Regulierungs-Wahnsinn: Wenn der Metzger den Salat anrichtet

Wenn der Metzger den Salat anrichtet

Der Vermittlermarkt ist strikt getrennt. Versicherungsvermittler sind für das Versicherungsgeschäft zuständig. Finanzanlagenvermittler kümmern sich um die Finanzanlagen. Möchte ein Verkäufer / Berater in beiden Bereichen tätig werden, braucht er für beides eine Zulassung. Die Regelung macht Sinn, da jeweils unterschiedliche Kenntnisse erforderlich sind.

Soweit die Theorie. In der Praxis kümmern sich Versicherungsvermittler in Scharen um das Investmentgeschäft ihrer Kunden, ohne jemals die nötige Sachkunde nachgewiesen zu haben.

Das ist, als ob der Metzger den Salat anrichtet: Kann gut gehen, muss es aber nicht.

Sobald ein Versicherungsmantel um einen Investmentfond gelegt wird, ist die Trennung von Versicherungs- und Investmentvermittlung vergessen. Egal ob Rürup, Riester, betriebliche Altersvorsorge oder Privatrente: Varianten, in denen zumindest ein Teil der Sparbeiträge in Investmentfonds fließen, erfreuen sich großer Beliebtheit. Das bedeutet, dass Versicherungsvermittler nicht nur darüber entscheiden,  welche Versicherung für ihre Mandanten in Frage kommt, sondern auch, wie das Geld ihrer Mandanten innerhalb der Versicherung angelegt wird. Den Nachweis, dass sie dafür die nötige Kompetenz haben, mussten sie nie erbringen …

Warum es einen Unterschied macht, ob sich Investmentfonds innerhalb oder außerhalb eines Versicherungsmantels befinden, soll mir mal jemand erklären. Verbraucherschutz sieht anders aus.

Vermutlich treibt die Politik die Sorge um, dass die „flächendeckende Versorgung“ der Bevölkerung mit Altersvorsorgeprodukten in Gefahr gerät, wenn man Regulierung konsequent zu Ende denkt. Die Auswirkungen können bestaunt werden, wenn ein Altersvorsorgevertrag auf einen schlechten „Investmentkern“ trifft. Dann kann man sich selbst bei einem ansonsten passenden Vertrag von der letzten Hoffnung auf Rendite verabschieden.

 

Finanzbildung: Die Grundlage für effektiven Verbraucherschutz

Die Grundlage für effektiven Verbraucherschutz ist mehr Finanzbildung – auch und vor allem im Vermittlermarkt. Wenn die geringen Bildungsstandards, die mit dem Versicherungsfachmann und dem Finanzanlagenfachmann als Voraussetzung für eine Vermittlertätigkeit im jeweiligen Bereich geschaffen wurden, auch noch umgangen werden können … ist das ein schlechter Witz.

Klar, eine solide Finanzbildung des Vermittlers/Beraters ist keine Garantie für eine gute Beratung, aber:

Sie ist die absolute Grundvoraussetzung.

Stellen wir uns einen Moment vor, ein KFZ-Mechatroniker würde sich mir nichts dir nichts an die Reparatur eines Flugzeugs machen. Würdest du einsteigen? Ich nicht. Gute Gründe sprechen dafür, diese Arbeit einen Fluggerätemechaniker erledigen zu lassen. Höchste Zeit, dieser Logik auch in der Finanzbranche zu folgen.

 

Die Lösung ist denkbar einfach

Wer zu Investmentfonds im Versicherungsmantel beraten will, sollte stets beide Zulassungen haben, die als Versicherungs- und die als Finanzanlagenvermittler. Das wäre ein Quantensprung für die Qualität der Finanzberatung. Die Mandanten hätten sinnvolle Lösungen für ihre Problemstellungen und die Berater würden wieder ein höheres Ansehen genießen. Eine Gewinnsituation für beide Seiten.

Ob es jemals so weit kommt, ist allerdings fraglich. Denn es würde bedeuten, dass einige Vermittler vom Markt verschwinden und die Versicherungsgesellschaften weniger Verträge abschließen würden. Die Folge: Die Marktdurchdringung mit Altersvorsorgeverträgen sinkt.

Aber wäre das wirklich so schlimm? Eine Beibehaltung der alten Regelungen frei nach der Maxime:

Besser die Menschen sorgen irgendwie fürs Alter vor als gar nicht.

Kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein. Wenn der Nutzen für den Verbraucher und damit auch die Qualität der Beratung nicht in den Mittelpunkt gestellt werden, kommt man genau dahin, wo wir jetzt sind …

Zu einer Branche, die ein massives Vertrauensproblem hat. Und mit jemandem, dem man nicht vertraut, macht man keine Geschäfte.

 

Das kannst du tun, wenn du nicht auf die Politik warten möchtest

Wenn du dich beraten lassen möchtest und Altersvorsorge oder Geldanlage dabei eine Rolle spielen, schau, dass dein Berater:

  • Zulassungen für die Versicherungsvermittlung und die Finanzanlagenvermittlung hat
  • Qualifiziert ist: Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann ist das Mindestkriterium
  • Ein Berater ist: Bedeutet, am besten wird über Honorar abgerechnet. So ist sichergestellt, dass die Beratung und nicht der Produktverkauf im Vordergrund steht
  • Die zwischenmenschliche Ebene passt. Wenn man sich nicht „riechen“ kann, macht eine Zusammenarbeit keinen Sinn

Was denkst du: Ist es schlimm, wenn der Metzger den Salat anrichtet? (Sollten Versicherungsvermittler zu Investmentfonds im Versicherungsmantel beraten dürfen?)

Dein Finanzkoch
Christoph Geiler

Bildquelle: © rh2010 – fotolia

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.