Beim Halbeinkünfteverfahren handelt es sich um eine steuerliche Sonderregelung bei der Auszahlung von Rentenversicherungen.
Ganz konkret: Wer sich einen Rentenversicherungsvertrag als Einmalzahlung („Sofortrente“) auszahlen lässt, muss unter bestimmten Voraussetzungen nur 50 Prozent des Ertragsanteils anstelle der vollen 100 Prozent versteuern.
Häufig wird das Halbeinkünfteverfahren auch als „Verkaufs-Argument“ für private Rentenversicherungen verwendet.
Aber: Es ist nicht alles Gold, was glänzt!
… denn wer einen „teuren“ Versicherungsvertrag auf Provisionsbasis abschließt, ist in vielen Fällen trotz Halbeinkünfteverfahren nicht sonderlich gut beraten. Bei einer sogenannten „Netto-Police“ über einen unabhängigen Honorarberater ist das Teileinkünfteverfahren genauso anwendbar.
Dieser Ratgeber zeigt, wie das Halbeinkünfteverfahren funktioniert und gibt einige Beispiel-Rechnungen an die Hand!
Außerdem gibt es einige Tipps, wie man mit einer Netto-Police das Maximum für seine Altersvorsorge erzielen kann.
Tipp: Im Rahmen unserer Honorarberatung zu Altersvorsorge und Geldanlage beraten wir auch gerne zu Rentenversicherungen. Frage einfach direkt bei uns an!
Inhaltsverzeichnis
Kapitalwahlrecht: Lieber Einmalzahlung oder lebenslange Rente?
Nach dem >Renteneintritt hat man bei vielen Rentenversicherungen die Wahl: Möchte man sich eine Einmalzahlung auszahlen lassen oder lieber monatlich eine lebenslange Rente erhalten?
Nur wer sich für die Einmalzahlung entscheidet, kann von einem besonderen Vorteil profitieren: Dem Halbeinkünfteverfahren, bei welchem lediglich 50 Prozent der Erträge versteuert werden müssen.
… wer sich dagegen für eine klassische monatliche Rente entscheidet, versteuert diese mit dem persönlichen Steuersatz und je nach „Ertragsanteil“.
Dieser Artikel legt den Fokus auf das Halbeinkünfteverfahren: Und dafür gibt es zwei zwingende Voraussetzungen, welche anhand der sogenannten „12/62 Regelung“ erklärt werden können.
12/62 Regelung: Die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren
Damit man vom Halbeinkünfteverfahren profitieren kann, muss man sich für die einmalige Auszahlung des Kapitals entscheiden: So viel ist mittlerweile klar.
Es gibt jedoch zwei zusätzliche Bedingungen, damit man das Halbeinkünfteverfahren anwenden kann.
Die zwei Bedingungen der 12/62 Regelung im Überblick:
- Die Laufzeit des Rentenversicherungsvertrags muss mindestens 12 Jahre aufweisen.
- Das Alter des Rentners oder der Rentnerin muss mindestens 62 Jahre betragen. Wenn der Rentenversicherungsvertrag vor dem Jahr 2012 abgeschlossen worden ist, gilt eine Altersgrenze von 60 Jahren.
Nur wer diese zwei Bedingungen erfüllt, kann sich die steuerliche Vergünstigung über das Halbeinkünfteverfahren sichern: Ansonsten muss der gesamte Ertrag der Rentenversicherung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
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Praxis-Beispiel: Rechnung zum Halbeinkünfteverfahren
Nehmen wir als Beispiel den Vertrag einer Rentenversicherung, in welchen über einen Zeitraum von 15 Jahren monatlich 300 Euro eingezahlt worden sind – das entspricht einer Einzahlungssumme von 54.000 Euro. Dabei ist zusätzlich eine Wertsteigerung zu beobachten gewesen, welche einen Gewinn von 28.000 Euro bewirkt hat. In Summe stehen somit 82.000 Euro zu Buche.
