Hast du dir deine jährliche Renteninformation schon einmal genauer angeschaut?
In der ersten offiziellen Episode des Finanzküche Podcast zerlegen wir die Renteninformation in ihre Einzelteile. Was von den angegebenen Renten letztlich übrig bleibt, ist ernüchternd.
Shownotes:
- Hier findest du die besprochene Musterinformation
- Versichertenberater finden, um Renteninformation zu überprüfen
- Wie Renten besteuert werden
Die wichtigsten Inhalte:
- Auf die Angaben der Renteninformation werden Steuern und Sozialabgaben fällig
- Zusätzlich wirkt die Inflation
- Im Ergebnis reicht die gesetzliche Rente allein kaum noch für Grundsicherung
- Trotzdem bleibt die gesetzliche Rente ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge
- Viele Rentenbescheide sind fehlerhaft. Eine Überprüfung ist empfehlenswert
Die Episode zum Nachlesen
Renteninformation und Rentenbescheid richtig lesen und verstehen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Herzlich willkommen zum offiziellen Start des Finanzküche Podcasts.
Heute zerlegen wir die gesetzliche Rentenversicherung. Soll im Detail heißen, wir schauen uns die Renteninformation an. Was dir zusteht und was du in Zukunft für Zahlungen von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kannst.
Vorher wollen wir aber noch klären:
- Wer spricht hier (damit du weißt, mit wem du es zu tun hast)
Und
- Welche Themen wir zukünftig im Podcast besprechen werden (damit du weißt, was dich erwartet)
Wer spricht hier?
Ich bin Christoph Geiler, 89er Baujahr und Vater eines zuckersüßen Sohnes. Seit 2013 bin ich auch beruflich in der Finanzbranche verankert. Als Versicherungsberater und Honorar-Finanzanlagenberater berate ich meine Mandanten ausschließlich auf Honorarbasis und werde nicht wie sonst üblich, über den Produktverkauf bezahlt.
Mittlerweile habe ich so ziemlich alle relevanten Ausbildungen in der Branche, sodass ich Theorie und Praxis gut miteinander verbinden kann.
Um diese Themen dreht sich der Finanzküche Podcast in Zukunft
Themen, die uns zunächst interessieren werden, sind:
- Im ersten Schritt die gesetzliche Rente, da es fast jeden betrifft
- Im Anschluss schauen wir uns an, was du machen kannst, um die eigene Vorsorgesituation zu verbessern
- Danach widmen wir uns der Geldanlage abseits von Versicherungen. Das Ziel ist, dass du eine Anlagestrategie findest, die du langfristig durchhalten kannst und mit der du deine Ziele erreichen kannst
- Um das Fundament komplett zu machen, beschäftigen wir uns danach mit existentiellen Risiken und schauen, wie du mit ihnen am besten umgehst. Nicht immer muss eine Versicherung das Mittel der Wahl sein
Soweit steht jetzt erst einmal der Redaktionsplan. Wenn du Themenwünsche hast, würde ich mich sehr freuen, wenn du mir diese einfach zuschickst, damit ich sie berücksichtigen kann. Kommen wir zum heutigen Themenschwerpunkt:
Die Renteninformation
Die Renteninformation bekommst du jährlich von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt, wenn du älter als 27 Jahre bist und mindestens 5 Jahre Beitragszeiten erworben hast. Der Renteninformation kannst du deine Ansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger entnehmen. Selbständige sind nicht in der Gesetzlichen >Rentenversicherung pflichtversichert.
Hast du das Alter von 55 Jahren erreicht, wird die Renteninformation alle drei Jahre von einer ausführlicheren Rentenauskunft ersetzt. Vor Rentenbeginn bekommst du den Rentenbescheid.
Das heutige Ziel ist, dass du im Anschluss deine eigene Renteninformation nehmen und mit den Zahlen richtig etwas anfangen kannst.
Zum Zwecke dieses Podcasts habe ich mir auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung die Musterinformation heruntergeladen. Sie ist adressiert an Eva Musterfrau. In der Begrüßung steht:
Sehr geehrte Frau Musterfrau,
in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom 01.08.1977 bis zum 31.12.2014 gespeicherten Daten und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Ihre Regelaltersrente würde am 01.07.2026 beginnen.
