Bei der Auswahl eines passenden ETFs gibt es viele Kriterien zu beachten: Zum Beispiel den abgebildeten Index, laufende Kosten, die Ertragsverwendung (ausschüttend vs. thesaurierend,) das Fondsvolumen und die Replikationsmethode.
Aber spielt es auch eine Rolle, wo ein ETF angesiedelt ist? Ist also auch das Fondsdomizil wichtig bei der Auswahl von ETFs?
Wer sich auf die Suche nach einem passenden ETF gemacht hat, ist sicherlich bereits auf verschiedene Fondsdomizile wie Irland, Luxemburg, Deutschland und Frankreich aufmerksam geworden.
Hier das Fondsdomizil „Irland“ am Beispiel des bekannten „iShares Core MSCI World UCITS ETF“:
- ISIN: IE00B4L5Y983
- Fondsdomizil: Irland
Und hier das Domizil „Luxemburg“ am Beispiel des „UBS ETF (LU) MSCI World UCITS ETF (USD) A-dis“:
- ISIN: LU0340285161
- Fondsdomizil: Luxemburg
Das Fondsdomizil eines ETFs lässt sich recht einfach über die ISIN (Internationale Wertpapierkennnummer) ablesen: „IE“ für Irland, „LU“ für Luxemburg, „DE“ für Deutschland und „FR“ für Frankreich. Im Factsheet oder in den Verkaufsdokumenten lässt sich das Domizil ebenso einsehen.
Auch die Kürzel „US” für USA und „CA” für Kanada gibt es. Dabei handelt es sich jedoch um ETFs, welche nicht in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind. Damit ETFs in Deutschland zur Verfügung stehen, müssen diese UCITS-konform sein und ein europäisches Kürzel zu Beginn der ISIN aufweisen.
Dieser Artikel zeigt, auf welche Details es beim Fondsdomizil von ETFs ankommt und in welchen Fällen das ETF-Domizil tatsächlich einen Unterschied für Anlegerinnen und Anleger macht.
Außerdem sei bereits verraten: Viele ETF-Anbieter haben ihre Fondsdomizile mittlerweile steuerlich optimiert. Trotzdem sollte man das Domizil vorher prüfen, um die richtige Wahl zu treffen.

Inhaltsverzeichnis
Welche Fondsdomizile sind bei den größten ETFs vertreten?
Um ein Gefühl für die Verbreitung verschiedener Fondsdomizile zu erhalten, sind im Folgenden die Fondsdomizile der größten ETFs auf verschiedene Indizes aufgelistet:
- Tabelle 1: ETFs auf den MSCI World
- Tabelle 2: ETFs auf den S&P 500
- Tabelle 3: ETFs auf den DAX
Die größten MSCI World-ETFs mit ihren jeweiligen Fondsdomizilen:
ETF-Name | Fondsvolumen (Mio €) | TER | Domizil | ISIN |
---|---|---|---|---|
iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) | 94.617 | 0,20 % | Irland | IE00B4L5Y983 |
Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C | 14.572 | 0,19 % | Irland | IE00BJ0KDQ92 |
HSBC MSCI World UCITS ETF USD | 11.171 | 0,15 % | Irland | IE00B4X9L533 |
SPDR MSCI World UCITS ETF | 10.353 | 0,12 % | Irland | IE00BFY0GT14 |
Amundi MSCI World II UCITS ETF Dist | 7.979 | 0,30 % | Frankreich | FR0010315770 |
iShares MSCI World UCITS ETF (Dist) | 7.526 | 0,50 % | Irland | IE00BM62Q58 |
Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc | 6.560 | 0,12 % | Luxemburg | LU1781541179 |
Bei MSCI World-ETFs mit den größten Fondsvolumina ist vor alle Irland als Fondsdomizil vertreten: Warum das so ist, wird im Folgenden im Detail erläutert. Aber auch Frankreich und Luxemburg findet man.
