Lohnt sich ein Dienstrad? – Leasing, Steuern und co.

Übervolle Straßen und Parkplätze sowie teures Benzin lassen die Fortbewegung mit dem Fahrrad immer attraktiver werden. Viele Unternehmen haben den Trend erkannt und bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Dienstrad an. Durch steuerliche Vergünstigungen sollen beide Seiten profitieren.

Aber lohnt sich ein Dienstfahrrad wirklich? Und was gilt für Selbständige?

Eine junge Frau hat mit ihrem Dienstrad angehalten, um auf ihr Handy zu blicken.

Die Vorteile des Dienstfahrrads für Arbeitnehmer

Ganz egal ob normales Rad, E-Bike oder Lastenrad, Mitarbeiter können über ihre Arbeitgeber ein Fahrrad zur betrieblichen und auch privaten Nutzung beziehen. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Variante 1: der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer das Fahrrad als Gehaltsextra
  • Variante 2: der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer das Fahrrad in Form einer Gehaltsumwandlung

Bei Variante 1 erhält der Arbeitnehmer das Rad zusätzlich zum Gehalt und darf es auch privat nutzen. Steuern und Abgaben muss er keine Zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrrad vom Arbeitgeber gekauft oder geleast wird.

Bei Variante 2 kauft oder least der Arbeitgeber das Fahrrad und zieht den entsprechenden Betrag vom Gehalt ab. Durch die Gehaltsumwandlung ist die Nettobelastung für den Arbeitnehmer jedoch geringer als würde dieser das Fahrrad direkt kaufen oder leasen. Diese Variante wird meist in der Form des Fahrradleasing angeboten und das funktioniert so:

Das Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung

Auf dem Markt gibt es mittlerweile zahlreiche Leasinganbieter für Fahrräder (zum Beispiel >JobRad, >Mein Dienstrad oder >Bikeleasing). Mit einem oder mehreren davon schließt der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag ab, der es den Mitarbeitern ermöglicht, die Räder zu nutzen. Er zahlt als Leasingnehmer die Nutzungsrate und bestimmte Versicherungs- und Wartungspakete an den Anbieter und zieht die entsprechenden Beträge vom Gehalt des Mitarbeiters ab. Einige Arbeitgeber gewähren hier Zuschüsse oder übernehmen die kompletten Versicherungsbeiträge.

Die Raten werden vom Bruttogehalt abgezogen (ähnlich wie bei der betrieblichen Altersvorsorge), wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt und weniger Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind.

Möchte der Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzen, so muss er Steuern und Abgaben auf den sogenannten geldwerten Vorteil zahlen. Dieser geldwerte Vorteil beträgt 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrads beziehungsweise des Bruttolistenpreises.

Je nach Gehaltshöhe und Höhe der ursprünglichen Rate ist die Nettobelastung deutlich geringer. Jeder Leasinganbieter hat einen Rechner auf seiner Website, mit dem Interessierte sich genau ausrechnen lassen können wie hoch der persönliche Vorteil ist. Weiter unten besprechen wir eine Beispielrechnung.

Die Verträge werden in der Regel für 3 Jahre geschlossen. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Rad zum Restwert zu kaufen. Eine Garantie für die Kaufmöglichkeit gibt es nicht, denn diese ist kein Teil des

Wer mit (Dienst-)Rad zur Arbeit fährt, kann dies zudem in der Steuererklärung geltend machen. Die Entfernungspauschale für Pendler (30 Cent pro Kilometer) gilt auch bei Radfahrern als abzugsfähige Werbungskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrrad überlassen oder geleast wird.

Für Arbeitnehmer lohnt sich das Dienstfahrrad im Leasingmodell vor allem dann, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse gewährt und das Fahrrad anderswo nicht günstiger zu haben ist.

Die Nachteile für Arbeitnehmer

Wird das Dienstfahrrad als Gehaltsextra überlassen, ergeben sich kaum Nachteile. Bei der Gehaltsumwandlung sieht dies ein wenig anders aus. Das Dienstfahrradleasing bringt viele steuerliche Vorteile mit sich, wodurch es meist günstiger ist als ein Direktkauf zum selben Bruttolistenpreis. Doch es gibt einiges, was dabei beachtet werden sollte.

Da der Arbeitgeber als Leasingnehmer entscheidet, bei welchem Anbieter die Verträge geschlossen werden sollen, haben Mitarbeiter selbst meist keine Möglichkeit, einen anderen zu wählen. Die Raten und Versicherungs- und Wartungsbeiträge können aber deutlich variieren.

