Rentenversicherungspflicht für Selbständige: Was ist zu tun?

Bereits seit 2012 wird über die generelle Rentenversicherungspflicht für Selbständige diskutiert. Damals unter der Federführung von >>Ursula von der Leyen.

Obwohl die damaligen Pläne im Sande verliefen, verschwand die Idee nie völlig. Spätestens seit 2019 ist die Rentenversicherungspflicht für Selbständige weit oben auf der politischen Agenda und wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vorangetrieben.

Im Beitrag besprechen wir:

  • Was ist das Ziel der Rentenversicherungspflicht für Selbständige?
  • Was wird das Gesetz aus heutiger Sicht beinhalten?
  • Wie sollten sich Selbständige jetzt verhalten?

Anstoß für den Beitrag ist, dass viele Versicherungsgesellschaften ihre Vertriebler bereits auf das Thema angesetzt haben und ich immer wieder auf die Rentenversicherungspflicht angesprochen werde.

Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommt. Ein Rentnerpaar sitzt auf einer Bank und schaut auf das Meer.

Der aktuelle Stand der Gesetzesinitiative

Ursprünglich wollte Hubertus Heil bereits Ende 2019 einen Gesetzesentwurf zur Rentenversicherungspflicht vorlegen.

Der Entwurf verzögerte sich allerdings und Anfang 2020 betrat ein neuer Spieler das Feld, mit dem keiner gerechnet hatte:

Das Coronavirus.

Die Pandemie trifft viele Selbständige hart und hat die Prioritäten für den Moment verschoben. Auf der > Website der Bundesregierung (Stand: 11.11.2020) klingt das so:

„Die Bundesregierung will für Selbstständige eine existenzgründerfreundliche Altersvorsorge­pflicht einführen. Ziel ist es, die Altersarmut in dieser Personengruppe zu senken. Grundsätzlich sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht einbezogen werden, jedoch mit der Möglichkeit, sich hiervon befreien zu lassen, wenn sie eine anderweitige geeignete Vorsorge nachweisen können.

Angesichts der durch die Corona-Pandemie insbesondere für Selbstständige entstandenen schwierigen wirtschaftlichen Lage wird derzeit überlegt, wie man diese Altersvorsorgepflicht für Selbstständige einbetten kann in ein Gesamtkonzept zur Förderung von Selbstständigen. Zwar zeigt auch und gerade die derzeitige Situation, wie wichtig eine sichere und verlässliche Altersversorgung für Selbstständige ist, andererseits muss sichergestellt sein, dass diese neue Altersvorsorgeverpflichtung auch von den hiervon Betroffenen angenommen wird.“

Aktuell ist also unklar, wie genau das Gesetz ausgestaltet sein wird und wann es tatsächlich kommt.

Warum die Rentenversicherungspflicht für Selbständige kommen soll

Von den Befürwortern der Initiative wird argumentiert, dass im Alter doppelt so viele Selbständige auf Grundsicherung angewiesen sind als das in der Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Fall ist. In > Zahlen sieht das so aus:

  • 3,7 Prozent der direkt vor dem Ruhestand selbständig Tätigen bezieht im Alter Grundsicherung
  • Bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind es nur 1,8 Prozent

Was dabei oft vergessen wird, ist die Tatsache, dass der Erwerbsstatus direkt vor der Renten nicht Repräsentativ für das gesamte Erwerbsleben ist. Wenn ich vor der Rente Selbständig war, kann ich trotzdem die überwiegende Zeit davor Angestellter gewesen sein. In der Grundsicherungs-Statistik zähle ich dann dennoch zu den Selbständigen.

Ganz unabhängig von den Zahlen finde ich es sinnvoll, wenn auch Selbständige zur Altersvorsorge angehalten werden. Allein die geplante Ausgestaltung bereitet mit Bauchschmerzen.