Die größten S&P 500-ETFs mit ihren jeweiligen Fondsdomizilen:
ETF-Name | Fondsvolumen (Mio €) | TER | Domizil | ISIN |
---|---|---|---|---|
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Acc) | 108482 | 0,07 % | Irland | IE00B5BMR087 |
Vanguard S&P 500 UCITS ETF (USD) Distributing | 45024 | 0,07 % | Irland | IE00B3XXRP09 |
Invesco S&P 500 UCITS ETF | 29842 | 0,05 % | Irland | IE00B3YCGJ38 |
Vanguard S&P 500 UCITS ETF (USD) Accumulating | 19696 | 0,07 % | Irland | IE00BFMXXD54 |
iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Dist) | 18435 | 0,07 % | Irland | IE0031442068 |
SPDR S&P 500 UCITS ETF (Dist) | 13766 | 0,03 % | Irland | IE00B6YX5C33 |
Amundi S&P 500 II UCITS ETF Acc | 13372 | 0,05 % | Luxemburg | LU1135865084 |
Die größten S&P 500-ETFs sind fast ausschließlich in Irland beheimatet. Nur ein Amundi ETF aus Luxemburg macht hier eine Ausnahme.
Die größten DAX-ETFs mit ihren jeweiligen Fondsdomizilen:
ETF-Name | Fondsvolumen (Mio €) | TER | Domizil | ISIN |
---|---|---|---|---|
iShares Core DAX® UCITS ETF (DE) EUR (Acc) | 7578 | 0,16 % | Deutschland | DE0005933931 |
Xtrackers DAX UCITS ETF 1C | 5636 | 0,09 % | Luxemburg | LU0274211480 |
Deka DAX UCITS ETF | 1591 | 0,15 % | Deutschland | DE000ETFL011 |
Amundi DAX UCITS ETF Dist | 1331 | 0,08 % | Luxemburg | LU2611732046 |
Deka DAX (ausschüttend) UCITS ETF | 960 | 0,15 % | Deutschland | DE000ETFL060 |
Amundi ETF DAX UCITS ETF DR | 886 | 0,10 % | Frankreich | FR0010655712 |
Die aufgezeigten DAX-ETFs sind aus Deutschland, Luxemburg und Frankreich.
Hintergründe zu den beliebtesten Fondsdomizilen
Aber was hat es nun mit den verschiedenen Fondsdomizilen bei ETFs auf sich? Welche Rolle spielen sie?
Luxemburg als Fondsdomizil
Luxemburg war lange Zeit das Land als Standort für Fonds und ETFs und ist seit vielen Jahren dafür bekannt, eine attraktive Infrastruktur für Fondsgesellschaften zu bieten. Hinzukommt die transparente Gesetzgebung für Fondsgesellschaften, sodass sich Luxemburg als etabliertes Fondsdomizil gefestigt hat.
Auch institutionelle Investoren tummeln sich seit Langem in Luxemburg und sind daher mit der dort vorherrschenden Regulatorik vertraut. Das ist ein wichtiger Grund dafür, warum Luxemburg häufig als Fondsdomizil gewählt wurde und weiterhin gewählt wird.
Mit steuerlichen Vorteilen oder anderen Details hat das jedoch nichts zu tun.
Irland als Fondsdomizil
Irland hat sich erst in den letzten Jahren aufgrund steuerlicher Gegebenheiten zu einem beliebten Fondsdomizil entwickelt.
Der einfache Grund: In Irland ansässige Fonds und ETFs können sich bei physisch gehaltene US-Aktien die Quellensteuer erstatten lassen. Physische ETFs in Irland können die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuern zurückfordern und erstatten lassen. Und diese Quellensteuererstattung kommt den Anlegerinnen und Anlegern zugute, was die Rendite erhöht.
Wie weiter unten noch im Detail beschrieben wird, hat Irland ein lang bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, weshalb Irland bei der Quellensteuer einen Vorteil bietet.
Dieser steuerliche Vorteil gilt für physische ETFs mit Fondsdomizil in Irland.
Übrigens: Bei synthetischen ETFs ist das Fondsdomizil irrelevant, da diese überall diesen steuerlichen Vorteil genießen.
Deutschland als Fondsdomizil
Deutschland ist als Fondsdomizil besonders bei ETF-Emittenten und Fondsgesellschaften beliebt, welche ohnehin in Deutschland beheimatet sind.
