Mit jedem Jahreswechsel stehen nicht nur persönliche Veränderungen an (Vorsätze für das neue Jahr haben wieder Hochkonjunktur), auch auf staatlich-wirtschaftlicher Ebene machen wir uns auf Änderungen gefasst.
2022 war geprägt durch steigende Inflation und die Energiekrise. Dies spiegelt sich in den finanziellen Vorhaben der Regierung und der Unternehmen wider. Auf der einen Seite steigen in vielen Segmenten die Preise aufgrund steigender Material- und Energiekosten. So zum Beispiel bei Versicherungen. Auf der anderen Seite versucht der Staat die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten – unter anderem mit dem Inflationslastenausgleichsgesetz.
Was die Finanzen 2023 beeinflussen wird, klären wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
Im Bereich gesetzliche Rente wird es 2023 verschiedene Änderungen geben.
Die Rentenhöhe wird jährlich angepasst und ab Mitte des Jahres steigen. Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland sollen ungefähr >4,2 Prozent mehr erhalten, in Westdeutschland etwa 3,5 Prozent mehr. Ein voller Inflationsausgleich ist dies nicht. Das liegt unter anderem daran, dass die Rentenanpassung sich an die Lohn- und nicht die Preisentwicklung orientiert, wobei die Rentengarantie eine Senkung der Renten verhindert. Zudem ist es unmöglich vorauszusagen, wann und wie schnell die Inflation sinken wird.
Ganz sicher lässt sich sagen, dass die geplante Rentenerhöhung geringer ausfallen wird als 2022. Dort erhielten Rentner im Osten 6,12 Prozent, im Westen 5,35 Prozent.
Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es Änderungen geben. Bereits ab 1. Januar 2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in Ostdeutschland um 350 Euro auf 7.100 Euro und in Westdeutschland um 250 Euro auf 7.300 Euro. Das bedeutet, dass bis zu diesen Einkommensbeträgen Abgaben für die gesetzliche Rente erfolgen. Der Beitragssatz von 18,6 Prozent soll dagegen weiterhin stabil bleiben.
Für die Berechnung der Rentenpunkte wurden ebenfalls neue Zahlen vorgelegt. Hier spielt das Durchschnittseinkommen die entscheidende Rolle. Das ist das Einkommen, das alle Beitragspflichtigen im Durchschnitt verdienen. Dieses Durchschnittseinkommen entspricht einem Rentenpunkt. Wer weniger verdient, bekommt den entsprechenden Anteil am Rentenpunkt. Wer mehr verdient, erhält anteilig mehr bis maximal 2 Rentenpunkte. 2023 wird dieses Durchschnittseinkommen auf >43.142 Euro und damit um 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigen. 2022 lag es bei >38.901 Euro. Die Steigerung klingt erst mal sehr viel, doch lag das Durchschnittseinkommen 2021 bei 41.541 Euro und sank durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Mit der Rentenerhöhung erhöht sich zugleich der Wert eines Rentenpunkts. Laut Berechnungen des >Focus steigt der Wert im Osten auf 37,01 Euro (von 35,25 Euro in 2022) und im Westen auf 37,28 Euro (von 36,02 Euro in 2022). Offizielle Berechnungen wird es erst ab Frühjahr 2023 geben.
Bis 2025 soll der Angleichungsprozess zwischen den Renten in den neuen und alten Bundesländern abgeschlossen sein. Dann sollen in ganz Deutschland einheitliche Rentensätze und -werte herrschen.
Versicherungen werden teurer
Für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es einen staatlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz. Dieser liegt in der Regel bei 14,6 Prozent und wird auch 2023 so bleiben. Daneben können die Krankenkassen individuell Zusatzbeiträge erheben. Und hier ist eine Erhöhung geplant.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2022 bei >1,3 Prozent, wobei die günstigste Krankenkasse einen Beitrag von 0,4 Prozent bot, die teuerste 1,7 Prozent. 2023 soll der Durchschnittsbeitrag auf 1,6 Prozent steigen. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner müssen diesen Zusatzbeitrag nur zur Hälfte tragen, freiwillig Versicherte tragen ihn in voller Höhe.
Im Bereich Sachversicherungen wird es ebenfalls Prämienanpassungen geben. So zum Beispiel bei den Wohngebäudeversicherungen: Vor allem Versicherungsnehmer, die den gleitenden Neuwert eines Hauses versichern lassen, müssen mit >bis zu 14,7 Prozent mehr Beiträgen rechnen. Grund dafür sind die steigenden Preise im Baugewerbe. Gerade bei Versicherungen mit gleitendem Neuwert müssen Versicherer die Prämien regelmäßig an den Baupreisindex und den Tariflohnindex des Baugewerbes anpassen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Das liegt daran, dass die Versicherung bei einem notwendigen Wiederaufbau des Hauses die Kosten zum aktuellen Preisniveau begleicht. Da es sich hier um automatische Anpassungen handelt, gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Auch Autohalter müssen mit höheren Kosten für ihre Kfz-Versicherung rechnen. Die Steigerungen werden sich wahrscheinlich zwischen >8 und 29 Prozent bewegen. Hier tragen höhere Kosten für Ersatzteile und Reparaturen bei. Gestörte Lieferketten und die häufigere Autonutzung nach der Corona-Pandemie verstärken den Druck auf die Preise. Ohne eine Erhöhung erwarten Versicherer einen operativen Verlust.