Durch die Gehaltsumwandlung sinkt zwar die Nettorate für das Rad. Gleichzeitig sinkt durch das geringere Bruttogehalt auch die Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben, was sich zugleich in einem geringeren Anspruch auf Sozialleistungen ausdrückt. Beispielsweise erhält man in der Folge weniger Arbeitslosen- und Elterngeld.

Auch in die Rentenversicherung wird weniger eingezahlt. Je nach Bruttorate kann der Anspruch pro Monat sinken. Auch wenn es nicht um sehr viel Geld geht, sollte dies bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Das Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung steht auch nicht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Meist sind Minijobber, Praktikanten oder Auszubildende ausgeschlossen. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist die Gehaltsumwandlung nur möglich, wenn es im Tarifvertrag steht.

Auch wenn das Dienstrad privat genutzt werden darf, können einige Aktivitäten von vornherein ausgeschlossen werden. Leasinganbieter können zum Beispiel die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Dienstrad verbieten. Hier sollte sich jeder vorher informieren, welchen Bedingungen gelten.

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Eine Beispielrechnung für ein Dienstrad im Leasingmodell

Für die Beispielrechnung zur Gehaltsumwandlung haben wir einen der Leasinganbieter herausgesucht und vergleichen das Angebot mit dem Fahrrad-Direktkauf. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall eine unverheiratete Person mit der Steuerklasse 1 und einem Bruttogehalt von 3.000 Euro. Beim Fahrrad haben wir sowohl für den Kaufpreis als auch den Bruttolistenpreis 3.000 Euro angenommen. Der Leasingvertrag läuft 36 Monate.

Beispielrechnung mit Vergleich von Fahrraddirektkauf und Leasing per Gehaltsumwandlung.

Wir sind davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer die Nutzungsrate, die Versicherung und Wartung komplett selbst übernimmt. Laut Rechnung verringert sich das Bruttoeinkommen um knapp 100 Euro. Nachdem Sozialabgaben und Steuern abgezogen sind, beträgt der Unterschied in den Nettogehältern noch 63,4 Euro.

Dass bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch die Gehaltsumwandlung netto nur noch 63,4 Euro statt 104,61 Euro (zuzüglich Abgaben und Steuern auf den geldwerten Vorteil) zahlen muss.

Beim folgenden Vergleich vom Direktkauf und Leasing wird davon ausgegangen, dass beim Kauf ebenfalls Versicherung und Wartung – auf 3 Jahre hochgerechnet – hinzu gebucht werden. Im Leasingmodell wurden diese Kosten vor der Gehaltsumwandlung berücksichtigt. Es ist jedoch fraglich, ob jeder das Komplettpaket dazu bucht.

Am Ende des Vertrages besteht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, das Fahrrad zu kaufen. Der Restwert wird vom Leasinganbieter mit 450 Euro angegeben. In diesem Fall entsteht eine Ersparnis von 1.008,71 Euro gegenüber dem Direktkauf (circa 27 Prozent weniger). Ohne Versicherung und Wartung beträgt der Unterschied nur noch 662,16 Euro (circa 22 Prozent weniger).

Nicht berücksichtigt ist in dieser Rechnung der Verlust der Rentenansprüche, die sich durch die geringeren Sozialabgaben für 3 Jahre ergeben. Das schauen wir uns genauer an:

  • Differenz der Einzahlung in Rentenversicherung: 9,08 Euro pro Monat (108,96 Euro pro Jahr)
  • Verlust an Rentenpunkten: 0,00252561 pro Jahr (0,00757684 über 3 Jahre)
  • Wert eines Rentenpunkts: 37,6 Euro
  • Monatlicher Rentenverlust: 0,285 Euro vor Inflation (Wert in 30 Jahren: 0,52 Euro)
  • Rentenverlust über 20 Jahre: 124,8 Euro

Ziehen wir den Rentenverlust von den 662,16 Euro ab, beträgt der Unterschied zwischen Direktkauf und Leasing mit Gehaltsumwandlung nur noch 537,36 Euro (circa 18 Prozent weniger).

Das ist natürlich alles sehr kleinteilig gerechnet, doch nur so bekommen wir ein vollständiges Bild und verstehen, was bei der Gehaltsumwandlung tatsächlich passiert.

