Hausratversicherung: 6 Tipps, die Dir jede Menge Ärger ersparen

Der Wunsch nach Sicherheit ist so alt wie der Mensch selbst. Wenig verwunderlich also, dass sich bereits rund 1800 Jahre vor Christus Hinweise auf erste Versicherungsformen finden lassen. Damals verpflichteten sich Teilnehmer von Karawanen, Schäden gemeinsam zu tragen, die sie während ihrer beschwerlichen Reisen erleiden sollten.

Ihren kommerziellen Durchbruch schafften Versicherungen im 14. Jahrhundert als Seeversicherungen gegen Piraterie aufkamen …

Damals wie heute ist Versicherungen gemein:

Wenn im Schadenfall nicht geleistet wird, ist das nicht nur ärgerlich, sondern im Zweifel existenzbedrohend.

Damit Du im Ernstfall nicht im Regen stehst, folgen jetzt 6 Tipps, die Du bei Deiner Hausratversicherung berücksichtigen solltest.

I. Hausratversicherung: Wie Du eine Unterversicherung vermeidest

Entscheidend bei Deiner Hausratversicherung ist die passende Versicherungssumme. Sicherst Du 25.000 Euro ab, obwohl Dein Hausrat einen Wert von 50.000 Euro hat, ergeben sich bereits bei kleineren Schäden Deckungslücken. Da nützt es nichts, wenn Deine Hausratversicherung das beste Bedingungswerk der Welt hat.

Denn:

Eine bestehende Unterversicherung, wirkt sich auch auf kleinere Schäden aus.

Die Folge:

Egal wie groß der Schaden ist, er wird von der Versicherung nur anteilig ersetzt.

Hast Du einen Schaden über 10.000 Euro, werden Dir nur 5.000 Euro ersetzt, wenn wir die Zahlen von oben zugrunde legen. Bei einer Hausratversicherung ist daher das Ziel:

Versicherungssumme = Wert des Hausrats

Hierfür kannst Du einen Wertermittlungsbogen nutzen. Das hat allerdings zur Folge, dass Du Deinen gesamten Haushalt auflisten und schätzen musst. Wenn Dir das zu aufwendig ist, kannst Du auf eine simple Lösung der Versicherer zurückgreifen:

Die Unterversicherungsverzichtsklausel

Sie stellt sicher, dass Dir Teilschäden voll erstattet werden. Dafür wird der Wert Deines Hausrats mit einer Pauschale berechnet. Üblich sind 650 Euro je Quadratmeter (macht bei 100 Quadratmetern eine Versicherungssumme von 65.000 Euro).

Die Obergrenze der Versicherungsleistung bildet weiterhin die Versicherungssumme. Liegt der Wert Deines Hausrats also deutlich über 650 Euro je Quadratmeter, ist es trotzdem ratsam, den Wertermittlungsbogen zu nutzen.

 

II. Warum Du nicht zu viel Bargeld in Deiner Wohnung horten solltest

Das Abhandenkommen von Wertsachen stellt für Versicherer ein erhebliches Risiko dar. Deshalb ist die Entschädigungsleistung für Wertgegenstände standartmäßig auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Von einer Versicherungssumme über 100.000 Euro dürfen im Schadenfall also nur 20.000 Euro auf Wertgegenstände entfallen.

Die 20 Prozent stehen Dir dabei nur zur Verfügung, wenn Du Deine Wertsachen in einem Wandsafe oder in einem Geldschrank mit mindestens 200 kg Gewicht lagerst. Ansonsten gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

  • Bargeld: 1.500 Euro
  • Sparbücher, Urkunden: 3.000 Euro
  • Schmuck, Edelmetalle: 20.000 Euro

Das ist Dir zu wenig? Dann hast Du verschiedene Lösungsmöglichkeiten:

  • Eine individuelle Vereinbarung mit Deinem Hausratversicherer
  • Ein Bankschließfach
  • Eine spezielle Wertsachenversicherung

 

III. Kinder in der Ausbildung sind mitversichert – aber nicht immer

Befinden sich Deine Kinder in der Ausbildung oder im Studium, sind sie über Deine Hausratversicherung mitversichert, wenn sie:

  • Noch im „Hotel Mama“ wohnen
  • Ein Zimmer in einer WG bezogen haben
  • Im Studentenwohnheim wohnen

Die Versicherungshöhe beträgt 10 Prozent Deiner Versicherungssumme und ist bei 10.000 Euro gedeckelt. Haben Sie Hausrat im Wert von 110.000 Euro versichert, sind Ihre Kinder also mit 10.000 Euro dabei.

Erst wenn Dein Nachwuchs einen eigenen Hausstand mit Küche und Bad gründet, benötigt er einen eigenen Vertrag. Um Streitigkeiten zu vermeiden, solltest Du Dir die Mitversicherung Deiner Kinder vom Versicherer schriftlich geben lassen.

