PKV nicht mehr bezahlbar? Kosten & Beiträge senken

Die private Krankenversicherung (PKV) gilt für viele Menschen als attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), vor allem wegen individueller Leistungen und flexibler Tarife.

Durch bestimmte Lebenssituationen oder Veränderungen beim Einkommen können sich die Beiträge zur PKV jedoch für einige Versicherte zu einer finanziellen Belastung entwickeln.

Durch aktuelle Beitragserhöhungen ist das Thema besonders brisant!

Wie aktuelle Zahlen zeigen, standen für das Jahr 2025 bei zwei von drei PKV-Versicherten eine Beitragserhöhung an. Laut einer Analyse des Verbands der Privaten Krankenversicherung sollen diese Erhöhungen im Durchschnitt rund 18 Prozent betragen haben.

Für viele PKV-Versicherte kommen daher Fragen auf: Was tun, wenn die PKV nicht mehr tragbar ist? Welche Optionen stehen Versicherten offen, um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden? Und wie kann man seinen Beitrag senken, ohne auf eine gute Absicherung verzichten zu müssen?

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Handlungsoptionen und klärt die zentralen Fragestellungen, die sich für Betroffene in dieser Situation ergeben können.

Von Tarifwechseln innerhalb der PKV bis hin zur Rückkehr in die GKV: dieser Artikel zeigt mögliche Lösungswege und erläutert die rechtlichen, finanziellen und persönlichen Aspekte, die es dabei zu berücksichtigen gilt.

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Leerer Geldbeutel PKV nicht mehr tragbar

Interne Tarifoptimierung: Kosten senken durch Tarifwechsel

Eine recht einfache Lösung, um die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung zu reduzieren, wird oft übersehen: die interne Tarifoptimierung. Dieser Ansatz ermöglicht es, innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln: Und das mitunter sogar ohne Reduktion des Leistungskatalogs.

Die interne Tarifoptimierung bedeutet, dass der Versicherte bei seiner aktuellen PKV bleibt, jedoch in einen anderen Tarif wechselt, der dieselbe oder eine vergleichbare Versorgung bietet, aber kostengünstiger ist.

Dabei wird § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) relevant: Dieser Paragraph gibt Privatversicherten das Recht, innerhalb ihres Versicherungsunternehmens einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Also in einen ähnlichen Tarif, der ebenfalls von der Gesellschaft angeboten wird.

Ganz konkret lautet der entsprechende Rechtstext: „Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt“

Durch diesen gesetzlichen Anspruch haben Versicherte die Chance, ihre Kosten zu reduzieren – und das bei gleichwertigem Leistungsumfang.

In manchen Fällen lassen sich die Kosten nur dann reduzieren, wenn man eine geringfügige Reduktion bei den Leistungen in Kauf nimmt. Auch das kommt für viele infrage, wenn dafür geringere Beiträge möglich sind. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Da Versicherer oft eine Vielzahl von Tarifen mit großer Ähnlichkeit anbieten, kann man durch die interne Tarifoptimierung bestimmte Potenziale nutzen.

Wichtig: Der „interne Tarifwechsel“ meint einen Wechsel innerhalb des bestehenden Versicherers. Das ist bedeutsam, da so die Altersrückstellungen voll erhalten bleiben. Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer geht ein Teil der aufgebauten Rückstellungen verloren. Wie viel genau erhalten bleibt und wie viel verloren geht, sollte im Einzelfall geprüft werden. Außerdem ist zu beachten, dass der Wechsel des PKV-Versicherers eine erneute Gesundheitsprüfung erfordert. Das kann Risiken bergen.

Gesetzliche Verpflichtung für kostenlose Beratung

Viele Versicherte wissen nicht, dass Versicherungsunternehmen sogar gesetzlich verpflichtet sind, eine kostenlose Beratung anzubieten, wenn Versicherte Interesse an einem internen Tarifwechsel bekunden. Dieses Recht ergibt sich aus § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und eröffnet Versicherten die Chance, potenzielle Einsparungen risikofrei zu prüfen.