Die Zahl müssen wir uns merken. 2026 geht gute Frau Musterfrau ohne Abschläge in Rente. Geht sie früher in Rente, muss sie mit Abschlägen rechnen. Nimmt sie die Rente später in Anspruch, bekommt sie Zuschläge. Weiter heißt es:
Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf ihre zu erwartende Rente auswirken.
Bedeutet, die Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt. Verdient Eva Musterfrau mehr oder weniger als in der Vergangenheit, bekommt sie auch mehr oder weniger Rente, da sich ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ändern. Zudem kann der gesetzliche Rahmen jederzeit angepasst werden.
Jetzt kommt noch ein wichtiger Satz, der oft übersehen wird:
Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.
Also von allen Zahlen, die wir uns gleich anschauen, gehen noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab.
Nach der Einleitung kommen die eigentlichen Informationen zu den Rentenhöhen. Die Werte befinden sich in der Mitte rechts und sind schwarz umrahmt. Du findest hier die Rente wegen voller Erwerbsminderung und deine zukünftigen Altersrenten.
Erwerbsminderungsrente: Zum leben zu wenig
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommst du, wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen maximal 3 Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kannst. Wenn du noch 3 bis 6 Stunden arbeiten kannst, bekommst du die halbe Erwerbsminderungsrente. Kannst du theoretisch länger als 6 Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen, bekommst du gar nichts. Dabei ist es unerheblich, ob du tatsächlich Arbeit findest
Bei der halben Erwerbsminderungsrente gibt es noch den „Joker“ des verschlossenen Arbeitsmarktes. Findest du keine Arbeit, kannst du, obwohl du theoretisch noch mehr als 3 Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kannst, die volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Das ist allerdings relativ ermüdend, wenn du sowieso schon angeschlagen bist.
Unserer Frau Musterfrau steht laut Renteninformation eine Erwerbsminderungsrente von 733,88 Euro pro Monat zu. Das ist weniger als Grundsicherung, welche aktuell 823 Euro beträgt …
Altersrente: Ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht
Die zweite Zahl auf dem Rentenbescheid gibt Auskunft über die Höhe der bisher erworbenen Rentenanwartschaften auf eine Altersrente. Viel relevanter ist allerdings die dritte Zahl, bei der die Höhe der möglichen Altersrente bei fortgesetzter Beitragszahlung prognostiziert wird:
Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatliche Rente von 1034,87 Euro.
Wenn du deinen Blick auf der Renteninformation noch etwas nach unten schweifen lässt, findest du zwei Beispielrechnungen mit 1 Prozent und 2 Prozent jährlicher Rentensteigerung. Für die weitere Betrachtung entscheiden wir uns für die goldene Mitte. Also für die jährliche Rentenanpassung von 1 Prozent. Das entspricht für Frau Musterfrau einer monatlichen Rente von etwa 1160 Euro.
Die 1160 Euro jeden Monat könnten für Frau Musterfrau auf den ersten Blick beruhigend wirken. Das Problem ist, dass es dabei noch einiges zu berücksichtigen gibt. Von den 1160 Euro gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Im schlimmsten Fall greift noch das Finanzamt in den Honigtopf.
Hinzu kommt, dass sie erst im Jahr 2026 in Rente geht. Die Inflation kann also noch einige Jahre ihre (in diesem Fall negativen) Kräfte entfalten. In der Renteninformation von Frau Musterfrau sind Daten bis zum Jahr 2014 berücksichtigt. Das bedeutet, ihre Rentenansprüche sind noch 12 Jahre der Inflation ausgesetzt.
Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
Im ersten Schritt werden wir die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen …
Die Rentenversicherung ist so nett und beteiligt sich anteilig an den Krankenversicherungsbeiträgen. Von dem aktuellen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlt ein Rentner also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag, für den wir an dieser Stelle 1 Prozent annehmen.
Fehlt noch die Pflegeversicherung. Für einen Rentner mit Kind fallen hier 2,55 Prozent an. Insgesamt zahlt Frau Musterfrau also Sozialversicherungsbeiträge von 10,85 Prozent auf ihre Rente von 1160 €. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen …
Von der sowieso schon kargen Rente werden noch einmal 125,86 Euro direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten, um die Kranken- und Pflegekassen zu finanzieren. Frau Musterfrau bekommt gerade einmal eine Regelaltersrente von 1034 Euro.