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Mehr Steuern, aber auch höhere Freibeträge
Erben müssen ab 2023 mehr zahlen. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuersätze wird es nicht geben, doch die Regierung arbeitet an einem Beschluss, der die Neubewertung von Immobilien beinhaltet. Und das könnte das Erben teurer machen.
Da sich der bauliche Wert einer Immobilie von ihrem Verkaufserlös in einer bestimmten Region unterscheidet, wird bei der Bewertung des Hauses ein sogenannter Sachwertfaktor angesetzt. Dieser Sachwertfaktor soll ab 2023 steigen, um die Veränderungen der vergangenen Jahre im Immobiliensektor wider zu spiegeln. Das hat zur Folge, dass bei der Berechnung der Erbschaftsteuer ein höherer Immobilienwert angesetzt wird und für Erben höhere Steuern anfallen. Es gibt unterschiedliche Schätzungen, manche rechnen mit >20 bis 30 Prozent mehr Steuerzahlungen.
Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge ist nicht geplant. Diese liegen zum Beispiel bei 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Gleiches gilt für die Schenkung von Immobilien.
Wer dagegen eine Immobilie kaufen möchte, muss ab 2023 in Sachsen und Hamburg mit höheren Steuern rechnen. Dort erhöht sich die Grunderwerbssteuer jeweils auf >5,5 Prozent und liegt damit im Bundesdurchschnitt. In einigen Ländern liegt sie bereits bei 6,5 Prozent. Am günstigsten ist sie in Bayern mit nur 3,5 Prozent.
Während Steuern und Ausgaben steigen, steigen auch einige Steuerfreibeträge und sorgen so für etwas Entlastung. Im Rahmen des sogenannten >Inflationsausgleichsgesetzes werden unter anderem der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben. Das Gesetz soll verhindern, dass die Lohnerhöhungen zum Ausgleich für die Inflation durch die kalte Progression verpuffen. Denn steigt mein Nominallohn muss ich möglicherweise einen höheren Steuersatz zahlen, ohne das mein Reallohn gewachsen ist. Somit würden Lohnerhöhungen keinen Effekt auf meine Kaufkraft haben.
Daher wurde unter anderem beschlossen, den Steuergrundfreibetrag von 10.347 Euro auf 10.908 Euro und den Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) auf 8.952 Euro anzuheben.
Auch der Steuerfreibetrag auf Einkünfte aus Zinsen und Dividenden steigt. Der sogenannte Sparerpauschbetrag wird von 801 Euro >auf 1.000 Euro erhöht (bei Zusammenveranlagung von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).
Wer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann ebenfalls steuerlich mehr geltend machen. Hier erhöht sich der Höchstbetrag von 6.768 Euro auf >7.008 Euro. Für die Sozialbeiträge erhöht sich der Freibetrag 3.384 Euro auf 3.504 Euro.
Mehr Sozialleistungen sollen Familien und Geringverdiener entlasten
Mit der Einführung des Bürgergelds 2023 erhalten Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr Unterstützung. In der letzten Erhöhungsrunde Anfang 2022 erhielten Bezieher gerade einmal 3 Euro bzw. 0,76 Prozent mehr Geld. Dabei lag die Inflationsrate im Januar 2022 bereits bei 4,9 Prozent. Mit dem Bürgergeld steigt nun der Regelbedarf von 449 Euro auf 502 Euro, was einer Erhöhung von 11,8 Prozent bedeutet.
Zur Entlastung von Familien beschloss die Regierung im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes eine Erhöhung des Kindergeldes. Ab 2023 steigt die Auszahlung auf 250 Euro für jedes Kind einheitlich.
Preisbremsen
Die stark gestiegenen Energiekosten treiben Strom- und Heizrechnungen in neue Höhen. Um hier gegen zu wirken, hat die Regierung eine Preisbremse beschlossen, die im März 2023 in Kraft tritt und rückwirkend bis Januar gilt.
Im Detail wird es so aussehen, dass 80 Prozent des Verbrauchs eines Haushalts auf einen festgelegten Betrag gedeckelt wird. Ausschlaggebend ist der Vorjahresverbrauch eines Haushaltes. Der Strompreis wird auf >40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt, der Gaspreis auf 12 Cent und Fernwärme auf 9,5 Cent. Für den restlichen Verbrauch gilt der Marktpreis.
Auch die Netzentgelte sollen mit Zuschüssen in Höhe von 12,84 Milliarden Euro stabil gehalten werden, um weitere Preiserhöhungen für Strom zu vermeiden.
Individuelle Honorarberatung anfragen: Gibt dir einen klaren Plan an die Hand, um das Beste aus deinem Einkommen zu machen.
Resümee
Bei den Finanzen 2023 wird sich wieder viel ändern. Angestoßen durch Inflation und hohe Energiekosten versucht die Regierung die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Auf der anderen Seite bringen hohe Energiekosten und gestörte Lieferketten die Versicherungen in Zugzwang, sodass wir in dem Bereich mit höheren Kosten rechnen müssen.
Wie sich die Inflation in 2023 allgemein entwickeln wird, lässt sich schwer prognostizieren. Das >ifo Institut (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) rechnet damit, dass der Inflationsdruck noch eine Weile bleibt. Es wird aber erwartet, dass die Inflationsrate im kommenden Jahr rückläufig sein wird.