Daraus erfolgt keinerlei Pflicht, tatsächlich einen internen Tarifwechsel vorzunehmen. Vielmehr sollte man das als „risikofreie“ Chance betrachten, um eine Kostensenkung erzielen zu können.

Vorteile der internen Tarifoptimierung zur Kostensenkung im Überblick

  1. Kostenreduktion bei gleichwertigem Versicherungsschutz: Ohne Leistungseinbußen können Beiträge gesenkt werden.
  2. Beibehaltung der Altersrückstellungen: Anders als bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft bleiben die angesammelten Altersrückstellungen voll erhalten. Diese Rückstellungen tragen dazu bei, die Beiträge im Alter zu stabilisieren.
  3. Vermeidung erneuter Gesundheitsprüfungen: Ein interner Tarifwechsel erfordert in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass auch Versicherte mit Vorerkrankungen von der Optimierung profitieren können. Eine Ausnahme gibt es: Wenn der neue Tarif einen umfassenderen Leistungskatalog anbietet, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.
  4. Risikolose Prüfung möglich: Die Möglichkeiten lassen sich risikofrei in Erfahrung bringen.

Jung und gesund? Nur dann sollte man sich auch andere Versicherer anschauen

Wer jung und gesund ist, kann sich auch bei anderen Versicherern umschauen: Teilweise gibt es durchaus interessante Optionen für einen Wechsel.

Ein Vorteil für junge Versicherte ist, dass die angesammelten Altersrückstellungen in dieser Lebensphase noch gering sind. Diese Rückstellungen, die dazu dienen, Beiträge im Alter zu stabilisieren, gehen bei einem Wechsel zu einem bestimmten Teil verloren. Während das für ältere Versicherte ein großes Hindernis darstellt, wiegt dieser Verlust in jungen Jahren weniger schwer.

Auch der Gesundheitszustand spielt natürlich eine Rolle: Denn ein Wechsel des PKV-Versicherers beinhaltet immer das Risiko, dass die Gesundheitsprüfung nicht positiv ausfällt. Das sollte unbedingt bedacht werden.

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Reduzierung oder Aufhebung von Risikozuschlägen

Risikozuschläge der privaten Krankenversicherung können durchaus 20 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen und in Einzelfällen sogar einen noch größeren Anteil an den Kosten für die PKV betragen: Risikozuschläge können also ein bedeutender Kostenfaktor sein.

Doch nicht alle Risikozuschläge sind dauerhaft. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie reduziert oder ganz aufgehoben werden, was zu deutlich geringeren Beiträgen führen kann!

Ob und in welcher Höhe Risikozuschläge erhoben werden, lässt sich im Versicherungsschein einsehen. Dieser enthält alle Details zum abgeschlossenen Vertrag, einschließlich eventueller Zuschläge für Vorerkrankungen. Wer sich nicht sicher ist, wo der Versicherungsschein zu finden ist, kann diesen bei seiner Krankenversicherung erneut anfordern. Ein genauer Blick lohnt sich, denn gerade bei langfristigen Verträgen mit hohen Beiträgen (wie der PKV) können die Zuschläge zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Verbesserte Gesundheit? Ein Grund für Kostenreduktionen

Die gute Nachricht: Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder der Versicherte mittlerweile beschwerdefrei ist, bestehen gute Chancen, die Zuschläge zu reduzieren oder vollständig aufheben zu lassen. Dies ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die ursprüngliche Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr besteht. Beispielsweise können chronische Beschwerden, die gut behandelt wurden, oder temporäre Gesundheitsprobleme, die mittlerweile überwunden sind, Grund für eine Neubewertung sein. Dafür kann beispielsweise ein Arztbericht oder ein Gutachten erforderlich sein: Das hängt vom jeweiligen Fall ab.

Die gesetzliche Basis hierzu ist § 41 Satz 1 VVG. Um sein Recht auszuüben, muss zunächst ein Antrag an den Versicherer gestellt werden, welcher anschließend geprüft wird. Unter Umständen muss das ganze mit einem Arztbericht belegt werden.