Die Zahlen im Überblick:
- Einzahlungen in die Rentenversicherung: 54.000 Euro
- Gewinn durch Wertsteigerung der Rentenversicherung: 28.000 Euro
- Gesamtsumme im Versicherungsvertrag: 82.000 Euro
Bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahren werden lediglich 50 Prozent der erzielten Erträge versteuert. Statt den gesamten Gewinn von 28.000 Euro versteuern zu müssen, werden lediglich 14.000 Euro (also 50 Prozent) für die Steuer herangezogen.
a) Beispiel-Rechnung mit (!) Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens:
- 14.000 Euro zu versteuernde Kapitalerträge.
- 30 Prozent persönlicher Steuersatz auf 14.000 Euro = 4.200 Euro
- Somit werden 4.200 Euro an Steuern abgezogen.
- Von den 82.000 Euro im Versicherungsvertrag bleiben 77.800 Euro nach Steuer.
b) Beispiel-Rechnung ohne (!) Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens:
- 28.000 Euro zu versteuernde Kapitalerträge.
- 30 Prozent persönlicher Steuersatz auf 28.000 Euro = 8.400 Euro
- Somit werden 8.400 Euro an Steuern abgezogen.
- Von den 82.000 Euro im Versicherungsvertrag bleiben 73.600 Euro nach Steuer.
Das Ergebnis sieht daher wie folgt aus:
- Mit Halbeinkünfteverfahren: Auszahlung in Höhe von 77.800 Euro (nach Steuern).
- Ohne Halbeinkünfteverfahren: Auszahlung in Höhe von 73.600 Euro (nach Steuern).
Das entspricht einem Vorteil von 4.200 Euro (nach Steuern), wenn man durch gute Planung vom Halbeinkünfteverfahren profitieren kann.
Halbeinkünfteverfahren: Für welche Rentenversicherungen gilt es?
Das Halbeinkünfteverfahren kann für alle ungeförderten (!) Arten der privaten Rentenversicherung angewendet werden: Sowohl klassische Rentenversicherungen als auch fondsgebundene Rentenversicherungen und ETF-Rentenversicherungen können dementsprechend davon profitieren.
Dies gilt jedoch nur bei der Auszahlung als „Sofortrente“ bzw. „Einmalzahlung“. Wer sich für die monatliche Verrentung entscheidet, kann dagegen in keinem Fall vom Halbeinkünfteverfahren profitieren.
Bei staatlich geförderten Versicherungen wie z.B. der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge kann das Halbeinkünfteverfahren dagegen nicht angewendet werden. Diese Versicherungen sind zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – und dabei wird sogar die komplette Kapitalauszahlung versteuert und nicht nur der Ertragsanteil. Bei der Riester-Rente ist außerdem zu beachten, dass nur ein Anteil von 30 Prozent „förderunschädlich“ kapitalisierbar ist – das bedeutet, dass maximal 30 Prozent des Kapitals als Sofortrente ausgezahlt werden können.
Kein Halbeinkünfteverfahren bei Depots (Aktien, ETFs und Co.)
Bei klassischen Wertpapierdepots mit Instrumenten wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder ETFs gibt es keine Regelung wie das Halbeinkünfteverfahren. Auch dann nicht, wenn diese Anlagen von Anfang an als Altersvorsorge oder als Ersatz für eine Rentenversicherung geplant waren.
Kapitalerträge aus Wertpapierdepots werden „ganz normal“ mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer versteuert (worauf zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag entfallen und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer abgeführt werden).
Tipp: Falls Dein Sparerpauschbetrag für Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge noch nicht ausgeschöpft ist, kannst Du als Alleinstehender 1.000 Euro und als Ehepaar 2.000 Euro als Freibetrag für die Kapitalerträge aus einem Wertpapierdepot nutzen. Diese Kapitalerträge erhöhen Deinen persönlichen Steuersatz nicht. Daher kann man steuerlich günstig fahren, wenn man sowohl eine private Rentenversicherung (zum Beispiel eine günstige Netto-Police) als auch ein Wertpapierdepot zur Altersvorsorge nutzt.