Deutsche ETF-Emittenten wie die Deka Investments beispielsweise nutzen Deutschland häufig als Fondsdomizil: Besonders dann, wenn in den ETFs nur deutsche Aktien gehalten werden und keine Quellensteuer anfällt, macht das Sinn. Denn ansonsten könnten sich steuerliche Nachteile und schlechtere Renditen der ETFs ergeben.
Bei ETFs auf deutsche Aktien (beispielweise bei DAX-ETFs) macht das ETF-Domizil keinen Unterschied, da sowieso keine Quellensteuer anfällt.
Frankreich als Domizil
Frankreich wird tendenziell gerne bei französischen ETF-Emittenten genutzt: Die Amundi S.A. ist dafür ein gutes Beispiel. Amundi ist eine französische Vermögensverwaltung mit Sitz in Paris.
Bei der US-Quellensteuer wird es bei Frankreich als ETF-Domizil jedoch schwierig: Genauso wie bei Luxemburg und Deutschland. Denn hier gibt es keine Quellensteuererstattung wie in Irland.
Damit jedoch keine steuerlichen Nachteile entstehen, hat Amundi zum Beispiel den „Amundi MSCI World II UCITS ETF Dist“ Swap-basiert ausgelegt: Somit gibt es keinen Nachteil bei der Quellensteuer für US-Dividenden.
Bei synthetischen ETFs gibt es also keine negativen Effekte im Vergleich zum Standort Irland, da die Aktien nicht physisch gehalten werden.

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Quellensteuer & Doppelbesteuerungsabkommen bei ETFs
Die US-Quellensteuer spielt eine wesentliche Rolle für Anleger, die in US-amerikanische Aktien oder ETFs mit US-Wertpapieren investieren. Grundsätzlich erhebt die US-Regierung eine Steuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Investoren, um sicherzustellen, dass auch internationale Anleger einen Beitrag zum US-Steuersystem leisten.
Diese Quellensteuer beträgt standardmäßig 30 % auf Dividenden und wird sofort an der Quelle (also in den USA) abgezogen.
Das Problem dabei: In Deutschland müssen Anleger die Dividenden dann erneut versteuern und zwar mit 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Damit es hierdurch nicht zu einer doppelten Steuerbelastung von Anlegerinnen und Anlegern kommt, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen vielen Staaten.
Bis zum Jahr 2018 konnten Anlegerinnen und Anleger die US-Quellensteuer selbständig erstatten lassen. Damals wurden Fonds und ETFs aus Deutschland steuerlich bevorzugt, weil sie als „steuereinfach“ galten.
Mit der Investmentsteuerreform hat sich das jedoch geändert.
Investmentsteuerreform 2018: Teilfreistellung statt Quellensteuererstattung
Die Investmentsteuerreform 2018 hat das Besteuerungssystem für Investmentfonds in Deutschland grundlegend verändert. Vor der Reform wurden Erträge aus Investmentfonds steuerlich unterschiedlich behandelt, abhängig von der Fondsstruktur und dem Sitz des Fonds. Mit der Reform wurde ein neues, einfacheres System eingeführt, das sowohl für Anleger als auch für Fondsbetreiber mehr Transparenz und Verwaltungsvereinfachung bringen sollte.
Änderungen durch die Reform
Kernpunkt der Reform war die Einführung der sogenannten Teilfreistellung, eine pauschale Steuerbefreiung für bestimmte Erträge aus Fondsanlagen. Diese soll Doppelbesteuerungen vermeiden, welche durch Quellensteuern entstehen können.
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab:
- Aktienfonds (mindestens 51 % Aktienanteil): 30 % Teilfreistellung
- Mischfonds (mindestens 25 % Aktienanteil): 15 % Teilfreistellung
- Immobilienfonds: bis zu 60 % Teilfreistellung (bei inländischen Immobilien 60 %, bei ausländischen Immobilien 80 %)
Dadurch profitieren Anleger indirekt von einer steuerlichen Entlastung, insbesondere bei Fonds mit hohem Aktienanteil.
Eine weitere wesentliche Änderung war die Einführung der Vorabpauschale, welche für die Wahl des Fondsdomizils jedoch keine Rolle spielt.
