Rürup-Rente: Geldvernichtung oder sinnvolle Altersvorsorge?

In dieser Folge steht die Basisrente im Mittelpunkt. Die Basisrente wurde ursprünglich konzipiert, um Selbständigen eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen.

Mittlerweile wird die Rürup-Rente auch an gut verdienende Angestellte verkauft, die einen vermeintlich hohen Steuervorteil haben. Die Betonung liegt auf „verkauft“, da wohl die Wenigsten von sich aus auf die Idee kommen, eine Basisrente abzuschließen.

Shownotes:

Die wichtigsten Inhalte:

  • Garantierte Renten sind nichts wert
  • Dem Steuervorteil in der Ansparphase steht ein Steuernachteil in der Auszahlungsphase gegenüber
  • Die Basis-Rente lohnt sich in den seltensten Fällen

DIe Rürup-Rente lohnt sich für die meisten Sparer nicht.

Die Episode zum Nachlesen

Rürup-Rente: Geldvernichtung oder sinnvolle Altersvorsorge?

 

Einleitung: Für wen ist die Basisrente interessant?

Herzlich willkommen zum Finanzküche Podcast. Heute beschäftigen wir uns das erste Mal mit einem konkreten Produkt. Im Fokus steht die Basisrente beziehungsweise die Rürup-Rente.

Die Rürup-Rente war ursprünglich für Selbständige gedacht – als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung – wird aber häufig auch an gut verdienende Angestellte verkauft. Die Betonung liegt auf „verkauft“. Denn wohl die wenigsten Berater würden eine Basisrente aktiv empfehlen. Warum? Das schauen wir uns heute an.

Bei der im Raum stehenden >Rentenversicherungspflicht für Selbständige wird die Rürup-Rente als einziges Alternativprodukt zur Gesetzlichen Rentenversicherung gehandelt.

 

Wenn der Steuervorteil zum Nachteil wird

Die Basisrente ist interessant, weil sie steuerlich begünstigt wird. Beiträge zur Basisrente können bis zu gewissen Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden. Aktuell (2017) kannst du 84% deiner Beiträge beim Finanzamt geltend machen.

Das Problem ist, dass du 100 Prozent deiner Einnahmen aus der Basisrente versteuern musst, wenn du ab 2040 in Rente gehst. Aktuell haben wir damit eine Differenz von 16 Prozent, die gegen dich arbeitet.

Das ist erst einmal ein Nachteil. Dieser kann sich jedoch zum Positiven wenden, wenn du aktuell einen hohen Steuersatz hast und in der Rente einen niedrigen. Stand heute wissen wir allerdings nicht, welchem Steuersatz wir im Ruhestand unterliegen werden …

Das Thema Steuer kann bei der Rürup-Rente also entweder Vor- oder Nachteil sein. Die Problematik wird sich auch erst im Jahr 2025 erledigt haben, wenn du 100% deiner Beiträge absetzen kannst.

 

Kein Kapitalwahlrecht: Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Was man sich vor Augen führen muss, ist, dass analog zur Gesetzlichen Rentenversicherung Geld, das du einmal in die Basisrente einzahlst, bis zum Rentenbeginn gebunden ist. Du hast keine Möglichkeit, vorzeitig an das Kapital heranzukommen. Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit 60 oder 62 Jahren …

Selbst bei Rentenbeginn hast du keine Möglichkeit, dir dein Kapital auszahlen zu lassen. Und das ist ein ernsthaftes Problem. Du bist dem Versicherer ausgeliefert. Der Vertrag läuft nicht nur bis zum Rentenbeginn. Nein, er läuft auch darüber hinaus die zehn, zwanzig oder dreißig Jahre, die du die Rente beziehst.

 

Garantiert heißt nicht garantiert

Das Problem ist, dass du nicht weißt, wie hoch deine Rente sein wird. Du hast keine Ahnung, wie viel Geld du jeden Monat für beispielsweise 100.000 € angespartes Kapital bekommen wirst. Das gilt auch, wenn du einen garantierten Rentenfaktor oder eine garantierte Rente im Vertrag vereinbart hast.

Wir hatten es jetzt zuhauf in der Niedrigzinsphase, dass der blaue Brief vom Versicherer kam, in dem stand:

Herzlichen Glückwunsch …

Naja herzlichen Glückwunsch stand nicht darin, aber:

Aufgrund der schlechten Ertragslage müssen wir die garantierten Renten kürzen.

Der Rentenfaktor wird beispielsweise von 40 € je 10.000 € auf 20 € je 10.000 € abgesenkt.

40 € je 10.000 € bedeutet: Wenn du 100.000 € angespart hast, bekommst du dafür 400 € jeden Monat an Rente überwiesen. Wird der Rentenfaktor auf 20 € je 10.000 € abgesenkt, bekommst du noch 200 € jeden Monat.

Das Problem ist, dass du heute nicht weißt, welchen Rentenfaktor dein Versicherer ansetzt, wenn du in Rente gehst. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, können Rentenfaktoren jederzeit angepasst werden, wenn die Ertragslage des Versicherers es gebietet.

Da nützt es nichts, wenn vor dem Rentenfaktor „garantiert“ steht. In den Versicherungsbedingungen ist meistens vereinbart, dass ein Treuhänder dem Versicherer erlauben kann, die Rentengarantien anzupassen, wenn diesem finanzielle Schwierigkeiten drohen.

Learning Nummer 1: Garantierte Rentenfaktoren sind alles andere als garantiert.

 

Garantierte Garantien sind auch nicht garantiert

Jetzt hatte ich letztens eine Diskussion bei meiner Weiterbildung … in der einige meinten:

„Ja, aber es gibt einen Versicherer, der verzichtet auf die Anpassung durch einen Treuhänder …“

Das kann ja sein, aber nach Paragraph 314 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) bringt das nichts.