Halbeinkünfteverfahren in der Steuererklärung nicht vergessen!
Wer vom Halbeinkünfteverfahren profitieren möchte, sollte sich dabei nicht nur auf seinen Versicherungsanbieter verlassen: Dieser stellt zwar eine entsprechende Bescheinigung über die Kapitalauszahlung aus, jedoch wird dadurch noch nicht das Halbeinkünfteverfahren angewendet.
Die Angaben müssen von einem selbst im Rahmen der Steuererklärung gemacht werden: Nur dann kann man vom Halbeinkünfteverfahren profitieren. Wer also für das Halbeinkünfteverfahren berechtigt ist, sollte dies unbedingt für die Steuererklärung durchsetzen.
Netto-Policen nutzen: Provision sparen und trotzdem vom Halbeinkünfteverfahren profitieren
In der privaten Rentenversicherung gibt es zwei gängige Tarifmodelle: Provisionstarife und Nettotarife. Beide bieten die Möglichkeit, vom Halbeinkünfteverfahren zu profitieren, was für die Versicherten steuerliche Vorteile bedeutet.
Wie beschrieben, sieht das Halbeinkünfteverfahren vor, dass nur die Hälfte der Erträge aus bestimmten Kapitalanlagen versteuert werden muss. Dies gilt sowohl für die Erträge aus Provisionstarifen als auch aus Nettotarifen.
Provisionstarife beinhalten eine Vermittlungsprovision, die der Versicherungsvermittler bei Vertragsabschluss erhält. Zusätzlich können Bestandsprovisionen anfallen. Diese Kosten sind in den Beiträgen versteckt und werden über die Laufzeit des Vertrags verteilt. Dadurch sind die monatlichen Beiträge höher, und ein Teil der Beiträge fließt in die Bezahlung der Provision. Dies erscheint für manche Verbraucher attraktiv, da für die Vermittlung keine „Beratungsgebühr“ oder ähnliches anfällt. Das birgt jedoch die Gefahr für den Verkauf „überteuerter“ Produkte.
Nettotarife hingegen verzichten auf die Vermittlungsprovision. Stattdessen zahlt der Kunde eine separate Honorarberatung und erhält dafür einen günstigen Nettotarif. Dadurch entfallen die versteckten Kosten für die Provision, was zu geringeren Beiträgen führt. Langfristig zahlt sich diese Kosteneinsparung aus, da die gesamte Beitragssumme effizienter für den Kapitalaufbau verwendet wird. Dies führt zu einer höheren Rendite und einem größeren Rentenkapital im Alter.
Ein entscheidender Vorteil der Nettotarife ist die Transparenz und die Möglichkeit, genau nachzuvollziehen, wohin die Beiträge fließen. Zudem bietet die Honorarberatung oft eine objektivere Beratung, da keine Provisionsinteressen im Spiel sind.
Bei Nettopolicen sinken die Effektivkosten des Versicherungsvertrags häufig erheblich. Das führt dazu, dass die Ablaufleistung (=Wert des Vertrags zum Ende der Laufzeit) sich deutlich erhöht.
Also: Es ist wichtig zu verstehen, dass beide Tarifmodelle vom Halbeinkünfteverfahren profitieren, jedoch Nettotarife aufgrund ihrer geringeren Kosten langfristig meist attraktiver sind.
Der Markt für Nettotarife ist kleiner, und es gibt weniger Berater, die diese Tarife aktiv empfehlen. Dies liegt daran, dass traditionelle Versicherungsvertreter und -makler, die auf Provisionsbasis arbeiten, keinen finanziellen Anreiz haben, Nettotarife zu verkaufen. Ohne die Aussicht auf eine Provision fehlt der Anreiz, diese kostengünstigeren und transparenteren Produkte zu vertreiben.
