Statuswechsel zum Versicherungsberater – Gezeitenwechsel und maximale Transparenz

Mit Entscheidungen ist es manchmal wie mit gutem Wein – sie brauchen Zeit.

Seit Monaten beschäftige ich mich mit dem Gedanken, meine Tätigkeit als Versicherungsmakler aufzugeben und die des Versicherungsberaters aufzunehmen.

Am 01.03.2017 ist es nun soweit: Ich werde der erste Versicherungsberater in Leipzig sein, der für Privatkunden tätig ist. In diesem Artikel erfährst Du:

  • Meine Beweggründe
  • Die Unterschiede zwischen Makler und Berater
  • Was sich für meine Mandanten ändert

 

Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern ist gemein, dass sie rein rechtlich im Lager ihrer Mandanten stehen und doch gibt es entscheidende Unterschiede …

DER VERSICHERUNGSMAKLER

Der Versicherungsmakler wird von seinen Mandanten mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt. Folgerichtig wird er genau dafür bezahlt:

Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen.

Weitere Aufgabenbereiche sind die:

  • Verwaltung
  • Betreuung
  • Aktualisierung

des bestehenden Versicherungsschutzes.

Üblicherweise werden Versicherungsmakler über Provisionen von den Versicherungsunternehmen bezahlt. Diese Abschlusskosten sind in den Beiträgen der Verträge einkalkuliert. Letztlich zahlt die Vertriebskosten – ähnlich wie bei Honoraren – der Mandant.

Davon abweichend sind (bisher) Honorarvermittlungen von sogenannten Nettopolicen möglich. In diesem Fall wird der Makler direkt von seinen Mandanten bezahlt. Dafür sind in den Versicherungsverträgen keine Abschlusskosten eingepreist und die Prämien sind günstiger.

Aber egal ob Honorarvermittlung oder Provisionsvermittlung, es handelt sich immer um eine vermittlungsbezogene Vergütung. Das bedeutet, dass der Versicherungsmakler bestehende Versicherungsverträge von Mandanten nur prüfen darf, wenn er eine Vermittlungsabsicht hegt.

Zum Verständnis:

Willst Du wissen, ob Deine Versicherungsverträge Sinn machen und beauftragst mit der Prüfung einen Versicherungsmakler, muss dieser bereits vor der Analyse eine Vermittlung im Hinterkopf haben. Andernfalls handelt es sich um Rechtsberatung und ist Versicherungsmaklern verboten.

Wie viel Sinn eine solch vorbelastete Vertragsprüfung macht, überlasse ich Deinem Vorstellungsvermögen.

 

DER VERSICHERUNGSBERATER

Hier kommt der Versicherungsberater ins Spiel.  Er berät „Dritte

  • Bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
  • Bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall

Und

  • Vertritt Dritte gegenüber dem Versicherer außergerichtlich
  • Ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein“*1

Anders als der Versicherungsmakler ist der Versicherungsberater kein Vermittler.

Der Versicherungsberater ist mit der Beratung seiner Mandanten betraut und darf eine neutrale Einschätzung ihrer versicherungsrechtlichen Situation anfertigen. Wirtschaftliche Abhängigkeiten zu Versicherungsunternehmen und Vertriebsorganisationen sind ihm verboten. Provisionen darf er keine annehmen.

Wenn Du die Wahl zwischen einem Versicherungsberater und einem Versicherungsmakler hast, ist der Versicherungsberater – allein aus seiner rechtlichen Stellung heraus – die objektivere Wahl.

 

DIE SCHATTENSEITEN

Zwei Nachteile hat Versicherungsberatung:

1. Die sogenannte Honorarvermittlung gibt es nicht. Das bedeutet, auf alle Honorare werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Die Dienstleistung wird entsprechend teurer oder der Versicherungsberater verdient weniger.

2. Dem Versicherungsberater ist es verboten, Provisionen anzunehmen und weiterzuleiten. Lässt sich ein Mandant beraten und die in Betracht kommende Versicherung ist nur als Provisionstarif zu haben, muss er im Zweifel das Honorar und die Provision bezahlen.

Gerade der zweite Punkt hat mich bisher davon abgehalten, den Registrierungswechsel vom Makler zum Berater vorzunehmen. Doch da immer mehr Versicherer provisionsfreie Tarife anbieten und ich mich in den letzten zwei Jahren an keinen einzigen Fall erinnern kann, bei dem ich einen Provisionstarif empfohlen habe, hat das Argument der eventuellen Doppelbelastung deutlich an Gewicht verloren.

Hinzu kommt, dass wohl noch im Laufe dieses Jahres eine neue Vermittlerrichtlinie (Stichwort: IDD) umgesetzt wird. Dabei ist abzusehen, dass das Berufsbild des Versicherungsberaters gestärkt und von dem des Versicherungsmaklers weiter abgegrenzt wird.

So soll es in der aktuellen Fassung Versicherungsmaklern nicht mehr erlaubt sein, Privatkunden Vermittlungen gegen Honorar anzubieten. Auch über die Vermeidung eventueller Doppelbelastungen von Versicherungsberater-Mandanten wird gesprochen.

 

LANGE REDE, KURZER SINN

Der richtige Zeitpunkt für den Statuswechsel zum Versicherungsberater ist gekommen. Für bestehende Mandanten ändert sich fast nichts. In Zukunft wird es nur keine umsatzsteuerfreie Honorarvermittlung mehr geben.

Dieser Nachteil wiegt nicht annähernd so schwer wie die Vorteile:

Maximale Transparenz, gepaart mit neutraler auf den Mandanten zugeschnittener Beratung und das in einem sicheren Rechtsrahmen.

Dein Finanzberater
Christoph Geiler

Quelle: *1: GewO 34 e Versicherungsberater, Schönleiter, Landmann/Rohmer Gewerbeordnung 69. Ergänzungslieferung März 2015, Rn. 9-15

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.