Also: Wer beschwerdefrei ist oder wessen Gesundheitszustand sich stark verbessert hat, hat gute Chancen! So kann eine Reduktion oder komplette Streichung der Risikozuschläge erwirkt werden.

Selbstbehalt erhöhen, um Beiträge zu senken

Unter dem Begriff „Selbstbehalt“ versteht man, dass Versicherte ihre Rechnungen (zum Beispiel Arztrechnungen) bis zu einer bestimmten Grenze selbst zahlen. Der Selbstbehalt ist aufs Jahr bezogen und beträgt häufig 500 oder 1.000 Euro.

Der Selbstbehalt ist gesetzlich auf eine Grenze von maximal 5.000 Euro pro Jahr beschränkt: Höher kann man den Selbstbehalt nicht festlegen. Gemeint ist damit die Summe des Selbstbehaltes für ambulante und stationäre Leistungen zusammen.

Wer zum Beispiel einen Selbstbehalt von 2.000 Euro pro Jahr vereinbart hat, zahlt bis zu dieser Grenze alle Rechnungen selbst. Erst wenn die Rechnungen eines Jahres über diesen Betrag hinausgehen, werden sie eingereicht und von der PKV übernommen.

Den Selbstbehalt zu erhöhen, um PKV-Beiträge zu senken, lohnt sich vor allem für Selbständige, da diese den PKV-Beitrag voll aus eigener Tasche zahlen. Bei Angestellten dagegen sieht das anders aus: Sie teilen sich den PKV-Beitrag mit dem Arbeitgeber (und damit auch die Ersparnis). Den höheren Eigenanteil (Selbstbehalt) müssen sie aber vollständig selbst zahlen. Das ergibt häufig keinen Sinn.

Achtung: Selbstbehalt nicht zu hoch setzen!

Um den Selbstbehalt wieder zu senken, ist meistens eine Gesundheitsprüfung notwendig. Der Selbstbehalt sollte daher nicht zu hoch angesetzt werden. Zumindest dann nicht, wenn man ansonsten Gefahr läuft, dass man den Selbstbehalt in absehbarer Zeit wieder senken müsste. Das gilt besonders im fortgeschrittenen Alter, da eine Gesundheitsprüfung hier ein großes Risiko darstellt und nicht immer bestanden wird.

Außerdem kann es im Alter eine Belastung sein, wenn man viele Kosten selbst übernehmen muss: Auch deshalb sollte man den Selbstbehalt nicht zu hoch ansetzen.

Wechsel in die GKV prüfen und dadurch Kosten senken

Ein Wechsel in die GKV wird vor allem dann zum Thema, wenn die PKV auch über lange Zeiträume wie die nächsten Jahre oder Jahrzehnte dauerhaft zu teuer ist: Wenn die PKV also auch perspektivisch eine kaum tragbare Absicherungsmöglichkeit darstellt.

Der große Vorteil der GKV: Die Beiträge bemessen sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung am Einkommen. Wer weniger verdient, zahlt grundsätzlich auch weniger GKV-Beitrag.

Ein Wechsel in die GKV ist nicht immer einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Wer als Arbeitnehmer von der PKV in die GKV möchte, muss sein Bruttoeinkommen (zumindest temporär) unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) senken: Dieser Wert liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro. Um das zu erreichen, kann man auch in Teilzeit arbeiten, ein Sabbatical machen oder sich arbeitslos melden. Aber auch zusätzliche Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge können dafür sorgen, dass das Bruttoeinkommen unter die JAEG fällt.
  • Selbständige müssen in ein Angestelltenverhältnis wechseln, um in die GKV eintreten zu können. Ein Wechsel in die GKV ist jedoch nur dann möglich, wenn die Entgeltgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025) im neuen Job unterschritten wird.
  • Wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist, kann dessen „gesetzliche Familienversicherung“ ebenfalls ein Weg in die GKV sein.
  • Ab 55 Jahren ist ein Wechsel in die GKV generell schwierig und nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich: Zum Beispiel über die Familienversicherung oder bei einer Schwerbehinderung.