Der wahrscheinliche Inhalt des Gesetzes

Obwohl das Gesetz in seiner konkreten Ausgestaltung noch nicht auf dem Tisch liegt, lassen sich aus den bisherigen Diskussionen einige Eckpunkte ableiten:

  • Selbständige werden in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
  • Abgeleitet von den aktuellen Beitragssätzen bedeutet das: 18,6 Prozent des Einkommens werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt
  • Es wird voraussichtlich ein Opting-out geben. Wenn Selbständige eine anderweitig geeignete private Vorsorge nachweisen, können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
  • Bei dieser „geeigneten privaten Vorsorge“ läuft aktuell alles auf die > Rürup-Rente hinaus. Diese bietet Insolvenzschutz und es sind keine Kapitalentnahmen möglich
  • Für Selbständige, die zum Stichtag (Datum ungewiss) bereits ein gewisses Alter erreicht haben (vermutlich 45 oder 50 Jahre), gilt die Versicherungspflicht nicht

Kritik: Die Versicherungsgesellschaften lassen bereits die Korken knallen

Ich bin im Newsletter-Verteiler einiger Versicherer. Bereits seit 2019 erhalte ich auf diesem Kanal immer wieder Mails zur Rentenversicherungspflicht. Der Tenor:

Bereits jetzt vorbeugen und seine selbständigen Kunden mit einer Rürup-Rente beglücken.

Das lohnt sich vor allem für Vermittler und Versicherungsgesellschaften. Erst kürzlich hat mir eine Mandantin ein Angebot zum Abschluss einer Basisrente zur Prüfung auf den Tisch gelegt:

  • Der monatliche Beitrag: 400 Euro/Monat
  • Beitragszahldauer: 38 Jahre
  • Abschlussprovision: 4.560 Euro

Das Angebot hat die Mandantin nach einem 30 minütigen Telefonat mit dem Vermittler erhalten. Rechnet man 30 Minuten für die Angebotserstellung hinzu, sind wir bei 4.560 Euro/Stunde. Kein schlechter Stundensatz für den Vermittler.

Auch die Versicherungsgesellschaft hat gut Lachen: Über die Laufzeit fallen Verwaltungskosten im fünfstelligen Bereich an. Dabei ist das Angebot bereits eines der günstigeren.

Aus diesem Blickwinkel ist es wenig überraschend, dass bereits vor dem Gesetzesentwurf Selbständige von Versicherungsvermittlern bedrängt werden, Rürup-Renten abzuschließen.

Die Versicherungslobby ist von den aktuellen Plänen begeistert. Es winkt ein Milliardengeschäft. Milliarden, die den Selbständigen in der Rente fehlen.

Werden Selbständige finanziell ruiniert?

Damit die Rentenversicherungspflicht Akzeptanz findet, ist es entscheidend, Selbständige durch die Beiträge nicht in Existenznot zu bringen. 18,6 Prozent vom Bruttoeinkommen ist für viele eine Hausnummer. Einen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt, gibt es nicht.

Über diesen Punkt wird hinter den Kulissen viel diskutiert und ich bin zuversichtlich, dass man sinnvolle Regelungen findet. Beispielsweise wird es Ausnahmen für Gründer geben.

Eins ist aber klar:

Wer als Selbständiger oder Selbständige langfristig nicht in der Lage ist, Rentenbeiträge abzuführen, hat kein tragfähiges Geschäftsmodell.

Die Versicherungspflicht als einmalige Chance – und wir werden sie verstreichen lassen

Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist die Chance, die Gesetzliche Rentenversicherung auf ein breiteres Fundament zu stellen. Das Opting-out ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Vielmehr sollte die Gesetzliche Rentenversicherung für alle Selbständigen der einzige zugelassene Weg sein. Ansonsten fließen Milliarden an Vertragskosten in die Privatwirtschaft.

