Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird für immer mehr Menschen unbezahlbar. Drei Faktoren spielen dabei zusammen:
- Die voranschreitende Berufsgruppendifferenzierung
- Die verbesserten Bedingungswerke
- Das niedrige Zinsniveau
Konnten die Prämien der Versicherten früher gewinnbringend angelegt werden, ist das durch die Niedrigzinsphase kaum noch möglich. Die verbesserten Bedingungswerke sind aus Verbrauchersicht erfreulich. Heute erhältst Du deutlich eher Leistung als noch vor 20 Jahren. Mehr Leistungsfälle bedeuten im Umkehrschluss aber auch: Höhere Prämien.
Beide Faktoren verblassen hinter der Berufsgruppendifferenzierung. Früher gab es einen Zuschlag für körperlich und schwer körperlich tätige Berufe. Damit hatte sich die Sache erledigt. Berufe mit niedrigem Risiko haben Berufe mit höherem Risiko quersubventioniert. Dieser Effekt verschwindet zusehends. Durch die Differenzierung der Berufsgruppen werden die Risikokollektive kleiner. Kaufmännische Berufe bleiben ebenso wie handwerkliche Berufe unter sich. Für die einen wird die Absicherung immer billiger und für die anderen – die meist eh schon ein niedrigeres Gehalt haben – immer teurer. Die Folge:
Für zahlreiche Berufsgruppen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile unbezahlbar.
Hinzu kommt, dass viele Anträge aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden …
Es müssen Alternativen für die Absicherung der Arbeitskraft auf den Tisch. Welche Ausweichprodukte es mittlerweile gibt, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Verschiedene Wege. Welchen gehst Du bei der Absicherung Deiner Arbeitskraft als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
1. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Du weniger als 3 Stunden am Tag erwerbsfähig bist. Dabei muss der Zustand der Erwerbsunfähigkeit voraussichtlich auf Dauer bestehen. Auf Dauer bedeutet je nach Bedingungswerk zwischen drei Jahren und sechs Monaten. Man spricht vom sogenannten Prognosezeitraum. Kürzer ist besser, aber teurer.
Ein Bezug zu Deinem ausgeübten Beruf besteht nicht. Körperlich tätige Berufe deckt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur ungenügend ab. Ein Dachdecker wird durch körperliche Gebrechen schnell berufsunfähig – aber eben nicht erwerbsunfähig.
Hervorzuheben ist, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung psychische Erkrankungen quasi gleichwertig zur Berufsunfähigkeitsversicherung abdeckt. Mit der Einschränkung, dass die Definition der Erwerbsunfähigkeit (weniger als 3 Stunden am Tag erwerbsfähig) schwieriger zu erfüllen ist, als die der Berufsunfähigkeit.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellt eine Worst-Case-Absicherung dar. Sie ist für Dich interessant, wenn Du bereit bist, notfalls auf einen anderen Beruf umzuschulen – und dazu auch in der Lage bist.
2. Dread-Disease
Die Dread-Disease ist eine Schwere-Krankheiten-Vorsorge. Sie leistet eine Einmalzahlung bei Krebs, Schlaganfällen, Herzinfarkten und anderen schweren Erkrankungen. Dabei muss ein gewisser Schweregrad der Erkrankung vorliegen. Die Diagnose Krebs löst nicht automatisch eine Leistung aus. Zudem gibt es Karenzzeiten. Bedeutet:
Man muss die versicherten Krankheiten eine gewisse Zeit „überleben“.
Je nach Anbieter liegen die Karenzzeiten zwischen 14 und 28 Tagen.
Da eine Vielzahl an Krankheiten versichert ist und jede Krankheit von Tarif zu Tarif unterschiedlich definiert ist, gestaltet sich ein Vergleich verschiedener Policen als schwierig. Wichtig ist, dass die Tarife gut ausfinanziert sind. Bei Policen, die die Prämien in Investmentfonds anlegen, solltest Du vorsichtig sein. Bei solchen Tarifen steht die Kalkulation auf wackeligen Beinen, wenn sich die Fonds schlechter entwickeln als erwartet.
Interessant ist die Dread-Disease-Versicherung für:
- Geschäftsführer
- Alleinverdiener mit Kind und Kegel
- Zur Darlehensabsicherung
Psychische Erkrankungen deckt die Dread-Disease-Versicherung nicht ab. Daher kommt sie als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht, wenn psychische Vorerkrankungen bestehen, da diese beim Antrag nicht angegeben werden müssen.