Bedeutung für ETF-Anleger
Für ETF-Anleger hat die Reform gemischte Auswirkungen. Einerseits wurde die Steuererklärung durch die Pauschalisierung der Besteuerung vereinfacht und die Teilfreistellungen bieten in bestimmten Fällen Vorteile. Besonders vorteilhaft ist dies für langfristig orientierte Anleger in Aktien-ETFs, da die 30-prozentige Teilfreistellung die Steuerlast senkt.
Andererseits führte die Steuerreform auch zu einer wesentlichen Änderung für ETF-Anleger: Die Möglichkeit, ausländische Quellensteuern auf Fondsebene direkt anzurechnen, wurde abgeschafft.
Stattdessen wurde ein pauschales System eingeführt, bei dem Investmentfonds – einschließlich ETFs – auf Fondsebene eine pauschale Steuer auf ihre inländischen Einkünfte zahlen müssen. Anleger können die auf ausländische Dividenden einbehaltene Quellensteuer nicht mehr individuell geltend machen.
Die Teilfreistellung ist also der Ausgleich dafür, dass bei ETFs keine Quellensteuer mehr angerechnet werden kann.

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Warum hat Irland dann Vorteile als Fondsdomizil?
ETFs aus Irland erhalten weiterhin Quellensteuererstattungen auf Dividendenzahlungen von physischen US-Aktien. Die Hälfte der abgezogenen US-Quellensteuer auf Dividenden können reklamiert werden und fließen anschließend dem Fondsguthaben zu.
Der Grund, wieso das möglich ist: Irland hat ein älteres Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA als andere EU-Länder. Dort ist festgeschrieben, dass auch Fonds die US-Quellensteuer auf Dividenden zurückerhalten können.
Bei ETFs, welche einen erheblichen US-Anteil haben, kann das einen großen Unterschied machen.
ETF: Luxemburg oder Irland als Fondsdomizil wählen?
Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang lautet „Fondsdomizil: Luxemburg oder Irland„: Und diese Fragestellung hat durchaus ihre Berechtigung.
Beispiel zur Quellensteuer: Luxemburg vs. Irland
- Luxemburgische ETFs zahlen 30 % Quellensteuer auf Dividenden aus den USA, und ETFs aus Irland zahlen eine Quellensteuer von 15 %.
- Es wird eine Dividende aus den USA in Höhe von 100 USD gezahlt.
- Der luxemburgische ETF erhält eine Nettodividende von 70 USD, der irische ETF verbucht hingegen eine Nettodividende von 85 USD.
Auch anhand einer beispielhaften Dividendenrendite von 3 % pro Jahr lässt sich das veranschaulichen:
Bei 3 % Dividendenrendite aus US-Aktien würden bei 30 % Quellensteuer ganze 0,9 Prozentpunkte Rendite wegfallen und bei 15 % Quellensteuer wären es 0,45 Prozentpunkte.
ETFs aus Irland würden in diesem Beispiel also eine deutlich bessere Performance erreichen. Auch hier greift die Teilfreistellung und das alles gilt für ausschüttende ETFs genauso wie für thesaurierende ETFs.
Da über 70 % des MSCI World aus US-Aktien besteht und dieser eine Dividendenrendite zwischen 1,0 % und 2,0 % aufweist, kann man sich das auch für diesen Fall leicht ausrechnen.
ETF-Anbieter reagierten schnell auf die Änderungen
Viele ETF-Anbieter wie iShares, Xtrackers, Lyxor, UBS oder Amundi haben schnell auf die Änderungen reagiert: Entweder wurde Irland als neues Fondsdomizil gewählt oder es wurden neue synthetische ETFs ausgegeben.
Beides hatte zum Ergebnis, dass keine steuerlichen Nachteile für Anlegerinnen und Anleger entstehen: Denn diese steuerlichen Nachteile schlagen sich direkt in der Rendite nieder.
Innerhalb der EU ist die Bedeutung des Fondsdomizils damit in den letzten Jahren zurückgegangen, da viele ETF-Emittenten ohnehin sofort darauf reagiert haben.
Trotzdem gilt: Ein physisch replizierender ETF, welcher ausschüttende US-Aktien enthält, sollte möglichst das Fondsdomizil „Irland“ aufweisen!
