Haftpflichtversicherung: Kinder in der Ausbildung sind mitversichert

Bist du Student? Befindest du dich in der Ausbildung? Oder hast du Kinder, welche sich in der Ausbildungsphase befinden? Und fragst dich, ob sie eine eigene Haftpflichtversicherung brauchen? Dann bist du hier richtig.

Kinder sind in die Haftpflichterversicherung eingeschlossen

Um eine eigene Haftpflichtversicherung kommen die Wenigsten drum herum. Wenn du dich in der Ausbildung oder im Studium befindest, sieht die Sache anders aus  …

dann stehen die Chancen gut, dass du über die Familienversicherung deiner Eltern abgesichert bist.

Grundsätzlich sind in die Familien-Haftpflichtversicherung

  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehegatte
  • ein eingetragener Lebenspartner
  • und alle unverheirateten minderjährigen Kinder

eingeschlossen. Für alle, die mit Freund oder Freundin zusammen wohnen, reicht ebenfalls eine Familien-Haftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass der Partner namentlich in die Versicherung eingetragen ist.

 

Was ist mit Kindern in der Ausbildung?

Wenn deine Kinder die Schule beendet haben und flügge werden, wird es spannend. Eines vorweg:

Die Versicherer behandeln volljährige Kinder höchst unterschiedlich. Daher lohnt es sich in den Bedingungen nachzuschauen und sich eine schriftliche Bestätigung bei seinem Versicherer einzuholen, dass das Kind noch mit versichert ist.

In der Regel gilt:

Absolviert dein Spross nach der Schulzeit ein freiwilliges soziales Jahr oder ähnliches, ist er noch mitversichert. Schließt sich innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Schulzeit eine Ausbildung oder Studium an, ist dein Kind ebenfalls über dich versichert. Ob es eine Altersgrenze gibt, regeln die individuellen Versicherungsbedingungen.

Du findest die Stelle in den Bedingungen unter dem Punkt: Wer ist mitversichert?

Als Beispiel für eine gute Formulierung folgt ein Auszug aus den Bedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (PHV VARIO Komfort / Komfort PLUS) der Haftpflichtkasse Darmstadt (Stand 01.01.2014):

Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht ihrer volljährigen unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder); solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor und unmittelbar angeschlossenem Master, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen).

Versicherungsschutz besteht auch, wenn einer Lehre unmittelbar ein Studium folgt. Bei Ableistung des Grunderwehr- oder Zivildienstes (einschl. des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes), Bundesfreiwilligendienstes oder freiwilligen sozialen Jahres und dergleichen vor, während oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Nach Beendigung der Schul-/ beruflichen Erstausbildung bleibt der Versicherungsschutz für maximal ein Jahr bestehen, falls in unmittelbaren Anschluss an diese Ausbildungsmaßnahme eine Arbeitslosigkeit bzw. Wartezeit eintreten sollte;

Dein Kind ist hier unabhängig vom Alter in ihrer Ausbildungszeit in die Familienversicherung eingeschlossen. Falls dein Kind nicht mehr zu Hause wohnt, berührt das den Versicherungsschutz nicht. Vorsicht ist geboten, wenn dein Kind länger als 12 Monate keiner Ausbildung nachgegangen ist. Im Zweifel holst du dir einfach eine schriftliche Bestätigung von deinem Versicherer ein, dass dein Kind mitversichert ist. Sicher ist sicher.

 

Wenn du deine Haftpflichtversicherung rauskramst, schau gleich mit nach, ob du Forderungsausfallschutz genießt.

Die Forderungsausfalldeckung

Für Haftpflichtschäden haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe. Daher gilt die Haftpflichtversicherung auch bei Verbraucherschützern als „Must-have“. Doch wie immer gibt es Querulanten. Etwa 15 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen keine Haftpflichtversicherung.

Das hat Folgen. Wenn dir jemand ohne Versicherungsschutz einen Schaden zufügt und diesen nicht selbst begleichen kann, sitzt du in der Patsche …

Für solche Fälle gibt es die Forderungsausfalldeckung. Ist in deiner Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung vereinbart, kommt sie für den Schaden auf.

Ein genauerer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also. Wenn du da keinen Bock drauf hast (was ich verstehen kann), kannst du einfach bei deinem Versicherer oder Verkäufer/Vermittler und/oder Berater anrufen und nachfragen.

Dein Finanzkoch
Christoph Geiler

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Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.