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Standardtarif PKV: Für PKV-Versicherte vor 2009

Der Standardtarif ist dann relevant, wenn man vor dem Jahr 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten ist. Dabei handelt es sich um einen weniger umfangreichen Leistungskatalog, der sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.

Das Pendant zum Standardtarif (vor 2009) ist der sogenannte „Basistarif“ (ab 2009), welcher für PKV-Versicherte ab dem Jahr 2009 gilt. Der Basistarif ist jedoch deutlich teurer als der Standardtarif, wie wir weiter unten beschreiben werden.

Für den erfolgreichen Wechsel in den Standardtarif gibt es folgende Fälle:

  • Man ist der PKV vor 2009 beigetreten und ist älter als 65 Jahre.
  • Man ist der PKV vor 2009 beigetreten und ist Frührentner und mindestens 55 Jahre alt. Außerdem muss das Bruttoeinkommen unterhalb der JAEG liegen.

Für Ehegatten und Lebenspartner, die beide in der PKV sind, kann der Standardtarif finanziell durchaus attraktiv sein: Für beide zusammen ist der Beitrag auf maximal das 1,5-fache des GKV-Beitrags begrenzt. Sie haben hier also besondere Vorteile.

Als Einzelperson ist festgelegt, dass man keinen höheren Beitrag zahlen muss als den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB) für den Standardtarif (Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.):

„Der Standardtarif garantiert dem aufnahme- und versicherungsfähigen Privatversicherten, dass er als Einzelperson keinen höheren Beitrag zahlen muss als den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Ehegatten und Lebenspartner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen (s. § 8a Abs. 2 MB/ST) insgesamt höchstens 150 v. H. dieses Höchstbeitrags. Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben, verringert sich der garantierte Höchstbeitrag für Einzelpersonen und Ehegatten und Lebenspartner beihilfesatzkonform, das heißt auf den vom Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteil.“

Basistarif PKV: Für PKV-Versicherte ab 2009

Der Basistarif ist für PKV-Versicherte möglich, welche ab 2009 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Der Basistarif bietet etwas bessere Leistungen als der Standardtarif, ist jedoch meist teurer.

Der Basistarif orientiert sich am Höchstsatz der GKV und kann daher zu einer deutlichen finanziellen Belastung werden. Trotzdem kann der Basistarif rein finanziell gesehen eine Entlastung gegenüber der PKV darstellen, wenn die PKV-Beiträge sehr hoch sind.

Insgesamt gilt der Basistarif als einer der letzten Optionen, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht durchführbar sind: Er stellt eher eine Notlösung für diejenigen dar, die ihren PKV-Beitrag nicht mehr bezahlen können.

Tipp: Prüfe, ob eine „Hilfsbedürftigkeit“ vorliegt, da Versicherten dann unter Umständen die Hälfte des Beitrags erlassen wird und man beim Jobcenter einen Zuschuss erhalten kann.

Notlagentarif PKV: Kostensenkung wegen Mahnverfahren

Der Notlagentarif stellt einen absoluten Ausnahmefall dar: Nur wenn man sich im Mahnverfahren des PKV-Versicherers befindet, weil man die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen konnte, kommt der Notlagentarif zum Tragen.

Sobald ein Versicherter „Schulden“ in Höhe von 2 Monatsbeiträgen hat, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Falls die Schulden einen Monat nach der zweiten Mahnung weiterhin höher als ein Monatsbetrag sind, wird der Versicherte automatisch in den Notlagentarif eingestuft.

Mit Beträgen von rund 100 Euro im Monat ist der Notlagentarif zwar sehr günstig, allerdings sind die Leistungen dort bis auf ein Minimum reduziert: Lediglich akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden dort abgesichert.

Der Notlagentarif ist damit ein erzwungener Tarif für „säumige Beitragszahler“ und keine sinnvolle Option zur Gestaltung der PKV-Beiträge. Es werden auch keine Altersrückstellungen gebildet.