FAQ: Häufige Fragen zum Fondsdomizil von ETFs
Was ist das Fondsdomizil eines ETFs?
Das Fondsdomizil bezeichnet das Land, in dem ein ETF rechtlich registriert ist. Es wird durch die ISIN ersichtlich (zum Beispiel „IE“ für Irland, „LU“ für Luxemburg, „DE“ für Deutschland, „FR“ für Frankreich).
Warum ist das Fondsdomizil wichtig?
Das Fondsdomizil kann steuerliche Auswirkungen auf die Rendite eines ETFs haben, insbesondere durch unterschiedliche Regelungen zur Quellensteuer.
Welche Fondsdomizile sind besonders häufig?
Die wichtigsten Fondsdomizile für Anlegerinnen und Anleger aus Deutschland sind Irland, Luxemburg, Deutschland und Frankreich.
Hat das Fondsdomizil Einfluss auf die Steuerlast?
Ja, in bestimmten Fällen. Bei ETFs mit dividendenzahlenden US-Aktien spielt das Fondsdomizil eine Rolle, da Irland aufgrund eines günstigen Doppelbesteuerungsabkommens Vorteile bei der US-Quellensteuer bietet.
Warum haben viele ETFs Irland als Fondsdomizil?
Irische ETFs können 15 % der US-Quellensteuer zurückerstatten lassen, während zum Beispiel in Luxemburg registrierte ETFs die vollen 30 % zahlen müssen. Dadurch können irische ETFs höhere Nettoerträge erzielen.
Welche ETFs haben oft Irland als Fondsdomizil?
Vor allem ETFs auf den MSCI World oder S&P 500 haben oft Irland als Fondsdomizil, da diese Indizes einen großen Anteil an US-Aktien enthalten.
Wann ist Luxemburg als Fondsdomizil relevant?
Luxemburg ist ein traditionell etabliertes Fondsdomizil mit transparenter Gesetzgebung und wird oft für ETFs gewählt, insbesondere bei synthetischen Replikationsmethoden.
Welche Vorteile bietet Deutschland als Fondsdomizil?
Deutschland wird hauptsächlich für ETFs genutzt, die deutsche Aktien abbilden (zum Beispiel DAX-ETFs), da hier keine Quellensteuerproblematik besteht.
Warum werden einige ETFs in Frankreich aufgelegt?
Frankreich wird vorrangig von französischen ETF-Anbietern wie Amundi genutzt. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, setzen einige französische ETFs auf synthetische Replikation.
Was bedeutet die Investmentsteuerreform 2018 für ETF-Anleger?
Die Reform hat das Besteuerungssystem für Investmentfonds in Deutschland vereinfacht und Teilfreistellungen eingeführt. Sie hat jedoch auch dazu geführt, dass Quellensteuererstattungen nicht mehr möglich sind. Es sollte damit ein Ausgleich geschaffen werden.
Was ist die Teilfreistellung und wie wirkt sie sich aus?
Die Teilfreistellung reduziert die steuerliche Belastung für Anleger je nach Fondsart: 30 % für Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil), 15 % für Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil) und bis zu 60 % für Immobilienfonds.
Hat das Fondsdomizil für synthetische ETFs eine steuerliche Bedeutung?
Nein, bei synthetischen ETFs spielt das Fondsdomizil keine Rolle, da sie keine physischen US-Aktien halten und somit keine Quellensteuer auf Dividenden anfällt.
Sollte man bestehende ETFs wegen des Fondsdomizils umschichten?
Eine Umschichtung sollte gut überlegt sein, da sie steuerliche Konsequenzen haben kann. Vor allem bei lang gehaltenen ETFs kann eine Veräußerung zu einer Steuerbelastung führen.
Welches Fondsdomizil sollte man wählen?
Für ETFs mit hohem US-Anteil ist Irland oft die beste Wahl aufgrund der günstigen Quellensteuerregelung. Bei DAX-ETFs oder synthetischen ETFs spielt das Domizil hingegen eine untergeordnete oder überhaupt keine Rolle. Eine individuelle Prüfung ist dennoch ratsam.

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