauptwege, wie die betriebliche Altersvorsorge organisiert werden kann:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Direktzusage (Pensionszusage)
  5. Unterstützungskasse

Das schauen wir uns im Folgenden genauer an.

Direktversicherung: Die beliebte Variante

Die Direktversicherung ist wohl die bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hier schließt Dein Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung direkt auf Deinen Namen ab. Dabei kann es sich auch um fondsgebundene Rentenversicherungen handeln. Diese Versicherung dient der Altersvorsorge, aber je nach Vertragsgestaltung auch dem Hinterbliebenenschutz oder der Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

Die Beiträge werden entweder komplett vom Arbeitgeber übernommen oder es handelt sich um eine Entgeltumwandlung, bei der Du einen Teil Deines Bruttogehalts einbringst. Es ist auch beides möglich.

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist dieser Durchführungsweg beliebt. Er bedeutet einen geringen Aufwand. Sucht der Arbeitgeber die Versicherung aus und schließt diese für mehrere Mitarbeiter ab, kann dies dazu führen, dass die Kosten für den einzelnen Vertrag sinken, weil der Versicherer beispielsweise Rabatte gewährt.

Gleichzeitig kann dies für Arbeitnehmer bedeuten, dass diese keinen Überblick über die Kosten haben. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, die Kosten aufzuschlüsseln. Hier müssen die Arbeitnehmer selbst aktiv nachfragen.

Bei der Auszahlung im Ruhestand gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Lebenslange Rentenzahlung
  2. Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent und anschließende lebenslange Rentenzahlung (die dann geringer ist)
  3. Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals

Vorteile:

  • Bietet Flexibilität bei der Wahl des Versicherers und der Vertragsart.
  • Bei einem Jobwechsel ist die Übertragung des angesparten Kapitals möglich, gegebenenfalls auch die Mitnahme des Vertrags.

Nachteile:

  • Die Verträge können höhere Verwaltungskosten enthalten als bei anderen Durchführungswegen, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel keine Rahmenverträge geschlossen hat.

Pensionskasse: Sicherheit durch kollektive Vorsorge

Pensionskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, oft in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaft organisiert. Sie sind in der Regel nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) reguliert und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Finanzierung erfolgt entweder durch Beiträge des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers oder durch eine Kombination aus beiden. Die Beiträge können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden, bis zu den jährlichen Höchstbeträgen.

Pensionskassen bieten in der Regel lebenslange Rentenzahlungen an. Alternativ kann auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden. Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Anlagestrategie der Pensionskasse ab.

Pensionskassen investieren die Beiträge am Kapitalmarkt, jedoch in der Regel konservativ, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite und Sicherheit zu gewährleisten. Die Leistungen der Pensionskasse sind meist nicht so renditeorientiert wie bei Pensionsfonds, dafür aber sicherer und stabiler.

Bei den Leistungen gibt es auch hier wieder die drei Optionen.

Vorteile:

  • Die konservative Anlagestrategie und die staatliche Aufsicht durch die BaFin bieten eine hohe Sicherheit für die eingezahlten Beiträge.
  • Bei einem Jobwechsel ist die Übertragung des angesparten Kapitals möglich.

Nachteile:

  • Aufgrund der konservativen Anlagestrategie sind die Renditechancen oft niedriger als bei riskanteren Anlageformen wie Pensionsfonds.
  • Pensionskassen bieten im Vergleich zu anderen Durchführungswegen tendenziell weniger Flexibilität, was z.B. die Anlagestrategie betrifft.

Pensionsfonds: Flexibilität und höhere Renditechancen

Ein Pensionsfonds ist – wie die Pensionskasse – eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) reguliert wird und unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht. Pensionsfonds sind in der Regel als Aktiengesellschaften oder in ähnlichen Rechtsformen organisiert.

Die Beiträge zu einem Pensionsfonds können entweder durch Entgeltumwandlung (d.h., durch Umwandlung von Teilen des Bruttogehalts des Arbeitnehmers) oder durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werden.

Pensionsfonds dürfen einen höheren Anteil der Beiträge in risikoreichere Kapitalanlagen wie Aktien investieren. Dies unterscheidet sie von konservativeren Durchführungswegen wie der Pensionskasse. Diese Anlagepolitik bietet die Möglichkeit auf höhere Renditen, was zu einer potenziell höheren Rente im Alter führen kann. Allerdings besteht auch ein höheres Risiko, da die Rentenhöhe von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängt.

