Auch das Jahr 2024 wird ganz im Zeichen der Inflation stehen. Im November 2023 betrug sie zwar 3,2 Prozent, aber die hohen Raten von 2022 bis Anfang 2023 werden weiterhin auf unseren Geldbeutel Auswirkungen haben. Steigende Preise haben zu höheren Kosten und Lohnforderungen geführt. Das zieht einiges nach sich.
In diesem Artikel tragen wir zusammen, was sich dieses Jahr finanziell ändert und ändern wird.
Inhaltsverzeichnis
Steuern
Zunächst einmal wird es eine Erhöhung des steuerlichen >Grundfreibetrag geben. Dieser Grundfreibetrag wird als Existenzminimum definiert, der für alle steuerfrei bleibt. 2024 steigt er um 6,38 Prozent von 10.908 auf 11.604 Euro.
Damit erhöht sich die Grenze für den Eingangssteuersatz von 14 Prozent auf über 11.604 Euro. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent steigt von 62.810 Euro auf 66.761 Euro. Die Grenze für den Reichensteuersatz von 45 Prozent bleibt dagegen unverändert bei 277.826 Euro.
Kinderfreibetrag steigt von 6.024 auf 6.384 Euro. Zählt man den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hinzu, steigt der Betrag insgesamt von 8.952 Euro auf 9.312 Euro.
Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird erhöht. 2024 wird er bei 18.130 Euro liegen. Aktuell zahlen rund 10 Prozent derjenigen, die Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer entrichten diesen Zuschlag. Er beträgt 5,5 Prozent.
Versicherungen
Auch im Versicherungsbereich zeigt die Inflation ihre Wirkung. Zuletzt hatte auch die BaFin Versicherungsunternehmen aufgefordert, ihre Prämien anzupassen, auch wenn die Inflationsraten zuletzt sanken. Das liegt daran, dass der allgemeine Verbraucherpreisindex in der Branche weniger Aussagewert besitzt als beispielsweise die spezifischere >Schadeninflation – also die Preiserhöhungen, die bei der Schadenregulierung zum Tragen kommen. Laut der Finanzaufsicht liegt diese deutlich über der allgemeinen Inflation.
Vor allem Kfz-Versicherungen werden oder haben bereits ihre Beiträge angepasst. Die gestiegenen Kosten für zum Beispiel Ersatzteile oder Personal haben im Bereich Schadensregulierung zu starken Ausgabenanstiegen geführt. Diese sind für die Versicherungen nicht lange tragbar. Wie sehr sich dies auf die Prämien für Haftpflicht und Kasko auswirken wird, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Im Schnitt wird es >11 Prozent teurer.
Bei Wohngebäudeversicherungen wird es ebenfalls zu deutlichen Prämienerhöhungen kommen. Das liegt daran, dass bei der Prämienberechnung die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung grundlegende Faktoren darstellen. Steigen die Kosten in diesen Bereichen, steigt auch die Prämie, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Im Schnitt kann es hier zu einer Erhöhung von 7,4 Prozent kommen.
Ähnliches gilt für alle Sachversicherungen. Auch hier werden sich die Preissteigerungen bemerkbar machen.
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Altersvorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung
Das Jahr 2024 wird das letzte Jahr sein, indem unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer festgelegt werden. Ab 2025 soll es für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik einheitliche Werte bei der Bemessung und Errechnung der Renten geben. Was bedeutet das aktuell konkret?
Die Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rente wird angehoben:
- für alte Bundesländer von 7.300 Euro auf >7.550 Euro (90.600 Euro auf das Jahr hochgerechnet),
- für neue Bundesländer von 7.100 Euro auf 7.450 Euro (89.400 Euro)
Das bedeutet, bis zu dieser Grenze werden entsprechend der Höhe des Einkommens Beiträge erhoben – auf alles, was darüber hinausgeht nicht. Die Beiträge bleiben auch 2024 stabil bei 18,6 Prozent.
Auch für die Leistungsberechnung ändern sich die Eckdaten. Im Laufe des Arbeitslebens sammelt jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Rentenpunkte, die mit einem entsprechenden Rentenwert multipliziert werden. Einen Rentenpunkt erhält man, wenn das eigene Einkommen dem Durchschnittseinkommen entspricht. 2024 wird ein Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro in den alten und 44.732 Euro in den neuen Bundesländern zugrunde gelegt.
Für einen Rentenpunkt erhält man seit Mitte 2023 einheitlich in Deutschland 37,60 Euro. Eine Anpassung dieses Werts wird es ab Mitte 2024 geben – gemeinsam mit einer Anpassung der gesetzlichen Rentenauszahlung.
Die Beiträge für die gesetzliche Rente (und auch die Basisrente) können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag für die steuerliche Absetzung erhöht sich auf 27.565 Euro.
Betriebliche Altersvorsorge
Für Leistungen und Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es ebenfalls einige Anpassungen.
Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden steuerlich gefördert. Das bedeutet, dass auf die Einzahlungen in die Betriebsrente keine Steuern anfallen – zumindest bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Dieser liegt bei 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der alten Bundesländer in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Mit der Erhöhung dieser Beitragsbemessungsgrenze, erhöht sich auch der maximale steuerliche Förderbetrag für Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds von 584 Euro auf 604 Euro.
Nach dem gleichen Prinzip ist auch ein Teil der Beiträge sozialversicherungsfrei. Der maximale Förderbeitrag liegt bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und steigt damit von 292 Euro auf 302 Euro.
Auf die Leistungen der Betriebsrenten fallen dagegen Steuern und Sozialbeiträge an. Für die Sozialbeiträge auf die Leistungen gibt es jedoch seit 2020 eine Regelung, die einen Freibetrag für Beiträge zur gesetzlichen Krankenpflichtversicherungen vorsieht. Das heißt, es fallen nur Krankenversicherungsbeiträge auf Leistungen oberhalb dieser Freigrenze an.
2024 wird diese Freigrenze angehoben von 169,75 Euro auf 176,75 Euro pro Monat in den neuen und von 164,50 Euro auf 173,25 Euro in den alten Bundesländern.
Gleiches gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung für pflichtversicherte Personen. Auch hier wird die Freigrenze auf 176,75 Euro erhöht. Allerdings gilt hier: wer diese Grenze überschreitet, muss auf die gesamte Betriebsrente Pflegebeitrag zahlen.
Sozialversicherungen
Der Bereich der Sozialversicherungen umfasst vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es wie in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Bemessungsgrenze beim Einkommen, bis zu welcher Beiträge erhoben werden. Diese Grenze erhöht sich von 59.850 Euro pro Jahr auf 62.100 Euro.
Bei den Beiträgen wird es ebenfalls Änderungen geben. Der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent wird gleich bleiben. Der Zusatzbeitrag, den die Kassen unterschiedlich erheben, wird sich jedoch im Schnitt um 0,1 Prozent erhöhen. Auch hier machen sich Preissteigerungen im Gesundheitssektor (medizinische Inflation) und gestiegene Personalkosten bemerkbar.
Die jährliche Einkommensgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, erhöht sich auf 69.300 Euro.
maximaler Arbeitgeberzuschuss für PKV auf 421,76 Euro für die Kranken- und 87,98 Euro (62,10 Euro in Sachsen) für die Pflegeversicherung
Soziale Leistungen
Auch für Personen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, hat sich aufgrund der Inflation der eigene Bedarf erhöht. Entsprechend werden die Sätze für die Sozialhilfe und das Bürgergeld erhöht.
Beim Bürgergeld hat beispielsweise eines alleinstehende erwachsene Person 2024 Anspruch auf 563 Euro – 61 Euro mehr als 2023.
Das sogenannte Bildungspaket sieht ebenfalls eine Erhöhung der Leistungen vor. So gibt es mehr Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf:
- im ersten Schulhalbjahr 130 Euro statt 116 Euro
- im zweiten Schulhalbjahr 65 Euro statt 58 Euro
Vor allem Kinder, die Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten, profitieren davon.
Im Bereich Pflege gibt es Veränderungen. Das Pflegegeld wird um 5 Prozent erhöht. Zudem wird es Entlastungszuschläge für Personen im Pflegeheim geben.
Immobilien
Zum 01.01.2024 ist >Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Das sieht vor, dass bei einem Neubau in den meisten Fällen Heizungen, die zu 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren, eingebaut werden. Gleichzeitig sieht es Förderungen für bestehende Gebäude vor, die ihre alte Heizung gegen eine neue mit 65 Prozent erneuerbarer Energie austauschen.
Wer eine Wohnriesterversicherung hat, kann diese nun auch für energetische Sanierungsmaßnahmen verwenden.
Sonstiges
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro. Damit auch die Obergrenze von 520 Euro auf 538. Auch der Mindestlohn für Azubis steigt von 620 Euro auf 649 Euro für das erste Ausbildungsjahr.
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Resümee
Diese Auflistung ist nicht erschöpfend, soll aber einen Überblick über die allgemeinen Änderungen geben.
Auf der einen Seite sehen wir steigende Belastungen für Verbraucher und Arbeitnehmer. Prämien und Beiträge für Versicherungen und Krankenkassen werden steigen, um die Preis- und Lohnsteigerungen ausgleichen zu können.
Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche gesetzliche Gegenmaßnahmen. Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrag wird zwar keine echte Entlastung bringen, aber zumindest Reallohnverlusten entgegensteuern. Und die Anhebung der sozialen Leistungen bringt zumindest einen teilweisen Ausgleich für die steigenden Ausgaben privater Haushalte.
Die meisten neuen Regelungen und Betragsanpassungen sind daher wenig überraschend. Wie sich die Inflation dieses Jahr entwickeln und welche Auswirkungen dies noch haben wird, ist leider weniger gut vorhersehbar.