Im Folgenden einige exemplarische Unterschiede von PKV-Normaltarifen und PKV-Notlagentarif.

Bei der Auswahl des Krankenhauses:

  • Normale Tarife in der PKV: Freie Wahl unter allen Krankenhäusern – einschließlich Privatkliniken. Kliniken mit Reha-Angebot jedoch häufig nur nach Genehmigung durch die Versicherungsgesellschaft.
  • Notlagentarif: Behandlung im nächstgelegenen geeigneten, für gesetzlich Versicherte zugelassenen Krankenhaus. Kliniken mit Reha-Angebot jedoch nur nach Genehmigung. Geht der Versicherte in ein anderes Krankenhaus, muss er die Mehrkosten selbst zahlen.

Unterbringung in Zimmern:

  • Normale Tarife in der PKV: Meistens Anspruch auf Einbett- oder Zweibett­zimmer.
  • Notlagentarif: Anspruch nur auf Mehrbettzimmer. Ein- oder Zweibettzimmer nur, wenn medizinisch notwendig oder wenn bereits Standard für alle.

Chefarzt:

  • Normale Tarife in der PKV: Meistens Anspruch auf Chef­arzt.
  • Notlagentarif: Anspruch nur auf den dienst­habenden Krankenhausarzt (zum Beispiel Stations­arzt). Chef­arzt nur, wenn medizinisch notwendig.

Diese Beispiele sollten jedoch nicht dazu veranlassen, den Notlagentarif als langfristige Gestaltungsmöglichkeit in Betracht zu ziehen: Es handelt sich dabei nur um eine Zwischenlösung für einen beschränkten Zeitraum.

Fazit: Das ist zu tun, wenn die PKV nicht mehr bezahlbar ist

Das Thema der steigenden PKV-Beiträge stellt viele Versicherte vor eine finanzielle Herausforderung: Dieser Artikel hat daher eine Reihe von Optionen aufgezeigt, um die Belastung zu reduzieren und langfristige Lösungen zu finden.

Die interne Tarifoptimierung, gestützt durch § 204 VVG, ist sicherlich der erste Weg, um Kosten zu senken und keine (oder nur geringfügige) Leistungseinbußen hinnehmen zu müssen. Sie bietet insbesondere den Vorteil, dass Altersrückstellungen erhalten bleiben und keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.

Für junge und gesunde Versicherte kann ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter attraktiv sein, auch wenn hierbei der Verlust von Altersrückstellungen zu berücksichtigen ist. Weitere Einsparpotenziale ergeben sich durch die Überprüfung von Risikozuschlägen und die Erhöhung des Selbstbehalts. Die Erhöhung des Selbstbehalts sollte jedoch immer maßvoll angegangen werden, um langfristige Risiken zu vermeiden.

Auch ein Wechsel in die GKV ist für viele Versicherte eine Überlegung wert, insbesondere wenn die PKV langfristig untragbar wird. Allerdings sind die Hürden, besonders für Selbstständige und ältere Versicherte, hoch und nicht zu unterschätzen.

Der Standard- und Basistarif der PKV können ebenfalls als Alternativen betrachtet werden, sollten jedoch aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungen und höheren Kosten eher als letzte Lösungen dienen. Der Notlagentarif dagegen kann maximal eine Zwischenlösung sein, wenn man sich an der finanziellen Belastungsgrenze befindet und die PKV-Beiträge (zumindest temporär) nicht bedienen kann.

Wer diese einzelnen Schritte prüft und die Optionen prüft, hat jedoch gute Chancen, die Krankenversicherungsbeiträge zu senken und eine langfristige Lösung zu finden!

FAQ: Häufige Fragen zur Kostensenkung für Privatversicherte

Warum steigen die Beiträge in der PKV?

Die Beiträge in der PKV steigen unter anderem aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitssystem, einer höheren Lebenserwartung und der Inflation. Laut einer Analyse des PKV-Verbands sollen 2025 rund zwei Drittel der Versicherten mit einer Erhöhung von durchschnittlich 18 Prozent rechnen.