Pensionsfonds bieten in der Regel entweder eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder ein Mix aus beidem im Alter an. Die genaue Höhe der Leistungen hängt von der Entwicklung der Kapitalanlagen ab, sodass es keine festen garantierten Renten gibt, wie dies bei anderen Durchführungswegen der Fall ist.

Vorteile:

  • Durch die Investition in Aktien und andere Kapitalmarktprodukte können Pensionsfonds die Möglichkeit auf höhere Rentenleistungen bieten, je nachdem wie hoch die Garantien sind.
  • Pensionsfonds bieten oft verschiedene Anlagestrategien an, aus denen der Arbeitnehmer wählen kann.

Nachteile:

  • Die Rentenhöhe hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, was zu Schwankungen führen kann.
  • Die Produkte sind möglicherweise komplexer und schwerer zu verstehen als bei der Pensionskasse.

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Direktzusage (Pensionszusage): Die Verantwortung des Arbeitgebers

Im Unterschied zu anderen Durchführungswegen, wie der Direktversicherung oder Pensionskasse, wird bei der Direktzusage keine externe Versicherungsgesellschaft eingeschaltet. Stattdessen handelt es sich um eine interne Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Arbeitnehmer.

Bei der Direktzusage gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein verbindliches Versprechen, ihm im Alter eine bestimmte Rente oder einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Diese Zusage kann auch Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsleistungen umfassen.

Der Arbeitgeber bildet für diese Verpflichtung Rückstellungen in seiner Bilanz, was bedeutet, dass er die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen auf seiner Passivseite ausweist.

Die Finanzierung der Direktzusage erfolgt in der Regel vollständig durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die späteren Versorgungsleistungen aus den eigenen Mitteln zu erbringen. In manchen Fällen kann die Finanzierung auch durch Entgeltumwandlung erfolgen, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der Altersvorsorge verzichtet.

Vorteile:

  • Arbeitgeber profitieren von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Rückstellungen.
  • Direktzusagen können höhere Rentenleistungen bieten als andere bAV-Modelle, da sie nicht den gleichen Begrenzungen unterliegen.

Nachteile:

  • Das Unternehmen trägt das volle Risiko der Erfüllung der Pensionszusagen. Es besteht eine hohe Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers.
  • Es besteht keine gesetzliche Insolvenzsicherung (nur durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert).

Unterstützungskasse: Eine externe Lösung für mehr Flexibilität

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung, die entweder von einem einzelnen Unternehmen oder von mehreren Unternehmen gemeinsam gegründet wird. Sie ist keine Versicherungsgesellschaft, sondern eine Art Treuhandgesellschaft, die für die Verwaltung der Altersvorsorgeleistungen zuständig ist. Unterstützungskassen können als eingetragene Vereine, Stiftungen oder GmbHs organisiert sein.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Beiträge des Arbeitgebers. Diese Beiträge fließen in die Unterstützungskasse, die das Kapital verwaltet und später die Versorgungsleistungen auszahlt. Auch eine Finanzierung durch Entgeltumwandlung ist möglich, bei der der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die Unterstützungskasse einbringt.

Die Unterstützungskasse bietet flexible und individuell gestaltbare Versorgungsleistungen. Dies kann eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder auch eine Absicherung bei Invalidität oder Tod umfassen. Die Höhe der Leistungen hängt von den eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Erträgen ab.

Für den Arbeitgeber sind die Beiträge zur Unterstützungskasse als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Für den Arbeitnehmer sind die Leistungen der Unterstützungskasse im Rentenalter steuerpflichtig, da sie bei Auszahlung als Einkommen gelten. Beiträge des Arbeitgebers sind sozialversicherungsfrei, solange sie den Arbeitnehmern zugutekommen und im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stehen.

Die Unterstützungskasse bietet Flexibilität in der Ausgestaltung der Altersvorsorgeleistungen. Unternehmen können maßgeschneiderte Versorgungspläne entwickeln, die den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter entsprechen. Auch in Bezug auf die Anlagestrategie bietet die Unterstützungskasse mehr Spielraum als andere Durchführungswege.