Nach § 314 VAG hat die BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen) das Recht, wenn ein Versicherer in Schieflage gerät, diesem vorzuschreiben:

Du musst deine Renten senken.

Das kann so weit gehen, dass der Versicherer nicht nur die Renten senken, sondern dass er die Zahlungen komplett einstellen muss, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Learning Nummer 2: Garantierte Garantien sind auch nicht garantiert.

Das ist auch der Hauptgrund, warum ich niemanden empfehlen würde, eine Basisrente abzuschließen – also fast niemanden. Weil du einfach nicht weißt, was dein Geld in der Rürup-Rente wert ist und du dich dem Versicherungsunternehmen ein stückweit auslieferst. Und das über eine Vertragslaufzeit von nicht nur dreißig oder vierzig Jahren Ansparzeit, sondern zusätzlich noch für die zehn, zwanzig oder dreißig Jahre Rentenzeit. Eine Basisrente läuft häufig siebzig bis achtzig Jahre und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass es den Versicherer deiner Wahl dann noch gibt …  und da ist es mir gerade egal, wie das Unternehmen heißt.

Jetzt werden vielleicht Stimmen laut, die sagen: Dafür gibt es Sicherheitseinrichtungen, wie zum Beispiel Protektor, die dann für die Leistungen des Versicherers geradestehen, wenn er es selbst nicht mehr kann.

Dazu musst du wissen, dass die Finanzkraft von Protektor an Grenzen stößt, sobald ein mittelgroßer Versicherer in Schieflage gerät.

Ich mache selten pauschale Aussagen: Aber im Falle der Basisrente –> Hände weg.

 

BU gekoppelt mit Rürup-Rente: Macht das Sinn?

„Hände weg“ gilt vor allem für Berufsunfähigkeitsrenten, die mit einer Basisrente gekoppelt werden sollen …

Das Ergebnis ist ein maximal kompliziertes Produkt, bei dem meistens die Berufsunfähigkeitsversicherung das Schicksal der Hauptversicherung teilt. In diesem Fall ist die Hauptversicherung die Basisrente.

Bedeutet, wenn du deine Rürup-Rente nicht mehr weiterführen willst oder kannst, erlischt in vielen Fällen auch deine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Und es gibt noch ein weiteres Problem: Der beste Anbieter im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht unbedingt der beste Anbieter im Bereich Altersvorsorge.

Learning Nummer 3: Berufsunfähigkeitsversicherung niemals mit Basisrente koppeln.

Aus meiner Sicht ist es sinnvoller, darüber nachzudenken, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, bevor du eine Basisrente abschließt. Da hast du im Zweifel auch Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente und neben anderen Kapitalanlagen durch die Nutzung des Umlageverfahrens einen zusätzlichen Diversifikationseffekt.

 

Eingeschränkte Vererbbarkeit

Ähnlich wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung hast du bei der Basisrente mit einer eingeschränkten Vererbbarkeit zu kämpfen. Zwar kannst du Zusatzversicherungen abschließen, um deine Hinterbliebenen abzusichern, dadurch sinkt allerdings deine zu erwartende Rente. Hier solltest du abwägen, ob eine eigenständige Risikolebensversicherung nicht sinnvoller ist …

Dabei ist es völlig legitim, dass das angesparte Kapital im Todesfall der Versichertengemeinschaft zugute kommt. Das steht im Einklang mit dem Kerngedanken einer Versicherung:

Viele Menschen schließen sich zusammen, um gemeinsam Risiken zu tragen, die für einen allein zu groß sind.

 

Die Basisrente und der Pfändungsschutz

Ein Vorteil der Basisrente ist der Pfändungsschutz. Der greift aber nur, wenn nach Paragraph 851c Zivilprozessordnung:

  1. „die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
  2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
  3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
  4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.“

Erfüllt eine Rürup-Rente diese Kriterien, ist sie in gewissen Grenzen pfändungssicher.

Wie viel Kapital vor einer Pfändung geschützt ist, richtet sich nach dem Lebensalter des Versicherten. Von 18 bis 29 Jahren stehen dir pro Jahr 2.000 € als Altersvorsorge zu. Von 30 bis 39 sind es 4.000 Euro pro Jahr. Die Steigerung setzt sich bis zum 67. Lebensjahr fort, bis dann insgesamt 256.000 € pfändungssicher sind. Die genaue Staffelung findest du in § 851c ZPO.

Alles darüber hinaus kann zu 7/10 vom Insolvenzverwalter beansprucht werden. Alles über dem 3-fachen Satz des pfändungssicheren Altersvorsorgevermögens kann voll gepfändet werden. Damit soll vermieden werden, dass bei drohender Zahlungsunfähigkeit größere Summen in Sicherheit gebracht werden.

 

Resümee: Für diese Gruppe ist Rürup interessant

Für 99% aller Menschen ist die Basisrente ungeeignet.

Interessant ist die Rürup-Rente nur für eine Gruppe und zwar für die, die sagen:

Okay, ich kenne mich. Sobald ich Geld auf dem Konto habe, gebe ich es aus. Dem will ich vorbeugen, indem ich in einen Vertrag einzahle, an den ich nie wieder herankomme.

Dann kann es Sinn machen, Geld in die Basisrente einzuzahlen. Gehörst du nicht zu dieser Gruppe, noch einmal: Finger weg.

(Hinweis: Ob es sich lohnt, in bestehende Rürup-Renten weiter einzuzahlen, steht auf einem ganz anderen Blatt.)

Damit sind wir am Ende der Folge angekommen. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag und hoffe, du bist das nächste Mal wieder mit dabei. Bis dahin.

Dein Finanzkoch
Christoph Geiler

 

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.