Fiktives Beispiel zum Halbeinkünfteverfahren: Eintritt in den Ruhestand mit 65 Jahren
Heinrich Henzler, ein fiktiver Charakter, ist ein 65-jähriger Mann, der sich vor kurzem aus seinem aktiven Berufsleben zurückgezogen hat. Über die Jahre hinweg hat er in eine private Rentenversicherung eingezahlt und steht nun vor der Entscheidung, wie er seine Rente erhalten möchte. Nach eingehender Überlegung und Beratung entschließt er sich, die Auszahlung als Kapitalauszahlung zu wählen. Dies bedeutet, dass er seine angesparte Rentensumme auf einmal ausgezahlt bekommt, anstatt eine monatliche Rente zu beziehen.
Ein Aspekt bei Heinrichs Entscheidung für die „Sofortrente“ ist das steuerliche Halbeinkünfteverfahren, das in seinem Fall Anwendung findet. Dieses Verfahren besagt, dass nur 50 Prozent der Erträge, die aus der Kapitalauszahlung seiner Rentenversicherung stammen, versteuert werden müssen. Erträge sind in diesem Kontext die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Summe.
Heinrich hat in diesem Beispiel insgesamt 200.000 Euro in seine Rentenversicherung eingezahlt und erhält nun eine Kapitalauszahlung von 300.000 Euro. Die Erträge betragen somit 100.000 Euro (300.000 Euro Auszahlung abzüglich 200.000 Euro Einzahlungen). Dank des Halbeinkünfteverfahrens muss Heinrich nur 50 Prozent dieser 100.000 Euro, also 50.000 Euro, versteuern.
Die Höhe der Steuer, die Heinrich auf diese 50.000 Euro zahlen muss, hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab. Der persönliche Steuersatz ist der Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens, den eine Person als Steuer an den Staat abführt. Dieser Satz variiert je nach Gesamteinkommen und wird in Deutschland progressiv berechnet, d.h., er steigt mit zunehmendem Einkommen.
Angenommen, Heinrichs persönlicher Steuersatz beträgt 25 Prozent. Dann müsste er auf die 50.000 Euro Erträge, die versteuert werden müssen, 25 Prozent Steuern zahlen. Dies ergibt eine Steuerbelastung von 12.500 Euro.
Kurz gefasst: Durch den Steuervorteil des „Halbeinkünfteverfahrens“ erhält Heinrich Henzler eine steuerliche Erleichterung, da er nur die Hälfte der Erträge versteuern muss. Die endgültige Steuerlast wird jedoch durch seinen persönlichen Steuersatz bestimmt. Daher ist es für ihn entscheidend, diesen Steuersatz zu kennen und in seine Finanzplanung einzubeziehen, um die Nettoauszahlung seiner Rente genau kalkulieren zu können.
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FAQ: Häufige Fragen zum Teileinkünfteverfahren bei Rentenversicherungen
Was ist das Halbeinkünfteverfahren bei Rentenversicherungen?
Das Halbeinkünfteverfahren ist eine steuerliche Sonderregelung, bei der nur 50 Prozent des Ertragsanteils einer Einmalzahlung aus einer Rentenversicherung versteuert werden müssen.
Wann kann man vom Halbeinkünfteverfahren profitieren?
Um vom Halbeinkünfteverfahren zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Rentenversicherungsvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erreicht haben. Das Alter des Rentners muss mindestens 62 Jahre betragen (beziehungsweise 60 Jahre, wenn der Vertrag vor 2021 abgeschlossen wurde).
Wie wird das Halbeinkünfteverfahren berechnet?
Von der Auszahlungssumme des Vertrags wird die Summe aller Einzahlungen abgezogen. Das entspricht dem Ertrag. Dieser wird anschließend zu 50 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Welche Rentenversicherungen können das Halbeinkünfteverfahren nutzen?