3. Grundunfähigkeitsversicherung
Die Grundunfähigkeitsversicherung leistet bei dem Verlust verschiedener Grundfähigkeiten. Solche Grundfähigkeiten sind:
- Gebrauch der Hände
- Orientierung
- Sehen und Sprechen
- Hören
- Knien und Bücken
- Gehen und Stehen
- Sitzen
- Heben und Tragen
- Intellektuelle Fähigkeiten
- Führen eines Fahrzeuges
Die Fähigkeiten müssen mindesten für ein Jahr oder voraussichtlich für ein Jahr ausfallen. Fähigkeiten, die für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Regel unbedeutend sind, sind nicht versichert. Darunter zählen für die Versicherer unter anderem Riechen und Schmecken.
Sprechen, Sehen, Gebrauch der Hände und Orientierung sind Kardinalsfähigkeiten. Verlierst Du eine Kardinalsfähigkeit oder eine intellektuelle Fähigkeit, leistet die Versicherung. Bei den anderen Fähigkeiten musst Du mindestens drei verlieren, damit Du eine Rentenzahlung erhältst.
Als Ursachen für den Ausfall einer Grundfähigkeit erkennen die Bedingungen:
- Unfall,
- Krankheit
- und Kräfteverfall
an.
Die Auswahl des richtigen Tarifs stellt eine große Hürde dar, da es an einheitlichen Definitionen fehlt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Bedingungen so definiert sind, dass der Verlust einer Grundfähigkeit objektiv nachgewiesen werden kann. Bei Fähigkeiten wie Treppensteigen ist das kein Problem – doch bereits eine objektive Definition für den Verlust der Sprachfähigkeit stellt die Versicherer bisher vor eine Herausforderung. Hier hilft nur ein genauer Blick in die Bedingungswerke.
Interessant ist die Grundunfähigkeitsversicherung für körperlich tätige Berufsgruppen. Wenn Du zusätzlich einen umfassenden Schutz für psychische Erkrankungen möchtest, kannst Du ergänzend über den Abschluss einer günstigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
4. Multi-Risk-Policen
Die Multi-Risk-Versicherung wird auch Funktionsinvaliditätsversicherung genannt. Sie besteht in der Regel aus drei Bereichen:
1. Den Grundfähigkeiten
2. Der Absicherung schwerer Krankheiten
3. Dem Pflegefall
Die Multi-Risk-Policen sind also eine Art Kombination aus den bereits besprochenen Grundunfähigkeitsversicherungen und den Dread-Disease-Versicherungen. Wobei Umfang und Qualität der einzelnen Leistungsauslöser teilweise schlechter sind als bei den Einzelversicherungen.
Multi-Risk-Versicherungen können wie eine Sachversicherung oder wie eine Lebensversicherung kalkuliert sein.
Die Multi-Risk-Versicherung als Lebensversicherung
Bei dieser Variante sind die Beiträge garantiert. Die Tarife leisten bereits bei dem Verlust einer Grundfähigkeit. Ähnlich wie bei der Dread-Disease-Versicherung sind konkrete schwere Krankheiten versichert – also beispielsweise die Diagnose Herzinfarkt. Interessant ist die Absicherung für risikoreiche Berufe.
Die Multi-Risk-Versicherung als Sachversicherung
Bei dieser Variante werden die Beiträge jährlich neu kalkuliert. Die Versicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherer gekündigt werden. Hier gilt es, die Bedingungen genau zu studieren.
Neben den drei Grundbereichen wird zusätzlich das Risiko „Unfall“ abgedeckt. Bei den Grundfähigkeiten müssen je nach Tarif mindestens drei bzw. vier verloren gehen, damit es zur Leistung kommt. Statt konkreter schwerer Krankheiten ist die Leistungsfähigkeit lebenswichtiger Organe versichert.
Da die Leistungsauslöser insgesamt schwerer zu erfüllen sind, sind diese Policen günstiger als Tarife nach Art der Lebensversicherung. Es handelt sich um eine absolute Worst-Case-Absicherung.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die einzige Versicherung, die Krankheitsbild und Berufsbild in Einklang bringt. Kommt sie für dich nicht in Frage, können
- Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
- Grundunfähigkeitsversicherungen
- Dread-Disease-Versicherungen
- Multi-Risk-Versicherungen
als Ausweichprodukte dienen. Auch Kombinationen aus den besprochenen Lösungen sind denkbar. Dabei sind sie weder besser noch schlechter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichern einfach andere Risiken ab …
So ist es vorstellbar, dass eine Grundunfähigkeitsversicherung leistet, obwohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten würde und umgekehrt.
Dein Honorarberater
Christoph Geiler
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