Ich selbst wäre von der Versicherungspflicht betroffen. Damit das Gesetz bei mir Akzeptanz findet, dürfen die zusätzlichen Beitragseinnahmen nicht ausschließlich in die Finanzierung der kürzlich eingeführten Grundrente und der heutigen Rentner fließen. Das würde die Finanzlage der Gesetzlichen Rente nur kurzfristig verbessern. Spätestens wenn wir Selbständige in Rente gehen, stehen wir vor den gleichen Finanzierungsproblemen wie heute.

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Vielmehr halte ich es für sinnvoll, die Beiträge von uns Selbständigen zu nutzen, um neben dem Umlageverfahren einen kapitalgedeckten Staatsfonds einzurichten. Dieser wird erst angezapft, wenn die ersten selbständigen Beitragszahler in Ruhestand gehen. Die Norweger haben es mit ihrem >>Pensionsfonds vorgemacht.

Ein solcher Staatsfonds hätte mehrere Vorteile:

  • Die Gesetzliche Rente wird langfristig auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt
  • Die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren bietet maximale Risikostreuung
  • Die Rentenversicherungspflicht gewinnt bei Selbständigen an Akzeptanz, da ihre Beiträge nicht dazu genutzt werden, kurzfristige Finanzierungslücken zu schließen
  • Es wird verhindert, dass Milliarden Euro an Abschluss- und Verwaltungskosten in privaten Basisrenten versickern, was die den Renten der Selbständigen zu Gute kommt

Was sollten Selbständige jetzt tun?

Es ist völlig unklar, wie das finale Gesetz ausgestaltet ist und wann es kommt. Denkbar ist auch, dass das Thema wie 2012 wieder in der Versenkung verschwindet – wobei ich das dieses Mal für unwahrscheinlich halte.

Selbständige sollten jetzt Ruhe bewahren und abwarten, was für ein Gesetzesentwurf auf den Tisch gelegt wird. Vorher lässt sich ohnehin nicht sagen, was die ideale Reaktion ist.

Wenn du jetzt von Versicherungsvermittlern zum Abschluss einer Rürup-Rente gedrängt wirst, aufgrund eines noch nicht beschlossenen Gesetzes, solltest du Vorsicht walten lassen. Unterschreibe nur, wenn du zu 100 Prozent vom Angebot überzeugt bist.

Das sinnvollste ist, wenn du die Stimme erhebst. Wenn der Gesetzesentwurf nicht gut genug ist, muss nachgebessert werden. Fordere das ein – welchen Weg auch immer du dafür wählst. Mich überzeugen die aktuell diskutierten Vorschläge noch nicht.

Resümee

Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige wird wahrscheinlich kommen. Da wir noch nichts genaues wissen, können aktuell keine Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, außer Ruhe zu bewahren und sich am politischen Diskurs zu beteiigen.

Für mich persönlich ist es nachvollziehbar, dass die Rentenversicherungspflicht kommen soll. Dadurch wird sichergestellt, dass noch mehr Selbständige ihren Ruhestand aus eigener Kraft finanzieren können. Allein die Ausgestaltung bereitet mir Kopfzerbrechen.

Ich möchte nicht:

  • Das mit meinen Beiträgen Finanzlöcher in der Gesetzlichen Rentenversicherung gestopft werden
  • Das hunderttausende Selbständige in private Rürup-Renten gedrängt werden.

Die Praxis zeigt, dass viele Basisrenten wenig zielführend sind.

Wenn das System nicht grundlegend geändert werden soll, könnte der Staat auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten und eine staatlich organisierte Rürup-Rente mit niedrigsten Kosten und einer effizienten Kapitalanalge anbieten. Wir Selbständige hätten dann die Wahl zwischen dem Umlageverfahren, der staatlichen Rürup-Rente und den Rürup-Renten der privaten Versicherer.

Am interessantesten finde ich aber die oben skizzierte Einrichtung eines Staatsfonds für alle Versicherten in Kombination mit dem aktuellen Umlageverfahren.

Was hältst du von der Rentenversicherungspflicht für Selbständige?

Dein Finanzkoch
Christoph Geiler

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.