Steuern muss sie keine zahlen, da sie deutlich unter dem Grundfreibetrag bleibt und wie wir gleich sehen werden, auch unter die Grundsicherung fällt.
Berücksichtigung der Inflation
Wenn wir eine Inflation von 2,5 Prozent auf die 1034 Euro annehmen und vom Jahr 2026 auf das Jahr 2014 zurückrechnen, kommen wir auf eine heutige Kaufkraft von 768,94 Euro. Wir wissen bereits, dass die Grundsicherung aktuell bei 823 Euro liegt …
Es wird auch gar kein Hehl daraus gemacht, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen wird, um zum einen den Lebensstandard und zum anderen in vielen Fällen die Grundsicherung sicherzustellen. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in einem erträglichen Rahmen zu halten.
Dazu steht auf der ersten Seite des Rentenbescheids unter zusätzlicher Vorsorgebedarf:
Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“) . Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten.
Hinweis:
Bitte beachte zum Punkt Inflation auch die ergänzenden Kommentare unter dem Artikel. Folgt man der Argumentation von Maschinist, die ich für schlüssig halte, werden die Auswirkungen der Inflation durch die Beschränkung des Rentenniveauabfalls begrenzt. Womit Frau Musterfrau aus heutiger Sicht zu Rentenbeginn etwa 900 Euro nach Abzug der Sozialabgaben zur Verfügung stehen.
In deine eigene Planung solltest du dir allerdings einen Puffer einbauen, falls du aus gesundheitlichen Gründen vor der Regelaltersrente mit Abschlägen in den Ruhestand gehen musst.
Ein kurzes Wort zur Besteuerung der Rente
(Abschnitt ist im Podcast nicht enthalten)
Seit 2005 werden alle neuen Renten besteuert. Im Jahr 2005 wurde mit einer Besteuerung von 50 Prozent der Renten gestartet. Wenn ein Rentner also 20.000 Euro Renteneinkünfte hatte, wurden 10.000 Euro davon voll besteuert. Der Freibetrag von 10.000 Euro wurde eingefroren und alle folgenden Rentenerhöhungen waren und sind voll steuerpflichtig.
Von 2005 bis 2020 steigt die Besteuerung in 2-Prozentschritten. Im Jahr 2020 werden damit alle Neurenten zu 80 Prozent versteuert. Ab 2020 steigt die Besteuerung um 1 Prozent pro Jahr. 2040 werden wir eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht haben. Gleiches gilt für die private Basis-Rente.
Dabei ist immer zu beachten, dass jedem der Grundfreibetrag zusteht, weshalb unsere Frau Musterfrau keine Steuern zahlen muss.
Deine Renteninformation sieht ähnlich aus? Zeit zu handeln …
Jetzt hast du zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Du vertraust darauf, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen in einer sinnvollen Höhe eingeführt wird
- Du sorgst zusätzlich vor …
Und um Punkt zwei wird es in den nächsten Episoden gehen. Wir werden uns anschauen, ob geförderte Produkte Sinn machen und wie Geld auch außerhalb von Versicherungen sinnvoll angelegt werden kann.
Rentenbescheid und Rentenauskunft überprüfen
Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen:
Die Zahlen, die auf deiner Renteninformation stehen sind schön und gut, viel wichtiger ist aber, dass sie richtig berechnet wurden. Das gilt vor allem für die spätere Rentenauskunft und den letztlich verbindlichen Rentenbescheid.
Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung kannst du dir einen Auszug beantragen, um zu schauen, ob alle relevanten Daten bei den Berechnungen berücksichtigt wurden. Wenn du Unstimmigkeiten bemerkst, lohnt es sich, einen Termin bei einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung zu machen, um die Berechnungen anpassen zu lassen. Der Aufwand lohnt sich …
Viele Rentenbescheide sind fehlerhaft. Und selbst ein paar Euro mehr Altersrente jeden Monat können sich über die Jahre zu vierstelligen oder gar fünfstelligen Summen aufsummieren.
Damit wären wir am Ende. Ich freue mich auf die nächsten Folgen und hoffe, dass du wieder mit dabei bist.
Dein Finanzkoch
Christoph Geiler
Quelle
*1 deutsche-rentenversicherung.de