Vorteile:

  • Unternehmen und Arbeitnehmer können die Versorgungsleistungen individuell gestalten.
  • Beiträge sind für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar.

Nachteile:

  • Die Verwaltung und Einrichtung einer Unterstützungskasse kann komplex sein und erfordert oft spezialisiertes Wissen.

Entgeltumwandlung und Unverfallbarkeit

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung genannt) ist ein Prozess, bei dem ein Teil Deines Bruttogehalts nicht direkt als Lohn ausgezahlt wird, sondern stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt wird. Das bedeutet, dass Du einen Teil Deines zukünftigen Einkommens umwandelst, um damit heute in Deine Altersvorsorge zu investieren.

Wichtige Punkte zur Entgeltumwandlung:

  • Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit: Beiträge zur bAV, die über eine Entgeltumwandlung finanziert werden, sind bis zu einem gewissen Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass Du auf den umgewandelten Betrag keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben zahlen musst. Dies reduziert Dein zu versteuerndes Einkommen und Deine Sozialabgaben, was Dir einen kurzfristigen finanziellen Vorteil verschafft.
  • Bindung des Kapitals: Das umgewandelte Gehalt steht Dir erst im Rentenalter zur Verfügung, entweder als Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Vorzeitige Verfügungen sind in der Regel nicht möglich.
  • Verpflichtung des Arbeitgebers: Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Dir diese Möglichkeit anzubieten.

Was bedeutet Unverfallbarkeit?

Unverfallbarkeit beschreibt den rechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf seine betriebliche Altersvorsorge, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird. Unverfallbare Ansprüche können also nicht mehr verfallen, selbst wenn Du vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen ausscheidest.

Wichtige Punkte zur Unverfallbarkeit:

  • Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung: Wenn die betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung finanziert wurde, sind die Ansprüche sofort unverfallbar. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sofort und dauerhaft Anspruch auf die eingezahlten Beiträge hat, unabhängig davon, wie lange er im Unternehmen bleibt.
  • Unverfallbarkeit bei Arbeitgeberfinanzierung: Wenn die bAV komplett vom Arbeitgeber finanziert wird, gelten bestimmte Bedingungen für die Unverfallbarkeit:
    • Bis zum 31. Dezember 2017: Die Unverfallbarkeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt war und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
    • Seit dem 1. Januar 2018: Die Unverfallbarkeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre im Unternehmen beschäftigt war und das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?

Wenn Dein Arbeitgeber insolvent wird, gibt es unterschiedliche Auswirkungen auf Deine betriebliche Altersvorsorge, abhängig davon, welcher Durchführungsweg für die bAV gewählt wurde. Grundsätzlich gibt es jedoch Mechanismen und Institutionen, die den Schutz Deiner Altersvorsorge gewährleisten sollen.

1. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

  • Schutz vor Insolvenz: Bei diesen Durchführungswegen schließt Dein Arbeitgeber eine Versicherung oder einen Fondsvertrag bei einem externen Anbieter ab. Da das angesparte Kapital bei einer Versicherungsgesellschaft oder einem Fonds verwaltet wird, ist es nicht direkt vom Schicksal Deines Arbeitgebers abhängig. Deine Ansprüche bleiben bestehen, da die Versicherung oder der Fonds unabhängig vom Unternehmen ist.
  • Weiterführung des Vertrags: Wenn Du das Unternehmen wechselst, kannst Du den Vertrag oft privat weiterführen oder zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Die Ansprüche aus diesen Verträgen sind in der Regel nicht gefährdet durch die Insolvenz des Arbeitgebers.

2. Direktzusage (Pensionszusage)

  • Abhängigkeit vom Arbeitgeber: Bei einer Direktzusage hat der Arbeitgeber selbst die Verpflichtung übernommen, Dir im Alter eine Rente zu zahlen. In diesem Fall hängt Deine Altersvorsorge direkt von der finanziellen Situation des Unternehmens ab.
  • Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG): Sollte Dein Arbeitgeber insolvent werden, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein. Der PSVaG übernimmt in der Regel die Verpflichtungen Deines Arbeitgebers und zahlt Dir die zugesagte Betriebsrente weiter. Der PSVaG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge bei Insolvenz des Arbeitgebers.
  • Leistungsumfang: Die vom PSVaG gewährten Leistungen sind meist etwas geringer als die ursprünglich zugesagte Rente, jedoch sind sie in der Regel ausreichend, um den Großteil der Ansprüche zu decken.