Welche Möglichkeiten habe ich, um meine PKV-Beiträge zu senken?

  • Interne Tarifoptimierung: Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb desselben Versicherers.
  • Reduktion oder Aufhebung von Risikozuschlägen: Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat.
  • Erhöhung des Selbstbehalts: Höhere Eigenleistungen senken den Monatsbeitrag.
  • Wechsel in die GKV: Beiträge bemessen sich am Einkommen.
  • Wechsel in den Standard- oder Basistarif: Begrenzte Leistungen, aber oft günstigere Beiträge.

Was ist die interne Tarifoptimierung und wie funktioniert sie?

Die interne Tarifoptimierung ermöglicht den Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer, ohne Altersrückstellungen zu verlieren. Sie ist durch § 204 VVG gesetzlich geregelt. Versicherer müssen kostenlos über mögliche Alternativen beraten.

Verliere ich bei einem Tarifwechsel innerhalb meines Versicherers meinen Leistungsumfang?

In vielen Fällen bieten auch günstigere Tarife ähnliche Leistungen. Es können jedoch auch geringfügige Leistungseinschränkungen notwendig sein, die individuell geprüft werden sollten.

Ist eine Gesundheitsprüfung bei einem internen Tarifwechsel erforderlich?

In der Regel nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn der neue Tarif bessere Leistungen bietet.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einem Versichererwechsel?

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer gehen die Altersrückstellungen zu einem bestimmten Teil verloren. Junge Versicherte mit geringen Rückstellungen sind weniger betroffen, während ältere Versicherte deutliche Einbußen hinnehmen müssen.

Wie kann ich meine Risikozuschläge reduzieren oder aufheben lassen?

Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder Vorerkrankungen nicht mehr bestehen. Meist ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das die Verbesserung belegt. Das wird jedoch im Rahmen des Antrags beim Versicherer eingefordert, falls es notwendig sein sollte.

Lohnt sich eine Erhöhung des Selbstbehalts?

Eine Erhöhung des Selbstbehalts kann Beiträge senken, ist jedoch besonders für Selbstständige sinnvoll. Angestellte profitieren aufgrund des Arbeitgeberzuschusses nur eingeschränkt. Der Selbstbehalt sollte nicht zu hoch angesetzt werden, um finanzielle Risiken im Alter zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif der PKV?

  • Standardtarif: Für Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind. Bietet Leistungen ähnlich der GKV zu einem begrenzten Beitrag.
  • Basistarif: Das Pendant für Versicherte ab 2009. Etwas umfangreicher, jedoch teurer.

Was passiert, wenn ich meine PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Versicherte können in den Notlagentarif eingestuft werden, wenn sie mit den Beiträgen in Verzug geraten. Dieser bietet jedoch nur geringe Leistungen (zum Beispiel bei akuten Erkrankungen und Schwangerschaft). Der Notlagentarif sollte nur als vorübergehende Lösung betrachtet werden.

Wann lohnt sich ein Wechsel des Versicherers?

Ein Wechsel lohnt sich für junge, gesunde Versicherte mit geringen Altersrückstellungen. Ältere oder chronisch kranke Versicherte sollten einen Wechsel gut abwägen, da Altersrückstellungen zu einem gewissen Teil verloren gehen und eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Welche Unterstützung bietet mein Versicherer bei der Beitragsoptimierung?

Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte kostenlos zu möglichen Tarifwechseln innerhalb des Unternehmens zu beraten.

Individuelle Honorarberatung anfragen: Gibt dir einen klaren Plan an die Hand, um das Beste aus deinem Einkommen zu machen.


Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Dominik Wenzelburger

Ich bin Content-Experte mit dem Schwerpunkt Finanzen und unterstütze die Finanzküche bei der Erstellung von Blogbeiträgen. Meine Aufgabereiche umfassen dabei das komplette Spektrum von der Themenrecherche bis hin zur Beitragserstellung.