Das Verfahren gilt für alle nicht-geförderten privaten Rentenversicherungen, einschließlich klassischer, fondsgebundener und ETF-Rentenversicherungen. Es kann jedoch nur bei einer Einmalzahlung angewendet werden, nicht bei monatlichen Rentenzahlungen.
Gilt das Halbeinkünfteverfahren auch für staatlich geförderte Rentenversicherungen?
Nein, für staatlich geförderte Versicherungen wie Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge gilt das Verfahren nicht. Diese müssen vollständig mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Kann das Halbeinkünfteverfahren auch auf Wertpapierdepots angewendet werden?
Nein, Kapitalerträge aus Wertpapierdepots werden regulär mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer versteuert, zusätzlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Welche Vorteile bietet das Halbeinkünfteverfahren im Vergleich zur monatlichen Rentenzahlung?
Das Halbeinkünfteverfahren kann steuerliche Vorteile bieten, wenn man sich für eine Einmalzahlung entscheidet. Hierbei wird nur die Hälfte der Erträge versteuert, während bei monatlichen Rentenzahlungen der gesamte Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Dies kann zu einer höheren Nettoauszahlung führen.
Was bedeutet die 12/62 Regelung konkret?
Die 12/62 Regelung besagt, dass der Rentenversicherungsvertrag mindestens 12 Jahre laufen muss und der Rentner bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sein muss (beziehungsweise 60 Jahre, wenn der Vertrag vor 2012 abgeschlossen wurde), um vom Halbeinkünfteverfahren zu profitieren.
Kann man das Halbeinkünfteverfahren nachträglich anwenden, wenn man sich bereits für eine monatliche Rentenzahlung entschieden hat?
Nein, das Halbeinkünfteverfahren kann nur bei der Entscheidung für eine Einmalzahlung angewendet werden – dies ist nachträglich nicht mehr zu ändern. Bei monatlichen Rentenzahlungen wird die Steuer auf Basis des persönlichen Steuersatzes und des Ertragsanteils berechnet.
Wie kann man sicherstellen, dass das Halbeinkünfteverfahren in der Steuererklärung berücksichtigt wird?
Man muss die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung selbst machen. Es ist wichtig, die Bescheinigung des Versicherungsanbieters korrekt in der Steuererklärung zu verarbeiten, um vom Halbeinkünfteverfahren zu profitieren.
Was passiert, wenn man die Voraussetzungen des Halbeinkünfteverfahrens nicht erfüllt?
Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der gesamte Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, was zu einer höheren Steuerbelastung führt.
Kann man sowohl eine private Rentenversicherung als auch ein Wertpapierdepot zur Altersvorsorge nutzen?
Ja, es kann steuerlich vorteilhaft sein, beide Optionen zu nutzen. Kapitalerträge aus Wertpapierdepots können bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei sein, und die Erträge aus der privaten Rentenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen vom Halbeinkünfteverfahren profitieren.
Was ist bei staatlich geförderten Rentenversicherungen zu beachten?
Bei staatlich geförderten Rentenversicherungen, wie der Riester-Rente, wird die gesamte Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Zudem ist bei der Riester-Rente nur ein Anteil von 30 Prozent als Einmalzahlung möglich, der Rest muss als monatliche Rente ausgezahlt werden.
Welche Rolle spielt die Beratung bei der Entscheidung für eine Rentenversicherung?
Eine unabhängige Honorarberatung kann helfen, die beste Rentenversicherung zu finden und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorteile genutzt werden. Insbesondere bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Policen und der Nutzung des Halbeinkünfteverfahrens kann eine fachkundige Beratung von großem Vorteil sein.
Was sind die Vorteile einer Nettopolice?
Nettopolicen haben häufig niedrigere Effektivkosten, was zu einer höheren Ablaufleistung des Vertrags führt. Somit kann man von den steuerlichen Vorteilen des Halbeinkünfteverfahrens besser profitieren.
Für weitere Fragen und eine detaillierte Beratung zur Altersvorsorge und Rentenversicherung steht unsere Honorarberatung zur Verfügung.