Wäre das Fahrrad beim Händler 18 Prozent günstiger, würde sich das Leasing schon nicht mehr lohnen. Je mehr der Arbeitgeber beisteuert, desto attraktiver wird das Leasing.

Die Vorteile für die Arbeitgeber

Auch aus Sicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat das Dienstrad einige Vorzüge.

Wenn ein Arbeitgeber das Dienstrad käuflich erwirbt und es seinem Mitarbeiter überlässt, kann die Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das Rad selbst darf er über einen Zeitraum von 7 Jahren abschreiben – liegt der Preis für das Rad unter 1.000 Euro kann er es sogar innerhalb eines Jahres abschreiben.

Auch im Leasingmodell kann der Arbeitgeber die Raten und Servicedienstleistungen als Betriebsausgaben ansetzen.

Bietet der Arbeitgeber das Fahrradleasing mit Gehaltsumwandlung an, sinken für ihn die anteiligen Ausgaben für die Sozialabgaben.

Dienstfahrräder können auch der Mitarbeitergewinnung dienen. Wenn sie die Räder mit dem Firmenlogo versehen, kann dies zugleich die Aufmerksamkeit auf das Unternehmen lenken.

Ob ein Dienstrad wirklich für weniger Stress bei den Mitarbeitern sorgen kann, ist fraglich. Bewegung ist gut für Gesundheit und Leistungsfähigkeit, doch ein Ritt durch die Innenstadt ist nicht unbedingt weniger stressig als mit dem Auto im Feierabendverkehr zu fahren.

Die Nachteile für die Arbeitgeber

Bevor Arbeitgeber Diensträder anbieten können, müssen sie sich genau über die Konditionen der Anbieter informieren. Dazu gehören nicht nur die Nutzungsraten, sondern auch die Versicherungsleistungen und -ausschlüsse. Das sollte gründlich durchdacht sein und nimmt Zeit in Anspruch.

Gerade das Fahrradleasing ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand für Unternehmen verbunden. Auch wenn die Verträge mit den Anbietern vereinbart sind, müssen die Unternehmen die einzelnen Mitarbeiterverträge bearbeiten und verwalten.

Was Selbständige beachten sollten

Eine Gehaltsumwandlung ist bei Selbständigen zwar nicht möglich, doch auch sie können beim Fahrradkauf oder -leasing steuerliche Vorteile genießen. In beiden Fällen kann der Aufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dadurch verringert sich der Gewinn und damit die Ertragssteuer.

Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad ins Betriebseigentum übergeht und mindestens 10 Prozent der Nutzungszeit zu betrieblichen Zwecken verwendet wird. Auch die Kosten für Zubehör, Versicherungen und Wartung können in den Aufwand eingerechnet werden.

Bei einem Kauf des Dienstrads haben auch Selbständige die Möglichkeit, das Gerät über 7 Jahre abzuschreiben. Hat es weniger als 1.000 Euro gekostet, kann das Rad innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.

Und wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,kann sich die Umsatzsteuer sparen.

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Resümee

Fahrrad fahren ist gut für Gesundheit und Umwelt. Das haben auch Unternehmen erkannt und bieten ihren Mitarbeitern immer öfter Diensträder an. Das hat für alle Seiten Vorteile. Doch man sollte immer genau hinschauen.

Bieten Arbeitgeber ein Dienstrad als Gehaltsextra an, müssen Arbeitnehmer nicht lange überlegen. Dadurch dass keine Abgaben und Steuern anfallen, lohnt sich das in jedem Fall.

Wenn der Arbeitgeber das Rad per Gehaltsumwandlung im Leasingmodell anbietet, kann dies ebenfalls vorteilhaft sein. Am meisten profitieren Arbeitnehmer, wenn das Fahrrad anderswo nicht günstiger angeboten wird und der Arbeitgeber Zuschüsse leistet. Sonst kann der Vorteil zum Direktkauf schnell dahin schmelzen, wie unsere Beispielrechnung gezeigt hat.

Auch für Selbständige macht es Sinn, das Fahrrad betrieblich anzuschaffen.

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Birgit Hünniger

Ich bin Finanzberaterin und unterstütze die Finanzküche bei ihrer operativen und visionären Arbeit. Meine Aufgabenbereiche sind die Führung von Beratungsgesprächen inkl. Vor- und Nachbereitung, sowie die Erstellung von Beiträgen für Blog und Newsletter.