3. Unterstützungskasse

  • Insolvenzschutz durch den PSVaG: Arbeitnehmer haben keine direkten Ansprüche gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber, der als Träger der Unterstützungskasse fungiert. Auch hier greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers ein und übernimmt die Zahlung der zugesagten Leistungen, sofern die Rückdeckungsversicherung nicht ausreichend ist.

Was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig ist

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung, aber der Arbeitgeber entscheidet, welcher Durchführungsweg gewählt wird. Das bedeutet, dass Du als Arbeitnehmer zwar verlangen kannst, dass ein Teil Deines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird, aber der Arbeitgeber bestimmt, ob dies z.B. über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen anderen Durchführungsweg erfolgt.

  1. Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung:
    • Seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Du verlangen kannst, dass ein Teil Deines Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird.
  2. Wahl des Durchführungswegs durch den Arbeitgeber:
    • Der Arbeitgeber legt fest, über welchen Durchführungsweg die betriebliche Altersvorsorge organisiert wird. In vielen Fällen bietet das Unternehmen eine bestimmte Art der Vorsorge an, z.B. eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse, und hat dabei oft schon Rahmenverträge mit einem Anbieter geschlossen.
    • Du als Arbeitnehmer hast in der Regel keinen Einfluss darauf, welcher Durchführungsweg genutzt wird, kannst aber natürlich mit Deinem Arbeitgeber über Präferenzen sprechen. Letztlich liegt die Entscheidung jedoch beim Arbeitgeber.
  3. Ausnahmen und Verhandlungsmöglichkeiten:
    • In kleineren Unternehmen oder bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kann es vorkommen, dass individuelle Absprachen getroffen werden, insbesondere wenn Du bestimmte Präferenzen oder Vorstellungen hast.
    • Manche Arbeitgeber bieten auch mehrere Durchführungswege zur Auswahl an, aus denen Du dann wählen kannst.
  4. Jobwechsel
    • Unverfallbarkeit: Prüfe, ob Deine bAV-Ansprüche unverfallbar sind. Bei arbeitgeberfinanzierten Modellen tritt die Unverfallbarkeit nach bestimmten Bedingungen ein, bei Entgeltumwandlung sofort.
    • Information beim neuen Arbeitgeber: Es ist ratsam, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu sprechen. Vielleicht bietet der neue Arbeitgeber ebenfalls eine bAV an, die Du nutzen kannst.
    • Steuerliche Aspekte: Beim Ruhen oder der privaten Fortführung eines bAV-Vertrags solltest Du die steuerlichen Implikationen berücksichtigen. Im Ruhen bleibt das Kapital steuerlich begünstigt, bei privater Fortführung könnten Steuerbegünstigungen entfallen.
  5. Insolvenz des Arbeitgebers:
    • Im Fall einer Insolvenz Deines Arbeitgebers ist Deine betriebliche Altersvorsorge weitgehend geschützt, insbesondere durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind durch ihre externe Verwaltung ebenfalls abgesichert. Dennoch solltest Du die Details Deiner betrieblichen Altersvorsorge genau kennen und im Falle eines Insolvenzverfahrens prüfen, wie Deine Ansprüche konkret gesichert sind.

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Resümee

In diesem Leitfaden haben wir die verschiedenen Durchführungswege der bAV beleuchtet und aufgezeigt, welche Optionen Dir zur Verfügung stehen, um für Dein Alter vorzusorgen. Ob Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse – jede Variante hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und eignet sich je nach Lebenssituation und persönlichen Zielen.

Ob die bAV das richtige für Dich ist und welcher Durchführungsweg geeignet ist, lässt sich nur individuell beantworten. Je nachdem wie hoch die Steuervorteile sind oder der Zuschuss des Arbeitgebers, kann sich diese Art der Altersvorsorge lohnen. Das muss aber nicht immer zutreffen. Das wird aber ein Thema für einen anderen Artikel sein.

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.