 

IV. So schaust Du bei einem Blitzeinschlag nicht in die Röhre

Überspannungsschäden in Folge von Blitzeinschlägen sind in Hausratversicherungen abgesichert. Das gilt allerdings nur, wenn der Blitz direkt das versicherte Objekt trifft. Schlägt er in der Nähe ein und eine Spannungsspitze bringt Deinen Fernseher zum Glühen, schaust Du im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre.

Achte darauf, dass in Deinem Vertrag die Klausel „Überspannungsschäden“ eingeschlossen ist und Du kannst das nächste Gewitter entspannt aussitzen.

 

V. Weshalb Du Dich gegen Glasbruch extra versichern musst

Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung sind:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Leitungswasserschäden
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung
  • Vandalismus im Zusammenhang mit einem Einbruch
  • Naturgefahren

Lies Dir die Liste in Ruhe durch. Schnell wird klar, warum Glasbruch extra versichert werden muss. Geht ein Glastisch kaputt, dann in der Regel, weil er mit einem schweren Gegenstand kollidiert (zum Beispiel mit einer zu heftig abgestellten Bierflasche) und nicht wegen einer Naturgefahr oder einem Leitungswasserschaden.

Eine Haushalt-Glasversicherung schafft Abhilfe. Wobei Du genau überlegen solltest, ob ein gut gefülltes Tagesgeldkonto nicht die bessere Lösung ist.

 

VI. So vermeidest Du es, bei einem Fahrraddiebstahl leer auszugehen

In vielen Städten ist Fahrraddiebstahl eine Art Volkssport geworden. Wird Dein Fahrrad aus der verschlossenen Wohnung gestohlen, ist es ohne Wenn und Aber in den Schutz der Hausratversicherung eingeschlossen. Selbiges gilt für einen Diebstahl aus dem verschlossenen Kellerabteil.

Interessant wird es, wenn Dein Fahrrad unter freiem Himmel einem Langfinger zum Opfer fällt. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen versicherten Einbruchdiebstahl. Damit Versicherungsschutz besteht, muss mit dem Versicherer die „Fahrrad-Diebstahlklausel“ vereinbart werden. Sie greift, wenn:

  • Das Fahrrad mit einem eigenständigen Schloss gesichert wird (ein Rahmenschloss nützt nichts)
  • Das Fahrrad, wenn es nicht gebraucht wird, wenigstens in einem Fahrradabstellraum untergebracht wird, wenn der Versicherte hierzu die Möglichkeit hat. Auch hier ist ein Fahrradschloss nötig, wenn Du Deinen Versicherungsschutz nicht gefährden willst

Das bedeutet:

  • Stellst Du Dein Fahrrad nachts vor Deinem Haus ab, obwohl Du es in den Keller bringen könntest, kann der Versicherer die Leistung verweigern
  • Stellst Du Dein Fahrrad nachts vor einer Bar ab, um später damit nach Hause zu fahren, besteht Versicherungsschutz (wenn Du es ordnungsgemäß anschließt)

Versichert ist das Fahrrad immer zum Neuwert. Achte also darauf, dass Du die richtige Absicherungshöhe für Dein Fahrrad wählst. Beträgt die Versicherungssumme 500 Euro und Dein Fahrrad ist 1.000 Euro wert, bekommst Du im Schadenfall nur 500 Euro erstattet.

Tipp:

Damit bei der Schadenregulierung alles glatt läuft, einfach die Kaufbelege für Deine Fahrräder aufheben und die Drahtesel bei der Polizei registrieren lassen. Und ganz wichtig:

Fällt Dir der Diebstahl auf, melde Dich umgehend bei der Polizei.

 

Resümee

Wenn Du ein paar Dinge beachtest, kannst Du mit einer Hausratversicherung Deine sieben Sachen wirksam vor Gefahren schützen. Die Grundlage dafür ist, die richtige Versicherungssumme festzulegen.

 

Hinweis: Die Grundlage für die im Artikel angestellten Betrachtungen bildet das Bedingungswerk Proximus 3. Obwohl es einen gewissen Leitbildcharakter hat, können die Bedingungen Ihres Vertrages von den hier beschriebenen abweichen. Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrem Versicherer oder Berater/Vermittler.

Deine Finanzberater
Christoph Geiler

Portrait vom Autor dieses Artikels
Über Christoph Geiler

Als Finanzberater bin ich auf die Themen Finanzplanung, Geldanlage und Altersvorsorge spezialisiert. Als Finanzkoch bin ich konzeptionell tätig und erstelle Inhalte. In meiner Freizeit schwinge ich den Kochlöffel, treibe Sport und spiele mit meinem Sohn.