Der Garantiezins bleibt

Der Garantiezins ist ein schlechter Witz

In den letzten Tagen und Wochen wurde viel über den Garantiezins diskutiert. Eine überflüssige Debatte, welche eines unserer liebsten Kinder betrifft. Die Kapitallebensversicherung. Millionenfach abgeschlossen. Millionenfach hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Denn die garantierte Verzinsung gibt es nur auf den Sparanteil der Versicherungsprämien. Wie hoch der ist? Das weiß niemand so genau.

Bevor Geld im Spartopf ankommt, gehen Verwaltungskosten und Kosten für die Risikoabsicherung ab. Was nicht weiter schlimm wäre, wenn die Kunden die Aufteilung ihrer Gelder nachvollziehen könnten. Aber im Umgang mit den Beiträgen sind die Lebensversicherer genauso transparent wie eine Betonmauer. So fließen jeden Monat Unsummen in eine Blackbox. Die Dummen sind am Ende die Kunden.

Wie dem auch sei:
Es ist amtlich. Der Garantiezins, der eigentlich Höchstrechnungszins heißt, bleibt unverändert bei 1,25 Prozent – vorerst. Der Marketinggag geht damit in die nächste Runde. Die Antwort auf die Frage, auf was es die 1,25 Prozent eigentlich gibt, werden die Versicherer weiterhin schuldig bleiben.

Gut zu wissen:
Der Höchstrechnungszins gibt an, wie hoch die Garantiezusagen der Versicherer maximal ausfallen dürfen. Niemand hätte die Versicherer bei einer Abschaffung des Höchstrechnungszins daran gehindert, weiterhin mit einem Garantiezins zu arbeiten. Warum also der Widerstand seitens der Versicherer?

 

Die eierlegende Wollmilchsau ist gescheitert

Die Kapitallebensversicherung ist ein grandioses Beispiel dafür, dass eierlegende Wollmilchsäue zum Scheitern verurteilt sind. Zwischenzeitlich wurden Kunden mit Zinsversprechen über 4 Prozent geködert. Heute drohen die Versicherer an diesem Versprechen zu ersticken.

Aus aufsichtsrechtlichen Gründen sind die Lebensversicherer dazu gezwungen, einen Großteil ihrer Kundengelder in „sicheren“ Staatsanleihen zu platzieren. Beim besten Willen sind in diesem Bereich keine 4 Prozent mehr zu verdienen. Auch die neuen Regelungen, die 2016 unter Solvency II in Kraft treten, werden die Lage nicht verbessern.

Noch haben die Versicherer einige hoch verzinste Anleihen aus „besseren“ Tagen in den Büchern. Doch die Zinszusatzreserve sorgt dafür, dass diese eher früher als später aus den Büchern verschwinden werden. Die Reserve zwingt die Versicherer dazu für ihre hohen Zinsversprechen Rückstellungen zu bilden, damit diese langfristig abgesichert sind. Diese Rückstellungen stemmen die Versicherer, indem sie die Kursgewinne ihrer alten gut verzinsten Anleihen realisieren. Das konterkariert den ursprünglichen Gedanken der Zinszusatzreserve für langfristige Stabilität zu sorgen. Bis 2020 werden etwa 100 Milliarden Euro in die Zinszusatzreserve fließen. Eine utopische Summe.

Zum Vergleich: Das Eigenkapital der gesamten Branche beträgt etwa 1/10tel davon.


Und die Moral von der Geschicht?

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Unternehmen die Zinszusatzreserve nicht mehr bedienen können. Klar, man wird eine Regelung finden, mit der sich die Versicherer retten können. Doch für mich sind das alles Taschenspielertricks. Frohen Mutes wird Geld von links nach rechts gebucht … Und am Ende werden vermutlich selbst die wertlosen Garantieversprechen gebrochen. Zur Erinnerung:

Kein Mensch weiß, auf was es die Garantie überhaupt gibt.

Am Ende steht für mich die Erkenntnis, dass es absolute Sicherheit bei der Geldanlage nicht gibt. Wer sie sucht, holt sich Gewissheit ins Haus. Die Gewissheit am Ende sein Sparziel zu verfehlen. Für viele ist das Sparziel die Existenzsicherung im Alter.

Damit sprechen wir von der Sicherheit im Alter auf finanzielle Hilfen angewiesen zu sein. Eine Sicherheit auf die ich gerne verzichte.

Dein Finanzkoch
Christoph Geiler

Bildquelle: © Masson – fotolia

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Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.